Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Logisch_Win7
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Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Logisch_Win7 »

Hallo zusammen,

bei dem Thema scheiden sich die Geister: Wie gewichtig ist eine gute oder schlechte Note im Schwerpunktbereich? Ich habe schon alles Mögliche dazu gehört, von "Die Note wird bei der Bewerbung bei Anwaltskanzleien aus dem Schnitt herausgerechnet" bis "Guter Schwerpunkt zählt auf jeden Fall in den Schnitt".

Die Frage ist für mich gerade interessant, weil ich vom Gefühl her im schriftlichen Erstversuch des 1. Examens nicht so gut abgeschnitten habe. Wenn es gut läuft, bekomme ich vielleicht 8 Punkte. Im Schwerpunktbereich habe ich aber 12,3 Punkte. Dazu kommt, dass ich später beruflich eher ins öffentliche oder private Recht gehen möchte, den Schwerpunkt aber im Strafrecht gemacht habe, was sich vielleicht auch negativ auswirken könnte.


Was sind eure Meinungen dazu?
Quantensprung

Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Quantensprung »

"Die Note wird bei der Bewerbung bei Anwaltskanzleien aus dem Schnitt herausgerechnet" bis "Guter Schwerpunkt zählt auf jeden Fall in den Schnitt".
Das liegt daran, dass es diese unterschiedlichen Standpunkte auch so in der Praxis gibt. Bei einer Bewerbung im Staatsdienst zählt die reine Endnote, es darf nichts herausgerechnet werden - in manchen GKs kann es sicherlich sein, dass ein Prädikat, welches durch einen exorbitant guten Schwerpunkt erzielt wurde, kritischer gesehen wird. Aber wenn man im Staatsteil auch im Bereich 8+ liegt, würde ich das als nicht hinderlich betrachten. Übrigens: Selbsteinschätzungen der schriftlichen Klausuren gehen nicht selten daneben , in alle Richtungen. Also einfach mal abwarten. Vielleicht besteht ja auch noch die Möglichkeit des Verbesserungsversuchs? Zumindest aber hast Du noch das zweite Examen vor dir - selbst wenn die Noten im 1. so liegen, wie Du es jetzt erwartest, sind dadurch keine Türen verschlossen.

Was den Schwerpunkt angeht: Es gibt m.E. gewisse Bereiche, wo eine Erwartung besteht, dass man nach diesen Bereichen möglichst auch sein Schwerpunkt ausgerichtet haben sollte (ich denke spontan an Steuerrecht und Völker- und Europarecht), aber selbst in solchen Fällen: Man kann sich sein Profil später immer noch aufbauen, es sind keine Türen zu.
Theopa
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Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Theopa »

Soweit sich der Abstand in einem normalen Rahmen bewegt wird kaum jemand anfangen den Schwerpunkt "herauszurechnen", es sei denn derjenige hatte vielleicht selbst einen guten Staatsteil mit miesem Schwerpunkt ;). Natürlich sähe das anders aus, wenn ein Kandidat mit 6 Punkten im Staatsteil und 16 Punkten im Schwerpunkt gerade noch das VB schafft. Da würde ich als Arbeitgeber erst einmal Informationen über den Schwerpunkt einholen und äußerst kritisch nachfragen.

Es ist aber eben ein offenes Geheimnis, dass im Schwerpunkt durchschnittlich wohl etwas höhere Punktzahlen herauskommen. Da dies allgemein angenommen wird, gleicht sich das Ganze inzwischen auch wieder aus. Ungut ist es nur für diejenigen, die das Pech hatten einem knallhart bewerteten Schwerpunktbereich ausgesetzt zu sein.
Logisch_Win7
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Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Logisch_Win7 »

Theopa hat geschrieben:Soweit sich der Abstand in einem normalen Rahmen bewegt wird kaum jemand anfangen den Schwerpunkt "herauszurechnen", es sei denn derjenige hatte vielleicht selbst einen guten Staatsteil mit miesem Schwerpunkt ;).
Würde sich ein Abstand von 4 - 5 Punkten deiner Meinung nach denn noch im Rahmen halten?
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Kroate
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Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Kroate »

Zweites Examen ist m.E. wichtiger als das erste, da aktueller.

Aber um mal etwas Wasser in den Wein zu schütten: Beim ersten Examen würde für mich persönlich der Staatsteil (mit großem Abstand) an erster Stelle stehen. Konjunktiv, weil ich nicht über Einstellungen entscheide. In meinem Umfeld sehen das aber viele ähnlich, auch Entscheider. Die Note im Staatsteil gibt m.E. deutlich besser Auskunft über die juristischen Fähigkeiten. Zudem sind die SPB-Noten schlecht vergleichbar und fallen weit überwiegend (in Relation zum Staatsteil zu) gut aus. "Herausrechnen" muss man da auch nichts, die (Teil-)Noten stehen ja auf dem Zeugnis. Und nein, mit meinem eigenen Abschneiden im SPB hat das nichts zu tun, mit der erzielten Note muss ich mich nicht verstecken.

Unabhängig davon heißt es jetzt noch mal Gas geben für Dich, um eine möglichst gute Ausgangslage für den Verbesserungsversuch zu schaffen. Viel Erfolg!

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Edit: Mir fällt gerade auf, dass ich diesen Thread hier mit einem Parallelthread vermischt habe, Du hast die Ergebnisse ja überhaupt noch nicht.
Zuletzt geändert von Kroate am Montag 8. Januar 2018, 18:32, insgesamt 1-mal geändert.
Theopa
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Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Theopa »

Logisch_Win7 hat geschrieben:Würde sich ein Abstand von 4 - 5 Punkten deiner Meinung nach denn noch im Rahmen halten?
Ja, gerade wenn es nach deiner Schätzung 8 und mehr Punkte im Staatsteil werden, das rahmt das VB ordentlich ein und wirkt noch nicht unrealistisch.

Aber warte erst einmal ab, eventuell wird es im Staatsteil ja doch wesentlich besser, gerade da es auch noch die Mündliche gibt. Ich glaube dass sich der größe Teil der Kandidaten schlechter einschätzt, jedenfalls habe ich (selbst unter den wirklich guten Kollegen) keinen erlebt, der auf Nachfrage nach dem Motto "auf jeden Fall VB, wahrscheinlich zweistellig" geantwortet hätte. Gerade Klausuren in denen man ein schlechtes Gefühl hat können einen am Ende oft überraschen, am Ende viele schlecht gelöste Probleme zu haben bedeutet immerhin, dass man wahrscheinlich auch alle Probleme gefunden hat.
Liz
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Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Liz »

Wenn die Gesamtnote am Ende dank SPB ca. einen Punkt besser ausfällt, dann dürfte es in aller Regel unter "SPB fällt eben etwas besser aus" gefasst werden und keinen interessieren, insbesondere wenn es insgesamt noch ein stimmiges Bild gibt. Wenn es durch den SPB eher 2 Punkte mehr werden, dann mag es auch eine tolle, höchst verdiente Leistung sein, aber dann dürfte es doch nahe liegen, zu überlegen, ob man wirklich einen Kandidaten einstellen möchte, der formal ein VB hat, im Staatsteil aber nur 7 Punkte mitbringt und schriftlich ggf nur ein ausreichend hatte, wenn man eigentlich Leute mit > 8,5 Punkten oder gar VB sucht.
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Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Logisch_Win7 »

Okay, vielen Dank euch allen für eure Antworten. :-)
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Ara
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Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Ara »

Hatten hier übrigens in der Kanzlei letztens eine Bewerberin mit 6,x im Schwerpunktbereich und 12,x im Staatsteil... Wir waren damit ein wenig überfordert.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Theopa
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Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Theopa »

Ara hat geschrieben:Hatten hier übrigens in der Kanzlei letztens eine Bewerberin mit 6,x im Schwerpunktbereich und 12,x im Staatsteil... Wir waren damit ein wenig überfordert.
Ich gehe einmal davon aus, dass das jeweilige Rep ihr bereits einen Sponsoring-Vertrag angeboten hat? ;)
Habt ihr sie wenigstens eingeladen und dazu befragt?

Es gibt wohl tatsächlich einige wenige Schwerpunkte, in welchen ein paar Professoren ihre völlig eigene Form der Benotung praktizieren, was oft großzügig, gelegentlich aber auch so ausfällt. Ich habe auch schon von Schwerpunkten gehört, bei welchen die Klausur regelmäßig einen Schnitt nur knapp über 4 Punkte hat. Dazu vielleicht noch ein Seminar zum frühestmöglichen Zeitpunkt irgendwo im vierten Semester, "bestenfalls" mit kaum Erfahrung aus Hausarbeiten und die Note ist ruiniert.
Suchender_

Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Suchender_ »

Ara hat geschrieben:Hatten hier übrigens in der Kanzlei letztens eine Bewerberin mit 6,x im Schwerpunktbereich und 12,x im Staatsteil... Wir waren damit ein wenig überfordert.
Das finde ich tatsächlich nicht so überraschend.

1. Jedenfalls bei uns besteht der SP aus mündlicher Prüfung und Studienarbeit, d.h. es geht um eine völlig andere Prüfungsform, die dem einen oder anderen deutlich weniger liegen mag.

2. Vor allem aber sind diese Prüfungsformen wesentlich "willküranfälliger" als 6 Klausuren+eine mündliche Prüfung: mündliche Prüfungen können wahlweise Mondnoten oder Albträume produzieren, Studienarbeiten können schnell in die Hose gehen (Bsp.: Meinung des Profs verfehlt/"es gibt kaum mal mehr als 9 Punkte"/unklare Fragestellung...).

3. Einige SP-Bereiche haben kaum etwas mit dem Staatsteil zu tun. Dies bringt nicht nur eine inhaltliche Herausforderung mit sich, sondern kann auch ungeahnte Schwächen jenseits der klassischen juristischen Arbeit zeigen (Bsp.: Kriminologie/Statistik, Rechtsgeschichte/Quellenexegese).

Oder praktisch gesprochen: Man nehme eine Studienarbeit mit unklarer/missverständlicher Fragestellung, die vielleicht auch nicht mit maximalem Einsatz geschrieben wird und zudem evtl. wenig mit klassischem Jura zu tun hat, man kassiere sodann von einem launigen oder auch nur strengen Prof. 5 Punkte dafür, man nehme eine vornoten(=Studienarbeit)orientierte mittelprächtige mündliche Prüfung a 8 Punkten hinzu und schon landet man i.E. bei 6,5 Punkten.
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Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Brainiac »

Hier besteht der Schwerpunkt aus 7 Klausuren (idR bloß 120 Min.) und einer Studienarbeit inkl. Verteidigung.

Mal ne Frage, an alle, bei denen sich der Schwerpunkt "nur" etwa aus Studienarbeit + MP oder 1-2 großen Klausuren zusammensetzt: Dauert der bei euch dann auch 2 Semester? Und was macht man dann die ganze Zeit, vulgo: wie lang ist die Studienarbeit und wie aufwändig ist die Vorbereitung auf die MP/Klausuren?
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
Suchender_

Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Suchender_ »

Brainiac hat geschrieben:Hier besteht der Schwerpunkt aus 7 Klausuren (idR bloß 120 Min.) und einer Studienarbeit inkl. Verteidigung.

Mal ne Frage, an alle, bei denen sich der Schwerpunkt "nur" etwa aus Studienarbeit + MP oder 1-2 großen Klausuren zusammensetzt: Dauert der bei euch dann auch 2 Semester? Und was macht man dann die ganze Zeit, vulgo: wie lang ist die Studienarbeit und wie aufwändig ist die Vorbereitung auf die MP/Klausuren?
"Das kommt darauf an". Im Einzelnen:

Die Studienarbeit wird bei uns in 4 Wochen verfasst und ist idR auf ca. 25 oder 30 Seiten begrenzt; man kann sich darauf vorbereiten, muss dies aber meist nicht wirklich, da es sich häufig um ein Nischenthema handelt, bei dem Vorkenntnisse aus den Vorlesungen nicht weiter helfen. Es hilft aber wohl, zumindest die Grundlagen des SP-Bereichs zuvor zu kennen (evtl. Besuch von 2-3 Vorlesungen a 2 SWS und/oder Lektüre eines Lehrbuchs). Wann du die Studienarbeit (aber: innerhalb der Semesterferien) genau schreibst, bleibt dir überlassen.

Die mündliche Prüfung ist je nach SP und Prüfer unterschiedlich anspruchsvoll. Mit 2-3 Monaten intensiver Vorbereitung sollte sie aber idR (über)durchschnittlich gut zu absolvieren sein. Auch hier können Vorkenntnisse hilfreich sein (etwa der Besuch von insgesamt 3-4 Vorlesungen aus dem Schwerpunkt), sind aber keinesfalls zwingend erforderlich.

Wenn man es auf die Spitze treiben will und in der Zeit wenig anderes macht, kann man somit mit etwa 3-4 Monaten intensiven Arbeitens den gesamten Schwerpunkt abhandeln.
Brainiac
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Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Brainiac »

Ok, das ergibt Sinn. Hier braucht man schon die zwei Semester für den SP, weil man 7 Vorlesungen belegen muss, unter denen man (je nach SPB) nur bedingt wählen kann und die im einjährigen Turnus stattfinden.
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Theopa
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Re: Wie gewichtig ist die Schwerpunktbereichsnote?

Beitrag von Theopa »

Brainiac hat geschrieben:Mal ne Frage, an alle, bei denen sich der Schwerpunkt "nur" etwa aus Studienarbeit + MP oder 1-2 großen Klausuren zusammensetzt: Dauert der bei euch dann auch 2 Semester? Und was macht man dann die ganze Zeit, vulgo: wie lang ist die Studienarbeit und wie aufwändig ist die Vorbereitung auf die MP/Klausuren?
Bei uns war die Mündliche (die einige Wochen nach der Mündlichen im Staatsteil stattfindet, ohne dass man diesen Termin verschieben könnte) das "Problem", also der Grund aus welchem man die Vorlesungen eigentlich allesamt besuchen musste.

Von den ca. 7 Veranstaltungen waren zwar manche auch so gestaltet, dass man sich lediglich anhand der Materialien vorbereiten hätte können, oft war es aber einfach notwendig die Folien und die zugehörige Erklärung aus den Veranstaltungen zu kennen, auch da es keine klassischen Lehrbücher zur Thematik gab/gibt.

Ein enormer Aufwand war es aber sicher nicht, ich fand das Schwerpunktstudium ziemlich entspannt, gerade wenn man die Vorlesungen aus Interesse ohnehin besucht hätte.
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