als Stundent freibruflich für Anwälte arbeiten - Gehalt?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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dePose
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Re: als Stundent freibruflich für Anwälte arbeiten - Gehalt?

Beitrag von dePose »

Schnitte hat geschrieben: Doch, mich als Steuerzahler interessiert es. Und zumindest bei Anwälten, die großzügig Kopien oder Ausdrucke mitnehmen, sollte es das Bibliothekspersonal auch interessieren, da die Benutzungsordnung Vervielfältigungen nur für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch gestattet.
mag sein.... aber wie willst du Anwälte von übrigen Nutzern aussortieren?

möchtest du, dass die Bibliotheken mehr Leute einstellen um mehr zu überwachen?

oder Anwälten verbieten sich in Unibib anzumelden?

oder halt allen Nutzern verbieten pdfs aus Beckonline ziehen zu können.

das ist halt sehr lebensfern.

außerdem kann man deinen Link nicht öffnen....

müsste nicht folgerichtig auch von Hiwis gemachte Ausdrucke für den Prof drunter fallen, wenn die Studis ihre Kennung verwenden?
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Ara
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Re: als Stundent freibruflich für Anwälte arbeiten - Gehalt?

Beitrag von Ara »

Schnitte hat geschrieben:
dePose hat geschrieben: die Uni-Bib in Frankfurt z.B. ermöglicht nur mit dem Vorzeigen deines Persos die Nutzungsmöglichkeit. die rechtswissenschaftliche Bib ist allerdings in Klausur- und Hausarbeitszeiten bis nachmittags nur von Studis und Refs zu nutzen. danach kann da jeder PCs, Bücher und dergleichen blockieren. und der ein oder andere Anwalt wurde da auch schon gesehen. nutzt er das als billigen Ersatz, weil er selber keinen Beck oder juris Zugang hat... ja, tut er.... interessiert das jemanden? nope....
Doch, mich als Steuerzahler interessiert es. Und zumindest bei Anwälten, die großzügig Kopien oder Ausdrucke mitnehmen, sollte es das Bibliothekspersonal auch interessieren, da die Benutzungsordnung Vervielfältigungen nur für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch gestattet.
Und warum genau sollte die Kopie eines Rechtsanwalts kein "sonstiger eigener Gebrauch" sein? Die Formulierung zielt erkennbar auf § 53 UrhG ab und die Kommentierung dazu sagt "In dieser Schrankenregelung wird nicht an den Zweck der Nutzung, sondern an die Art und den Umfang der Vervielfältigung angeknüpft. Der Gebrauchszweck ist nicht erheblich, solange es sich um einen Gebrauch zu eigenen Zwecken handelt. Die Schranke dient damit dem Informationsinteresse und zwar soweit keine Beeinträchtigung der Interessen der Rechteinhaber zu befürchten ist. Anders als bei § 53 Abs. 1 sind jedoch auch Vervielfältigungen zulässig, die beruflichen bzw. gewerblichen Zwecken dienen".

Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch, aber es ist doch absolut unproblematisch als Rechtsanwalt die universitären Bibliotheken zu nutzen? Es zahlt doch die externe Nutzungsgebühr (wo auch die Beck Online Nutzung inkludiert ist). Ich verstehe das Problem nicht? Es ist gerade Sinn und Zweck der Bibliotheken externen Personen Zugang zum gesammelten Wissen zu verschaffen.

Unsere Uni verkauft übrigens sogar Bibliotheksausweise an juristische Personen... Noch deutlicher kann man glaub ich nicht machen, dass auch eine kommerzielle Nutzung erwünscht ist solange gezahlt wird.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: als Stundent freibruflich für Anwälte arbeiten - Gehalt?

Beitrag von Tobias__21 »

Bei uns zahlt man einmalig 12€ für den Ausweis ansonsten ist die Nutzung kostenlos. Ein rechtliches Problem sehe ich da auch nicht. Aber wenn extensiv gewerblich genutzt wird, werden sich die Bibliotheken darauf einstellen und dann wird es wohl für die Nutzer teurer. Aber gut, das ist Sache der UB, wie sie das handhaben. Bin mal gespannt, wie es hier bei uns weiter geht. Gerade jetzt an einem Samstag Mittag ist die UB auch schon wieder rammelvoll und kaum Plätze frei. Unter der Woche kriegst du gar keinen Platz mehr. Das liegt zum einen sicher an der absoluten Fehlplanung. Hier wurde ja neu gebaut. Hauptsache es sieht geil aus, aber hinsichtlich der Nutzbarkeit hat man voll daneben gehauen. Zum anderen sitzt aber auch Hinz und Kunz in der UB. Schüler, Leute die zum Zeitung lesen kommen, etc. Wenn jetzt noch Anwälte ihr Büro in die UB verlegen, würde alles zusammenbrechen :D Aber ich gebe zu, dass hat die Universität voll versaut, den Schuh muss sie sich anziehen. Absolute Fehlplanung des Neubaus. Und eigentlich will ich auch nicht auf die verschrobenen Typen mit Rauschebart verzichten die den ganzen Tag in der UB chillen und Zeitung lesen :D Das gehört dazu. Aber wahrscheinlich muss die UB hier bald drastische Maßnahmen einschlagen und den Zugang beschränken, was ich sehr Schade finden würde. Ich fühle mich als Referendar ja schon teilweise fehl am Platz, weil die Studenten, die die UB wirklich brauchen gerade viel zu kurz kommen. Aber ich gehe auch sehr selten in die UB. Wenn dann nur kurz was kopieren, oder eben beck-online. Und da achte ich dann drauf, dass ich nix blockiere. Aber zu einem Anwalt der da richtig recherchiert und den Zugang über Stunden blockiert würde ich was sagen.
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