Leistung nach AFBG für Master-Studis?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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OracleKid
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Leistung nach AFBG für Master-Studis?

Beitrag von OracleKid »

Hallo zusammen,

Mich beschäftigt schon eine Weile eine Frage, bei der mich eure Meinung sehr interessieren würde. Und zwar folgendes:

Wäre es theoretisch als Master-Student möglich, "Meister-Bafög" nach dem AFBG zu beziehen,?

Denn §2 Abs. 1 Nr. 2 AFBG beschreibt ja, es sei möglich, Leistungen auch bei Gleichwertigkeit von landesrechtlichen Abschlüssen beziehen zu können. Und in den Landeshochschulgesetzen, mindestens in dem aus BW, gelten Ausbildungen als gleichwertig. Denn bis zu 50% der Studieninhalte eines Studiums können durch Leistungen aus einer Ausbildung ersetzt werden.

Und in dem Deutschen Qualifikationsrahmen gibt es Weiterbildungen/Fortbildungen, die als gleichwertig zum Master eingestuft werden.

Spricht denn etwas gegen meinen Gedanken, dass wenn Ausbildungsabschlüsse aufgrund von "Gleichwertigkeit" auf das Studium angerechnet werden können, gleichzeitig auch die "Gleichwertigkeit" nach AFBG angenommen werden kann?
Zumal im DQR auch eine Gleichwertigkeit bescheinigt wird (auch wenn der keine rechtsverbindlichkeit hat)
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