Ein Freund hatte mich gebeten, hier um Rat zu fragen. Er hat jetzt zwei Semester Jura studiert, ein paar Klausuren ziemlich gut abgeschlossen, meint jetzt aber, dass ihn die Juristerei intellektuell nicht wirklich ausfüllt. Daher möchte er zu Mathematik wechseln. Leute gibt's...
Jedenfalls meint er, dass schaffe ja nicht jeder, und auch er vielleicht nicht. Daher würde er, wenn er den Bachelor dort nicht besteht, gerne das Jurastudium fortsetzen, fragt sich aber, ob das so einfach möglich ist. Er studiert in NRW.
Weiß das hier jemand?
Studium längere Zeit unterbrechen - geht das?
Moderator: Verwaltung
-
- Super Power User
- Beiträge: 1471
- Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20
- Kroate
- Super Power User
- Beiträge: 1466
- Registriert: Sonntag 25. Dezember 2011, 09:46
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Studium längere Zeit unterbrechen - geht das?
Kann keine wirklich belastbare Antwort liefern, aber naheliegend scheint mir, nach bestandener Zwischenprüfung zu unterscheiden. Wenn die Zwischenprüfung bestanden wurde, sehe ich keine Gründe die gegen eine Wiederaufnahme des Studiums sprechen würden. Ich glaube, die örtliche Studienberatung wäre da der beste Ansprechpartner.
Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3246
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Studium längere Zeit unterbrechen - geht das?
Zunächst sehe ich - ohne praktische Erfahrungswerte - keinen Grund, warum es nicht möglich sein sollte, das Jurastudium jetzt abzubrechen und sich ggf in drei Jahren nochmal für Jura einzuschreiben, solange der Prüfungsanspruch nicht verloren gegangen ist - was m. E. nicht passieren dürfte, solange eine ordnungsgemäße Exmatrikulation erfolgt und noch keine Prüfung endgültig nicht bestanden worden ist. Rein praktisch dürfte sich hinsichtlich der bereits absolvierten Leistungen die Frage stellen, ob diese nach einer etwaigen Änderung der Prüfungsordnung noch auf die Zwischenprüfung angerechnet werden oder ob ggf ein Teil der Leistungen zu wiederholen ist. Auch könnte sich ggf das Problem stellen, dass der Freischuss bzw. der Verbesserungsversuch anschließend „weg“ (bzw. zeitlich nicht machbar) ist. Der Weg zur örtlichen Studienberatung dürfte aber am sinnvollsten sein, um nicht von irgendwelchen komischen lokalen Regelungen überrascht zu werden.
-
- Power User
- Beiträge: 457
- Registriert: Samstag 30. Juli 2011, 23:50
- Ausbildungslevel: RA
Re: Studium längere Zeit unterbrechen - geht das?
In NRW geht das - anders als in anderen Bundesländern wie z.B. Bayern, wo man nach 12 Semestern zwangsangemeldet und die Prüfung dann bei Nichterscheinen als abgelegt und nicht bestanden gewertet wird. Eine andere Frage ist natürlich das Risiko der Änderung der Prüfungsordnung und der damit einhergehende Verfall von bereits erbrachten Studienleistungen. Aufgrund der erst vor kurzem erfolgten Umstellung auf Schwerpunktbereich und staatlicher Pflichtfachprüfung dürfte dieses Risiko allerdings gering sein.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
Blade II
Blade II
- Seb
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 285
- Registriert: Montag 8. September 2014, 21:09
Re: Studium längere Zeit unterbrechen - geht das?
Das mit den 12 Monaten gilt so in Bayern auch nicht mehr.