Wechsel nach BW

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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+++
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Wechsel nach BW

Beitrag von +++ »

Guten Tag,

momentan spiele ich mit dem Gedanken aus Norddeutschland nach Baden-Württemberg (HD oder FR) zu wechseln, um dort meine Examensvorbereitung zu absolvieren. Nun bestehen jedoch vor einem Wechsel noch Bedenken hinsichtlich der vermeintlich höheren Anforderungen im baden-württembergischen Examen. Bislang läuft es ganz gut: zweistelliger Notenschnitt, gehöre damit notenmäßig in etwa zu den besten zehn Prozent und hatte nie mit dem Bestehen in Klausuren oder Hausarbeiten zu kämpfen (nie schlechter als "befriedigend"). Mir ist natürlich bewusst, dass die Ergebnisse im Studium allenfalls Indiz für das spätere Abschneiden im Examen sind und ein unterschiedlicher Schwierigkeitsgrad des Examens womöglich niemals valide feststellbar sein wird. Die Frage ist daher, ob ich mit einem Wechsel ein nicht zu unterschätzendes Risiko eingehe, sprich: mir mit Blick auf die Note womöglich etwas „verbaue“. Klar ist auch, dass das Examensergebnis nicht planbar ist, insbesondere da der Glücksfaktor nicht ganz auszuschließen ist und sicherlich persönliche Umstände in der Vorbereitungsphase eine Rolle spielen können. Ist unter Berücksichtigung der Ausgangssituation und der genannten Einschränkungen ein Wechsel übermäßig risikobehaftet und daher von diesem abzuraten? Oder sind die Bedenken zu vernachlässigen und ist mit einem gutem juristischen Grundverständnis und der nötigen Portion Fleiß ein vernünftiges Ergebnis überall möglich? Möglicherweise gibt es hier ja auch Leute, die einen Wechsel unter ähnlichen Voraussetzungen vollzogen haben. Obgleich dies alles sicher etwas spekulativ ist, würde ich mich über eine Einschätzung freuen!
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Schnitte
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Re: Wechsel nach BW

Beitrag von Schnitte »

+++ hat geschrieben:Oder sind die Bedenken zu vernachlässigen und ist mit einem gutem juristischen Grundverständnis und der nötigen Portion Fleiß ein vernünftiges Ergebnis überall möglich?
Dieses. Man hört immer wieder Horrorgeschichten von Leuten, die in einem vermeintlich "leichten" Bundesland studierten, dort zu den besten ihres Jahrgangs gehörten, und dann in ein vermeintlich "schweres" Bundesland wechselten, wo ihre Noten drastisch abstürzten. Ich bin aber überzeugt, dass diese Geschichten vor allem zur Selbstbeweihräucherung derjenigen, die immer schon im vermeintlich "schweren" Land studierten, dienen. Wenn du solide juristisch arbeiten und argumentieren kannst, dann kommst du überall gut durch. In den Rechtsgebieten, die wirklich stark landesrechtlich geprägt sind (examensrelevant hier vor allem Polizeirecht, Kommunalrecht und Baurecht), wirst du zwar den Arbeitsaufwand haben, dch neu in das Zielland einarbeiten zu müssen. Auch hier ist der Aufwand aber begrenzt und nicht mit einem kompletten Neulernen "from scratch" vergelcihbar, denn die grundlegende Dogmatik ist dann, allen Unterschieden in den einzelnen Regelungen zum Trotz, doch bundesweit die gleiche.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Tobias__21
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Re: Wechsel nach BW

Beitrag von Tobias__21 »

Nun, die Examina weisen m.E. definitiv eine unterschiedliche Schwierigkeit auf. Ich habe es selbst in meinem Durchgang erlebt. Da wurde eine Klausur für einen Ringtausch verwendet, m.E. war es die einfachste aus meinem Durchgang (aber das ist ja immer subjektiv). Jedenfalls wurde die Klausur gekürzt. Eine Aufgabe fiel weg und es wurden Hinweise in den Sachverhalt eingestreut um die Kandidaten auf die richtige Spur zu bringen. Diese Hinweise waren in meinem Sachverhalt nicht. Ich habe auch schon Klausuren aus Bayern gesehen, die mich an den Rande eines Nervenzusammenbruchs gebracht hätten und wieder andere Klausuren aus anderen Bundesländern, die hier vielleicht in einer Anfängerübung laufen würden (da kann es natürlich sein, dass die anderen Klausuren in diesem Durchgang härter waren). Man sollte auch bedenken, dass die Prüfungsordnungen mehr oder weniger voraussetzen. So läuft hier in BW im zweiten Examen auch öfters FamR oder Arbeitsrecht, in anderen Bundesländern nicht. Ich kenne auch Leute, die ihr Examen bewusst in einem (vermeintlich) einfacheren Bundesland abgelegt haben.

Trotz allem würde ich die Entscheidung aber nicht davon abhängig machen, wo das Examen vermeintlich leichter ist. Du musst dich wohl fühlen. Als groben Unfug abtun würde ich das aber nicht.
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Muirne
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Re: Wechsel nach BW

Beitrag von Muirne »

Tobias: Es gibt in jedem Examensdurchgang auch absichtlich schwerere und leichtere Klausuren. Das ist auch der Grund, weshalb man nicht einzelne Klausuren nachschreiben darf, sondern eine Kampagne komplett schreiben muss. Aus einzelnen Klausuren lässt sich daher wenig ableiten, weil es sein könnte, dass eine besonders leichte für den Ringtausch gebraucht wurde, um eine besonders schwere auszugleichen.

In Bundesländern mit anderen Examensklausuren wird man auf diese Typen trainiert oder hat mitunter andere zulässige Hilfsmittel. Ich habe in insgesamt 3 Bundesländern Erfahrungen gemacht.
Das ist schon alles relativ vergleichbar. Es kann natürlich sein, dass Änderungen da sind, die einem persönlich leichter oder schwerer fallen, aber grundsätzlich bleibt ein guter Jurist ein guter Jurist.
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Re: Wechsel nach BW

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, ich hab ja auch geschrieben, dass ich nicht alle Klausuren des Durchgangs gesehen habe. Von daher ist auf meine Expertise auch nicht viel zu geben :) Aber trotzdem ist da sicher was dran, dass es in anderen Bundesländern einfacher/schwerer ist.
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markus87
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Re: Wechsel nach BW

Beitrag von markus87 »

schwierig und leicht sind auch sehr relativ. Ich finde nichts leichter als eine total abgefahrene Sachenrechtsklausur und nichts schwerer als die Verfassung einer staatsanwaltschaftlichen Verfügung zu einem rechtlich popeligen Sachverhalt. Es gibt definitiv Unterschiede zwischen den Bundesländern dahingehend, welche Skills relevanter sind und eher abgefragt werden. Das können auch so banale Dinge sein wie die Menge an Text die man produzieren muss. Insgesamt gab es in den letzten Jahren aber wohl eher eine Angleichung. Die abgefahrene Sachenrechtsklausur aus BW wird mittlerweile auch angereichert durch 5 Zusatzaufgaben und Ausformulierung des Tatbestandes und die Textverständnisklausur aus Hamburg enthält mittlerweile auch sachenrechtliche Probleme ohne Lösungshinweis :-D
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Re: Wechsel nach BW

Beitrag von Praxiskommentar »

Es gibt zwischen den Bundesländern (generell, nicht konkret auf BW gemünzt) teilweise große Unterschiede, die - im Gegensatz zu der Diskussion um vermeintlich leichtere Klausuren - objektiv messbar sind, zum Beispiel:

- Unterschiedlicher Stoffumfang
- Abschichten möglich ja/nein
- Ein oder mehrere Tage Pause zwischen den Klausuren ja/nein
- Konstant unterschiedliche Notendurchschnitte

Welche Schlüsse man daraus für sich zieht, muss jeder selbst entscheiden. Zum Beispiel sehen es viele Leute als Vorteil, wenn keine Pausen zwischen den Klausuren bestehen, da man so alles in einem Aufwasch hinter sich bringt. Andere sehen es als Nachteil, weil sie lieber Zeit zum Regenerieren hätten.

Du musst dir natürlich das Landesrecht aneignen - das ist kein Hexenwerk, wenn du ohnehin noch die ganze Examensvorbereitung vor dir hast und dort ein Rep (egal ob kommerziell oder von der Uni) besuchst.
Fakt ist: Du bist nicht der erste, der diesen Wechsel vollzieht und es ist machbar. Ich würde eine so große persönliche Entscheidung wie einen Umzug einmal durchs Land jedenfalls nicht von solchen Bedenken abhängig machen. ;)
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