HA Primärquellen / Fußnoten

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Schnitte
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Re: HA Primärquellen / Fußnoten

Beitrag von Schnitte »

Praxiskommentar hat geschrieben: Ich präzisiere: Man sollte die genaue Seite zitieren und die Sammlung ist meines Wissens nach in beck-online nicht im Volltext verfügbar.
Das stimmt. Bei Beck-eigenen Zeitschriften gibt Beck Online die Seitenumbrüche an, so dass man hier seitengenau zitieren kann, ohne die Papierversion der Entscheidung nachschlagen zu müssen. Bei der amtlichen Sammlung tut es das nicht.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: HA Primärquellen / Fußnoten

Beitrag von Praxiskommentar »

Habe noch einmal nachgesehen: Die genauen Seitenangaben sind in Jurion einsehbar, sodass man, wenn die Uni einen Jurion-Zugang anbietet, nicht jedes mal zur Papiersammlung rennen muss. ;)
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Schnitte
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Re: HA Primärquellen / Fußnoten

Beitrag von Schnitte »

Was auch oft hilft: Die Datenbank "Deutschsprachiges Fallrecht" (DFR) der Universität Bern. Massenhaft wichtige Entscheidungen auch deutscher Gerichte im Volltext, mitsamt seitengenauer Zitierweise aus der amtlichen Entscheidungssammlung, kostenfrei verfügbar. Man muss gar nicht erst dort suchen, in vielen Fällen ist der DFR-Eintrag einer der ersten Treffer bei Google, wenn man dort nach der Entscheidung sucht.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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LadyTania
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Re: HA Primärquellen / Fußnoten

Beitrag von LadyTania »

Da ihr grade bei dem Zitieren von Entscheidungen seid: Ich schreibe momentan an einer Hausarbeit und wir haben alle ein Dokument erhalten, auf dem konkret steht
wie z.B. die Darstellung von Fußnoten gewünscht ist. Dort steht:

- Entscheidungen des BGH sind aus der amtlichen Sammlung zu zitieren; gleichzeitig sollte eine NJW, MDR und JZ Fundstelle angefügt werden.
- Bsp: BGHSt XX, XX (XX) = NJW XXXX, XX

Verständlich soweit. Das Problem ist, dass ich in meiner Arbeit auf einer Seite konkret die Position der Rechtsprechung darstelle (ebenfalls genaue Anweisung des Profs) und
natürlich besteht dieser Text nur aus Zitaten. Dementsprechend habe ich 7 Fußnoten auf der Seite mit je 2-3 wichtigen Gerichtsentscheidungen. Da könnt ihr euch vorstellen,
wie die Fußnoten aussehen - Optisch ein wirres Feld aus Zahlen [-(

Bsp.: BGHSt XX, XX (XXX) = NJW XXXX, XX; BGHSt XX, XX (XXX) = NJW XXXX, XX ... usw.

Also mir gefällt das nicht. Aber lieber hässlich, als nicht so, wie der Prof es will.

Meint ihr das sollte man so lassen? Oder sollte man nur beim ersten Nennen der jeweiligen Entscheidung die Parallelfundstelle angeben?

Hab schon in den Lehrbüchern geschaut, aber da wird sowieso meist nur aus der amtlichen Sammlung zitiert (m.E. reicht das auch ::roll: ).
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Re: HA Primärquellen / Fußnoten

Beitrag von stilzchenrumpel »

Vielleicht kannst du es etwas entschlacken, falls zwei Fußnoten ganz identisch sind? Dann dürfte es m.E. erlaubt sein, in die Fußnote schlicht "s. Fn. X" zu schreiben.

Ansonsten mach es einfach wie der Prof es will. Er macht die Vorgabe ja nicht aus Spaß. Natürlich reicht die amtliche Sammlung eigentlich aus. Zumal man ja inzwischen eher beck online nutzt etc. Dort sieht man ja meistens die parallelen Fundstellen und kann einfach abschreiben.

Ich habe kein/keine einzige/s Buch/Zeitschrift in meinem Büro. Aus denen kann man so schlecht Copy Paste machen :D
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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