lehrbücher - aktualität

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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123juristerei
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lehrbücher - aktualität

Beitrag von 123juristerei »

Guten Tag, die Damen und Herren:)

Folgende Situation - ich scharre mich momentan wieder aus der Elternzeitträge in Richtung aktives Studieren. Heute habe ich mit Schaudern festgestellt, dass viele (Ersti-Kaufeuphorie ](*,) ) meiner Lehrbücher zum Zeitpunkt der Studienaufnahme angeschafft wurden, und damit die Erscheinungsjahre 2010/2011 aufweisen. Ich hab mich im Laufe der Elternzeit so ziemlich null mit irgendwelchen juristischen Themen beschäftigt (ja, ich bin auch sehr beschämt) und bin einfach nicht im geringsten auf dem neuesten Stand, deswegen die Frage: welche Themengebiete kann ich in Hinblick auf ein irgendwanniges Examen gleich in die Tonne kloppen, weil dort im Laufe der letzten Jahre zu viele examensrelevante Themen Bearbeitung erfahren haben? Wo ist nicht so viel Relevantes passiert, so dass ich noch mit erträglich gutem Gewissen meine Uraltauflagen zum Lernen verwenden kann? Bei der Suche habe ich leider keinen hilfreichen Beitrag gefunden, aber ich lass mich natürlich gerne belehren:)

Vielen Dank für die Hilfe \:D/

(Jaaa, ich könnte es wohl irgendwann selber rausfinden. Würde aber ewig dauern und Mutti muss noch eine Hausarbeit schreiben, bei der sie sich schon ungefähr so kompetent wie Brot fühlt... Vielen Dank fürs Verständnis! ::oops: )
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Schnitte
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Re: lehrbücher - aktualität

Beitrag von Schnitte »

Können m.E. noch unproblematisch verwendet werden. In der unmittelbaren Examensvorbereitung mag es sinnvoll sein, sich einen Weg zu suchen (z.B. über die gängigen Ausbildungszeitschriften JuS und Jura), über aktuelle Entwicklungen v.a. in der Rechtsprechung auf dem Laufenden zu bleiben. Aber zumindest fürs eigentliche Studium in den handelsüblichen Pflichtfächern aus BGB, Strafrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sind Bücher von 2010 und 2011 noch gut verwendbar.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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