Notenvergabe in der mündlichen Prüfung

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Carlos84
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Re: Notenvergabe in der mündlichen Prüfung

Beitrag von Carlos84 »

Also bei mir war es so, dass zum Zeitpunkt des staatlichen Teils der Schwerpunkt noch nicht fertig absolviert war (es lag aber eine Teilleistung vor; und die war der Kommission auch bekannt...hätte ich den Schwerpunkt bereits fertig gehabt, hätten sie die Note auch gesehen). Ich habe mich in der mündlichen arg gesteigert und es war für mich dann auch vollkommen ok und fair meinen beiden Mitprüflingen gegenüber, dass ich staatlich nicht noch auf 9,0 Pkt gekommen bin. Die Prüfungskommission meinte auch zu mir, dass ich das VB sicher mit dem SPB insgesamt kriegen werde - und so war es ja auch. Das war so vollkommen i.O. und da bin ich der Kommission absolut nicht böse um diesen 0,1 Pkt weniger. Ich habe mit 8,9 schon mehr erreicht als ich dachte dass überhaupt drin wäre.

Beim zweiten Examen hat mich der Aktenvortrag leider runtergezogen. Da bin ich leider an einer Stelle falsch abgebogen und die Punkte dafür waren ok. Im Anwaltsgespräch war unsere Gruppe zwar auch ganz gut, aber da gab es einfach keine großartigen Punkte (man hatte den Eindruck, die Feld-Wald-Wiesn-Anwalt wollte auch einfach keine Punkte geben, nachdem er zuerst gefragt hat, wer in Betracht zieht Einzelanwalt zu werden und niemand dafür volle Begeisterung zeigte :D ). Am Ende hat es sich halt so errechnet und von einem Sozialpunkt wird hier nur sehr sehr sehr selten Gebrauch gemacht. Ich selbst kenne nur eine Person vom Hörensagen, die sie damit hochgehoben haben und das auf die 9 Pkt. Wenn dann wäre das auch eher der Fall, um jemandem eine neue Notenstufe zu ermöglichen (also zB vom ausreichend noch auf das befriedigend oder vom befriedigend aufs VB), aber eher nicht, um zB jemandem anstatt 6,9 nun auf 7,0 zu heben oder so (weil: vorher befriedigend und nachher befriedigend - so aus Sicht der Kommission; dass es mittlerweile auch andere wichtige Hürden gibt, zB oftmals 7,5 Pkt bei der Finanzverwaltung, ist da schlichtweg egal). Dass wird mE nicht gemacht innerhalb derselben Notenkategorie die Note mittels Sozialpunkt anzuheben, denn der soll dazu dienen (so jedenfalls der Richter damals), dass man zeigt man sei "besser als die Leistung rechnerisch ergeben hat"....bist du aber bei 5,6 oder 6,2 : bei beidem bist du für die halt ein "ausreichender" Jurist - einer dessen Leistung nach der Bewertungs-Skala durchschnittlichen Anforderungen entspricht.

Sowohl im 1. als auch 2. Examen kriegen wir hier übrigens Einzelnoten in der mündlichen Prüfung (Aktenvortrag + die jeweiligen Gespräche). Wusste gar nicht, dass das anderswo anders ist. Und wird daher sicher auch kaum ein Arbeitgeber wissen, wie das in welchem Bundesland vonstatten läuft.
Quantensprung

Re: Notenvergabe in der mündlichen Prüfung

Beitrag von Quantensprung »

weil: vorher befriedigend und nachher befriedigend - so aus Sicht der Kommission; dass es mittlerweile auch andere wichtige Hürden gibt, zB oftmals 7,5 Pkt bei der Finanzverwaltung, ist da schlichtweg egal
Die aktuellen Hürden sind vielen Prüfern oft auch nicht bekannt - wenn man selbst einen klaren Berufswunsch hat, und dort entsprechende Hürden bestehen, sollte man unbedingt im Vorgespräch darauf hinweisen. Gerade bei so krummen Hürden wie 7,5...
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