Muirne hat geschrieben:Das hört sich für mich ziemlich unsinnig an, jedenfalls als ernsthafter Erwägungsgrund, denn man kennt die Noten im Schriftlichen ja gar nicht. Kann sein, dass es zum Ausgleich 15 Punkte gebraucht hätte und das wars halt einfach nicht ganz. Ich hab in der mündlichen (eigentlich in beiden) eher wenig reißen können und bin trotzdem über nem Notensprung, weil ich halt schriftliche Vornoten hatte. Das können die Firmen aber überhaupt nicht wissen.Quantensprung hat geschrieben:Du warst zweimal (staatlicher Teil im 1. Examen + 2. Examen) nah an einem höheren Punktwert dran, und doch haben die Prüfungskommissionen dir jeweils nicht die höhere Punktzahl vor dem Komma gewährt. Das ist für manche Menschen, die an Auswahlverfahren beteiligt sind (insbesondere Menschen, die selber prüfen), leider ein gewisser Makel.
Und letztlich vergibt die Prüfungskommission die Noten in der mündlichen Prüfung nicht ergebnisorientiert. Ist mir noch nie vorgekommen, dass da jemand zurückgerechnet hat und dann sagte „Frau X müssen wir irgendwo einen Punkt weniger geben, sonst schafft sie das Vb.“ oder „Lassen Sie uns Frau X im ... einen Punkt mehr geben, dann hat sie das Vb.“ Wenn, dann läuft das offen über den Sozialpunkt und wird auch so in der Notenübersicht für die Akte vermerkt.