Fußnoten in der Hausarbeit

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
jurastudentin2018
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Montag 19. März 2018, 17:31

Fußnoten in der Hausarbeit

Beitrag von jurastudentin2018 »

Hallo Zusammen,

ich sitze an meiner ersten Hausarbeit und hab von den Formalia keine Ahnung. :-k
Bin nun so gut wie fertig, sitze nur gerade etwas ratlos an den Fußnoten: ich habe ein ziemlich passendes Urteil gefunden, aus dem ich ne Menge zitiert habe. Das Ganze befindet sich alles auf der gleichen Seite, und in den Fußnoten steht jetzt fünf bis sechs Mal einfach immer das Gleiche.

Kann man das irgendwie zusammenfassen? Oder ist es okay, wenn es so ausschaut?

Liebe Grüße und dankeschön. :)
Benutzeravatar
Schleiereule
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 91
Registriert: Dienstag 25. Januar 2011, 10:49

Re: Fußnoten in der Hausarbeit

Beitrag von Schleiereule »

Ich würde das von dem Gesamteindruck deiner Arbeit abhängig machen. Manchmal kann es vorkommen, dass man auf einer Seite nur eine Quelle zitiert. In diesem Fall kannst du nach der ersten Fn. in die folgenden Fn. "Ebd." setzen, um auf die erste (ausformulierte) Fn. zu verweisen. Du kannst aber natürlich auch jedes Mal das gesamte Urteil angeben.

Wenn deine Arbeit dagegen nur aus einer Handvoll Quellen besteht, würde ich ins Grübeln kommen ;)
juraidiot

Re: Fußnoten in der Hausarbeit

Beitrag von juraidiot »

Schreib die Hausarbeit mit ein, zwei Kommentaren. Am Ende holst du dir dann alle Kommentare an deinen Tisch, belegst damit den ganzen Standardmist, der sich in jedem Kommentar in etwa gleich findet, und klatschst sie alle ins Literaturverzeichnis.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3984
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fußnoten in der Hausarbeit

Beitrag von Schnitte »

juraidiot hat geschrieben:Schreib die Hausarbeit mit ein, zwei Kommentaren. Am Ende holst du dir dann alle Kommentare an deinen Tisch, belegst damit den ganzen Standardmist, der sich in jedem Kommentar in etwa gleich findet, und klatschst sie alle ins Literaturverzeichnis.
+1. Fußnoten-Monokultur sollte man vermeiden, das sieht nicht gut aus. Glücklicherweise stehen aber die Standarddefinitionen in allen Standardkommentaren sehr ähnlich, so dass man hier sehr leicht Vielfalt und Abwechslung in die Fußnoten bringen kann.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Amtsschimmel
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 115
Registriert: Montag 3. November 2014, 17:38
Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)

Re: Fußnoten in der Hausarbeit

Beitrag von Amtsschimmel »

juraidiot hat geschrieben:Schreib die Hausarbeit mit ein, zwei Kommentaren. Am Ende holst du dir dann alle Kommentare an deinen Tisch, belegst damit den ganzen Standardmist, der sich in jedem Kommentar in etwa gleich findet, und klatschst sie alle ins Literaturverzeichnis.
Und nochmal +1. Sieht am Ende richtig nach Arbeit aus, ohne dass man seinen Schreibtisch in der Bibiothek vor lauter Büchern nicht mehr sehen kann.
Antworten