Aktualität von Ausbildungsliteratur

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DavidSchabany
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Aktualität von Ausbildungsliteratur

Beitrag von DavidSchabany »

Liebes Jurawelt-Forum,

wie verhält es sich mit der Aktualität der Ausbildungsliteratur für das Examen:

Die Literatur, mithilfe dessen man sich z.B. im Grundstudium den Lernstoff angeeignet hat, ist wohl zum Zeitpunkt der Examensvorbereitung veraltet bzw. sind dann bereits mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aktuellere Auflagen vorhanden.

Wie kann man sich unter diesen Umständen stets auf dem aktuellen Wissensstand halten? Es scheint mir doch fernliegend, sich sämtliche Literatur in der Examensvorbereitung erneut zu beschaffen. Mein erster Gedanke ging in Richtung Ausbildungszeitschriften... Wie handhabt ihr das?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für anregende Antworten bzw. Ratschläge.

LG David
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Ara
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Re: Aktualität von Ausbildungsliteratur

Beitrag von Ara »

Die Änderungen der Rechtslage/Rechtsprechung werden in der Regel überschätzt. Innerhalb von 5-6 Jahren gibt es, wenn nicht gerade eine Reform ansteht, kaum größere Änderungen. Insbesondere nicht im Kernbereich des examensrelevanten Stoffes. Sollte es doch mal so sein, wie zum Beispiel aktuell das Gewährleistungskaufrechtdingens, dann kriegt man das quasi zwangsweise mit.

Ich meine man kann sich ja zum Beispiel mal das Strafrecht in den letzten 5 Jahren anschauen. Da gab es einige Strafrahmenveränderungen und eine Reform des Sexualstrafrechts. Beides nichts, was man fürs Examen lernen muss. Dann gab es noch eine Neugestaltung der Einziehung, die fürs 1. Examen auch quasi keine Bedeutung hat. Genausowenig wie die prozessualen Änderungen.

Obwohl also im Strafrecht sich sogar verhältnismäßig viel geändert hat, hat es nicht den examensrelevanten Bereich betroffen. Ob der Wohnungseinbruchsdiebstahl nun n Vergehen oder ein Verbrechen ist, das schaut man im Examen eh nach. Die Sachbeschädigung wird aber eine Sachbeschädigung bleiben.

Daher: Man kann meistens mit dem alten Material gut lernen. Hab ich auch gemacht. Nur einmal im Familienrecht hab ich n ganzes Kapitelgelesen und am Ende stand "Aktuelle (2015) überlegt der Gesetzgeber diese Regelungen ersatzlos zu streichen" und tatsächlich waren die ganzen Normen 2016 dann schon aufgehoben worden....). Dort wo wirklich relevante Änderungen erfolgt sind, muss man dann schauen, dass man etwas vorsichtiger ist. Größere Änderungen erfährt man automatisch. Sollten zB die §§ 211, 212 StGB überarbeitet werden, wird man das ja zwangsweise mitbekommen und kann sich dann dort neues Material suchen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Vorkriegsjugend
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Re: Aktualität von Ausbildungsliteratur

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Sehe es wie Ara. Es geht ja in erster Linie sowieso um ein systematisches Verständis und nicht daraum, das aktuelle Urteile gelesen haben zu müssen. Gerade Lehrbücher und Skripte verändern sich nur wenig in so kurzer Zeit.
Brainiac
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Re: Aktualität von Ausbildungsliteratur

Beitrag von Brainiac »

Nichts kaufen, in der Bib lernen/von dort ausleihen.
Ausbildungszeitschriften können Lehrbücher/Skripten nicht 1:1 ersetzen, sollen sie auch gar nicht. Sie sind eher Zusatz.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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