Moin Leute, wieso wird erneut versucht eine Sperrklause einzuführen, nachdem das BVerfG dem schon eine Abfuhr erteilt hat?
Insbesondere frage ich mich, wie sowas dann geprüft wird? Grds genießt das EuropaR ja Anwendungsvorrang ggü. dem GG, aber wird das dann über die Identitatskontrolle gemacht, weil die Wahlgleichheut dem demokratieprinzip zuzuordnen ist?
Sperrklausel Europawahl
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Re: Sperrklausel Europawahl
Das soll eine europäische Sperrklausel werden, keine nationale.Lawster_2016 hat geschrieben: ↑Freitag 8. Juni 2018, 06:53 Moin Leute, wieso wird erneut versucht eine Sperrklause einzuführen, nachdem das BVerfG dem schon eine Abfuhr erteilt hat?
Insbesondere frage ich mich, wie sowas dann geprüft wird? Grds genießt das EuropaR ja Anwendungsvorrang ggü. dem GG, aber wird das dann über die Identitatskontrolle gemacht, weil die Wahlgleichheut dem demokratieprinzip zuzuordnen ist?
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Re: Sperrklausel Europawahl
Dh dem BVErfG voll entzogen?
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Re: Sperrklausel Europawahl
In gleichem Maße entzogen, wie generell Unionsrechtsakte der Überprüfung durch das BVerfG entzogen sind. Mit anderen Worten: Nach Ansicht des EuGH dem BVerfG voll entzogen; nach Ansicht des BVerfG weitreichend, aber nicht voll, sondern innerhalb der Grenzen, die in der einschlägigen Rechtsprechung (Maastricht, Bananenmarkt, Gauweiler...) entwickelt wurden und zu denen ad nauseam Literatur vorliegt.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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