Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnung?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Carlos84
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Carlos84 »

Quantensprung hat geschrieben:
Mich würde daher mal interessieren, ob es sich bei euch im Steuerbescheid dann wirklich wiederfindet; das müsste es dann ja.
Wenn man den Freibetrag überschreitet, findet es sich implizit wieder, indem die Summe, die den Freibetrag überschreitet, steuerlich berücksichtigt wird. Wenn man den Freibetrag nicht überschreitet, gibt es im Bescheid eigentlich keinen Raum, wo das aufgeführt werden könnte. Es ist zwar schon lange her, dass ich mal unter dem Freibetrag blieb, ich kann mich aber vage daran erinnern, mir genau diese Frage gestellt zu haben und im Bescheid nichts gefunden zu haben. Höchstens in den Erläuterungen könnte ich mir das vorstellen, aber welchen Mehrwert sollte das haben?
Von welchem Freibetrag sprichst du genau; den der Übungsleiterpauschale iHv 2400€ nehme ich an? Das würde ja aber bedeuten, dass das Finanzamt die Korrektureinnahmen selbst dieser Pauschale automatisch zuordnet, was ich doch bezweifeln würde, wenn man es nicht zumindest einmal anspricht; ich denke eher sie würden es erstmal als Einkünfte aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit einordnen und damit wäre es im Steuerbescheid voll ausgewiesen. Oder man muss selbst aktiv werden und einmal einen 1-2-Zeiler dazu schreibt, wenn man seine Steuererklärung macht und auf die Übungsleiterpauschale hinweisen für den Betrag den die Uni für Korrekturtätigkeit ans Finanzamt übermittelt (wenn ich das selbst gar nirgendwo eintrage).

Aus einigen Beiträgen habe ich rausgelesen, dass sie im Hinblick auf die Korrekturtätigkeit bzw deren Einnahmen eben gar nichts sagen in ihrer Steuererklärung: also weder Abrechnungen hinschicken noch das ganze in Anlage S eintragen. Da ich nicht davon ausgehe, dass der Sachbearbeiter automatisch sieht: "ahhh, Korrekturtätigkeitseinnahmen an der Uni iHv 1700€; na, das fällt ja unter die Übungsleiterpauschale und hat darum keine steuerliche relevanz" (so derart deutlich in Stein gemeißelt ist das ja dann doch nicht) gehe ich vielmehr davon aus, dass es bei einigen entweder im Steuerbescheid bei Einkünften aus selbständiger Arbeit auftaucht (auch wenn unter dem Freibetrag) oder aber, dass die Einkünfte von der Uni vllt. doch nicht immer ans Finanzamt übermittelt werden oder manche einfach Glück haben, weil man insofern doch nur ein kleiner Fisch ist mit dem sich die Sachbearbeiter nicht länger als notwendig befassen (wollen);gerade wenn auch sonstige Einkünfte nicht exorbitant vorhanden sind. ;)
Gelöschter Nutzer

Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Oder man muss selbst aktiv werden und einmal einen 1-2-Zeiler dazu schreibt, wenn man seine Steuererklärung macht und auf die Übungsleiterpauschale hinweisen für den Betrag den die Uni für Korrekturtätigkeit ans Finanzamt übermittelt (wenn ich das selbst gar nirgendwo eintrage).
Genau. Ich mache die Steuererklärung online, und reiche dann (auch wenn es keine Pflicht ist) gleichzeitig schriftlich die Belege und alles ein. In dem Begleitschreiben gibt es dann noch einige Erläuterungen, die man bei ELSTER nicht unterbringen kann - u.a. einen Zweizeiler zur Anwendbarkeit der Übungsleiterpauschale (einschl. Verweis auf eine Gerichtsentscheidung hierzu) für diverse Einnahmen. Fahre so seit Jahren und hatte bei keinen Finanzamt bisher Probleme - es gab auch nie Nachfragen.
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Muirne
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Muirne »

Natürlich muss man es komplett angeben, man trägt es unter nebenberufliche Tätigkeit i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG ein. Alles was über die 2.4 geht, wird dann versteuert. Wenn es drunter bleibt, wird es außer Acht gelassen.
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Muirne »

Ich habe dazu noch nie weiter erläutert und noch nie eine Nachfrage bekommen, denn es ist nun mal eine Körperschaft Öffentlichen Rechts, für die man das macht und somit eigentlich auch für das FA selbsterklärend. Dass die bei dir Probleme gemacht haben ist doof, aber steht für mich erstmal nicht zu erwarten, weshalb ich auch nie was dazu gesagt habe.
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Tobias__21
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Tobias__21 »

Wenn man aber im Jahr unter der Pauschale bleibt, muss man auch keine Steuererklärung machen, oder?
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Carlos84
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Carlos84 »

Quantensprung hat geschrieben:
Oder man muss selbst aktiv werden und einmal einen 1-2-Zeiler dazu schreibt, wenn man seine Steuererklärung macht und auf die Übungsleiterpauschale hinweisen für den Betrag den die Uni für Korrekturtätigkeit ans Finanzamt übermittelt (wenn ich das selbst gar nirgendwo eintrage).
Genau. Ich mache die Steuererklärung online, und reiche dann (auch wenn es keine Pflicht ist) gleichzeitig schriftlich die Belege und alles ein. In dem Begleitschreiben gibt es dann noch einige Erläuterungen, die man bei ELSTER nicht unterbringen kann - u.a. einen Zweizeiler zur Anwendbarkeit der Übungsleiterpauschale (einschl. Verweis auf eine Gerichtsentscheidung hierzu) für diverse Einnahmen. Fahre so seit Jahren und hatte bei keinen Finanzamt bisher Probleme - es gab auch nie Nachfragen.
So mache ich das auch. Je nach Bearbeiter wird dann aber doch verlangt "reichen Sie bitte xyz nochmal ein" (mal mehr, mal weniger...in dem einen Jahr hatte ich einen anderen Sachbearbeiter: der hat alles einfach direkt durchgewunken, wollte nichtmal Rechnung vom neu gekauften Laptop, Drucker etc sehen; das andere Jahr die Sachbearbeiterin: die nahm alles auf den Cent genau und wollte für alles Belege (auch für 2 Bücher die ich abgesetzt habe, da sie für die Promotion waren; das waren Kosten iHV ca 50€....wollte sie die Rechnung sehen, dass ich die beiden Bücher auch wirklich habe)). :--

@ Muirne:: So eindeutig ist das nicht. Du arbeitest zwar für eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, aber für die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) muss es eine "Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit...künstlerische Tätigkeit....Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen" sein. Von Korrekturassistent steht da direkt nichts drin und ist nach dem Wortlaut auch nicht eindeutig, dass es drunter fällt. Es gibt da auch verschiedene Rechtsprechung zu und es steht im Ermessen eines jeden Finanzamtes, ob es das darunter anerkennt oder nicht (weil es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt).FG Berlin und FG Münster plädieren zB dafür, aber das FG München hat mal anderweitig entschieden. Richtig geklärt, so dass es definitiv immer bei allen Finanzämtern so gelten muss ist es eben gerade nicht.

@ Tobias_21: Die Übungsleiterpauschale hat nichts damit zu tun, ob du eine Steuererklärung machen musst oder nicht.
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Tobias__21 »

Heiliger BimBam. Mir wurde gesagt, ich muss da nichts angeben und auch keine Steuer machen, weswegen ich 2016 keine Erklärung gemacht habe. Da stand glaub ein Betrag von 600€ im Raum. Andere Verdienste hatte ich nicht. Für 2017 hab ich es einem StB gegeben.

Was mach ich denn jetzt? Das FA morgen anrufen und denen das sagen? Ich hab echt kein Bock, dass ich da irgendwie Stress krieg. Das ist ja Steuerhinterziehung.
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Was mach ich denn jetzt? Das FA morgen anrufen und denen das sagen? Ich hab echt kein Bock, dass ich da irgendwie Stress krieg. Das ist ja Steuerhinterziehung.
Du hast ja keine Steuern verkürzt, also keine Sorge, die Steuerfahndung wird nicht demnächst vor der Tür stehen. ;) Ich kann dir auch nicht sagen, ob Du in dem Fall eine Steuererklärung hättest abgeben müssen oder nicht, aber an deiner Stelle würde ich ganz pragmatisch vorgehen: Dreizeiler an das Finanzamt einschließl. Nachweis und gut ist. Telefonisch würde ich sowas nicht machen.
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Carlos84 »

Tobias__21 hat geschrieben:Heiliger BimBam. Mir wurde gesagt, ich muss da nichts angeben und auch keine Steuer machen, weswegen ich 2016 keine Erklärung gemacht habe. Da stand glaub ein Betrag von 600€ im Raum. Andere Verdienste hatte ich nicht. Für 2017 hab ich es einem StB gegeben.

Was mach ich denn jetzt? Das FA morgen anrufen und denen das sagen? Ich hab echt kein Bock, dass ich da irgendwie Stress krieg. Das ist ja Steuerhinterziehung.
Ganz ruuuuuhig. Ich habe nur gesagt, dass die Übungsleiterpauschale per se erstmal nichts damit zu tun hat, ob man eine Steuererklärung abgeben muss oder nicht. Ob du verpflichtet bist eine Steuererklärung überhaupt abzugeben richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Und wenn du nicht verpflichtet bist, kannst du trotzdem eine abgeben - hast dafür aber ein paar Jährchen mehr Zeit (kann sich ja evtl. trotzdem lohnen; Verlustvortrag o.ä.). Ob du verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, gucke zB hier; da ist das zB ganz gut erklärt: https://taxfix.de/steuertipps/wer-muss-eine-steuererklaerung-machen/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Wenn du 2016 gar keine weiteren Einkünfte hattest (echt gar nichts? wie hast du denn das ganze Jahr überlebt? Wenn du im Ausland warst würde es sich ja anbieten eine Steuererklärung zu machen -> Verlustvortrag für nä. Jahr) hättest du wohl trotzdem eine einreichen müssen (weil Nebeneinkünfte über 410€/Jahr; wobei das bei dir ja irgendwie schon deine Haupteinnahmequelle in dem Jahr war...von daher bin ich nichtmal sicher, ob das auf dich bezogen Nebeneinkünfte sind, wenn sonst in dem Jahr gar nichts vorliegt :D ). Es wirkt sich im Ergebnis aber nicht aus und du hast keine Steuerhinterziehung begangen: Zum Einen würden die 600€ unter die Übungsleiterpauschale fallen; selbst wenn das Finanzamt das aber nicht direkt anerkennt/sieht (ich gehe nichtmal von aus, dass Ihnen der Betrag überhaupt gemeldet wurde) hast du 2016 ja nur 600€ insgesamt verdient und bist damit ja doch mehr als deutlich unter dem jährlichen Grundfreibetrag von damals 8652 € (aktuell liegt er für 2018 sogar bei 9000€)...bis zu der Grenze des Grundfreibetrags musst du auch keine Steuern zahlen. Die Steuerfahndung wird also nicht vor deiner Tür stehen. ;) Schreib notfalls nen 3-Zeiler oder reich einfach ne fix ausgefüllte Steuererklärung für 2016 noch ein (geht ja dann schnell auszufüllen mit den wenigen Angaben) und gut ist: jedenfalls falls du dann ruhiger schläfst; ich geh wie gesagt nichtmal davon aus, dass die 600€ seitens der Uni überhaupt ans Finanzamt weitergeleitet wurden und da irgendwer beim Finanzamt Kenntnis von hat.
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Muirne »

Nicht panisch werden. Chill. Kein Vorsatz und kein Schaden. Wir entspannen uns.
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Muirne »

Carlos84 hat geschrieben:
@ Muirne:: So eindeutig ist das nicht. Du arbeitest zwar für eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, aber für die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) muss es eine "Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit...künstlerische Tätigkeit....Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen" sein. Von Korrekturassistent steht da direkt nichts drin und ist nach dem Wortlaut auch nicht eindeutig, dass es drunter fällt. Es gibt da auch verschiedene Rechtsprechung zu und es steht im Ermessen eines jeden Finanzamtes, ob es das darunter anerkennt oder nicht (weil es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt).FG Berlin und FG Münster plädieren zB dafür, aber das FG München hat mal anderweitig entschieden. Richtig geklärt, so dass es definitiv immer bei allen Finanzämtern so gelten muss ist es eben gerade nicht.
Dann hatte ich wohl Glück, aber wohne auch nicht in Bayern. ;)
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Tobias__21 »

Ich hatte 2016 noch Ersparnisse von der Arbeit, ich war ja lange angestellt, und eben die Unterhaltsbeihilfe vom Ref, also von Oktober - Dezember. Ich hab extra die von der Uni gefragt, weil die Frage noch bei anderen auftauchte und die meinte, ich muss nix machen, wenn ich nicht über der Pauschale bin.
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich hatte 2016 noch Ersparnisse von der Arbeit, ich war ja lange angestellt, und eben die Unterhaltsbeihilfe vom Ref, also von Oktober - Dezember. Ich hab extra die von der Uni gefragt, weil die Frage noch bei anderen auftauchte und die meinte, ich muss nix machen, wenn ich nicht über der Pauschale bin.
Dann hattest Du 2016 doch Einkünfte? :-k (und hättest alleine schon aus finanziellen Gründen eine Steuererklärung machen sollen :D )
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, machen sollen schon. Ich kann sowas aber nicht und hatte kein Nerv dafür. Ich hab das nie gemacht, das ging alles über den Betrieb. Damit hab ich ja nur mir geschadet. Ein Freund von mir ist aber StB, dem hab ich jetzt alles gegeben, der macht mal eine und zeigt mir das dann, wie das geht, dass ich es lerne. Ich habs nicht so mit Zahlen :D Er hat auch irgendwas erzählt, er kann das als StB auch noch irgendwie später einreichen, als ich selbst. Keine Ahnung. Jedenfalls sammle ich jetzt fleissig alles, auch meine Ausgaben, und bring es ihm.

Hauptsache sie machen nicht den Hoenes mit mir. Ich bin zu schön für den Knast :drinking:
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Re: Korrekturassistent an der Uni: Aufbewahrung der Abrechnu

Beitrag von Carlos84 »

Quantensprung hat geschrieben:
Ich hatte 2016 noch Ersparnisse von der Arbeit, ich war ja lange angestellt, und eben die Unterhaltsbeihilfe vom Ref, also von Oktober - Dezember. Ich hab extra die von der Uni gefragt, weil die Frage noch bei anderen auftauchte und die meinte, ich muss nix machen, wenn ich nicht über der Pauschale bin.
Dann hattest Du 2016 doch Einkünfte? :-k (und hättest alleine schon aus finanziellen Gründen eine Steuererklärung machen sollen :D )
Genau. Ist zwar nicht die Riesensumme bei 3 Monaten Ref (was fällt da so an Lohnsteuer monatlich an: 25€? Also vllt 75€ die er für 2016 zurückbekommen würde), aber Kleinvieh macht - gerade bei dem geringen Aufwand - auch Mist...oder anders gesagt: ich würde das nicht einfach verschenken wollen. Wenn man sich einmal richtig mit auseinandersetzt ist es keine Kunst seine Steuererklärung selbst zu machen. Die meisten haben ja keine komplizierten Sachverhalte wo noch Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, Selbständigkeit über Kleinunternehmerregelung und co. hinzukommen. Bei den meisten ist es ja wirklich nur: persönliche Grunddaten eintragen, Haupteinkommen aus dem Jahr eintragen, sich schlau machen was man absetzen kann/welche Pauschalen es gibt, ggf. Nebeneinkommen noch eintragen, fertig.

Und no offence: aber die Uni hat bei sowas oft nicht wirklich Ahnung. Ich kenne 2 Universitäten: bei denen ist die Abrechnung sogar fehlerhaft (die eine hat dann nach Jahren letztes Jahr eins auf den Deckel bekommen von der Finanzabteilung und das Formular wurde jetzt geändert). Zumal wissen die an der Uni doch gar nicht, wie deine sonstige Situation aussieht; sofern du also nicht alles erzählt hast können die gar nicht einschätzen, ob du eine Steuererklärung hättest abgeben müssen oder nicht - die wissen doch gar nicht, ob du ggf. Einkünfte aus Vermietung o.ä. hast oder eine Tätigkeit auf Steuerklasse 6 lief, sodass du zur Abgabe verpflichtet bist. Und wie gesagt: angeben und ob es sich am Ende auswirkt: 2 verschiedene paar Schuhe.
Zuletzt geändert von Carlos84 am Donnerstag 10. Mai 2018, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
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