Hemmer Rep Unterlagen aus "fremdem" Bundesland nutzen zum Lernen?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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juraabcd1
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Hemmer Rep Unterlagen aus "fremdem" Bundesland nutzen zum Lernen?

Beitrag von juraabcd1 »

Hallo zusammen,

es hat sich bei mir so ergeben, dass ich in Baden Württemberg bei Hemmer mein Rep absolvieren, aber das Examen in NRW schreiben werde.

Jetzt wurde mir gesagt, dass es in Bezug auf das Zivil- und Strafrecht keine Unterschiede gäbe, was ja aufgrund des ausschließlichen Bundesrechts logisch ist.

Allerdings gibt es natürlich die landesrechtlichen Unterschiede vor allem im besonderen Verwaltungsrecht.

Würdet ihr es empfehlen, trotzdem die Hemmer Rep Unterlagen auch in Polizei-, Bau- und Kommunalrecht zu nutzen und den Unterricht zu besuchen?
Gibt es da zwischen BW und NRW große Unterschiede oder sollte es reichen, wenn man einfach die §§ aus den NRW Landesgesetzen ergänzt in den Rep Unterlagen aus BW und ggfs. im landesrechtlichen Lehrbuch/Skript nachliest?
Oder gibt es dabei zu große Unterschiede und würde das einen nur verwirren?

Die Alternative ist, dass ich mir die Sachen im Selbststudium und vor allem mit den Unterlagen des NRW Uni Reps beibringe.

Allerdings würde ich es eigentlich schon bevorzugen, den Hemmer Unterricht zu besuchen, da ich mir dabei das Lernen unter Anleitung leichter fällt.
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Schnitte
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Re: Hemmer Rep Unterlagen aus "fremdem" Bundesland nutzen zum Lernen?

Beitrag von Schnitte »

Fürs Polizeirecht sollte es gehen, da ist die Logik zwischen den verschiedenen Ländern doch sehr ähnlich, und es verschieben sich vor allem die Hausnummern in den Gesetzen (Ausnahme Bayern, wo ein abweichender Prüfungsaufbau sehr verbreitet ist). Baurecht ebenfalls - das weicht zwar materiell durchaus von Land zu Land ab, aber die Unterschiede betreffen vor allem technische Details, die in der Klausur nicht im Mittelpunkt stehen werrden, während die Rechtsfragen doch wieder einer sehr ähnlichen Logik folgen. Bei Kommunalrecht dagegen wäre ich vorsichtig.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
juraabcd1
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Re: Hemmer Rep Unterlagen aus "fremdem" Bundesland nutzen zum Lernen?

Beitrag von juraabcd1 »

Alles klar vielen Dank für die Antwort.
Das hat mir schon mal geholfen.
Das mit den Besonderheiten in Bayern habe ich auch schon gehört, betrifft mich aber ja glücklicherweise nicht.

Dann würde ich mir vor allem Kommunalrecht selbst erarbeiten, das sollte ja durchaus machbar sein und ist in NRW so weit ich weiß auch nicht sehr relevant oder?
In Bezug auf das Baurecht gibt es ja auch einen großen Bundesteil.
Ich habe irgendwie nur die Befürchtung, doch am Thema teilweise dann vorbeizulernen mit den BW Unterlagen, aber ich denke dass die größten Unterschiede wohl nur in der Anordnung der Paragraphen liegen, wie du gesagt hast.
arlovski
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Re: Hemmer Rep Unterlagen aus "fremdem" Bundesland nutzen zum Lernen?

Beitrag von arlovski »

die sehr guten fallbücher von muckel (gelöst nach nrw-recht mit verweisen auf normen anderer bundesländer) werden dir eine große hilfe sein
Brainiac
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Re: Hemmer Rep Unterlagen aus "fremdem" Bundesland nutzen zum Lernen?

Beitrag von Brainiac »

Frag doch einfach mal unter Hinweis auf deine Situation bei deinem Rep nach, ob sie dir die Kursunterlagen aus NRW zur Verfügung stellen können. Die Dozenten kennen sich idR untereinander und Hemmer habe ich in vergleichbaren Sachen immer als recht kulant erlebt. Einen Versuch wäre es mir wert.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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Justitian
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Re: Hemmer Rep Unterlagen aus "fremdem" Bundesland nutzen zum Lernen?

Beitrag von Justitian »

Der angeblich "bayerische Aufbau" ist auch in Bayern eine Mindermeinung und liegt nicht den Lösungsskizzen des LJPA zugrunde
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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