Nicht übertragbare Rechte im Nachlass
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Nicht übertragbare Rechte im Nachlass
Kann man bei einer Miterbengemeinschaft rechtsgeschäftlich nicht übertragbare Rechte im Nachlass i.E. dadurch an einen Erben übertragen, dass man diesem alle Erbteile überträgt? Durch Auseinandersetzung dürfte das mangels Übertragbarkeit durch Rechtsgeschäft ja nicht klappen.
- Tibor
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Re: Nicht übertragbare Rechte im Nachlass
An was denkst du denn?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Nicht übertragbare Rechte im Nachlass
An nicht rechtsgeschäftlich übertragbare Rechte, die aber vererblich sind und sich deshalb im Nachlass befinden. Es stellt sich dann die Frage, wie man dazu kommt, dass am Ende einer der Erben dieses Recht in den Händen hält. Die Frage ist abstrakt. Ergeben hat sie sich anlässlich eines subjektiv-persönlichen dinglichen Vorkaufsrechtes, das nur vererblich, nicht aber übertragbar gestellt wurde (§ 473 BGB) und nun im Nachlass vor sich hin dämmert. Die Frage stellt sich aber auch bei anderen Sachverhalten, etwa § 15 Abs. 5 GmbhG.