Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Tobias__21
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Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie eine Überweisung rechtlich funktioniert? Man hat ja eine Forderung gegen seine Bank aus dem Girovertrag. Wenn man jetzt Geld überweist, hat ja am Ende der Empfänger des Geldes eine Forderung gegenüber seiner Bank. Ist das eine Art Forderungsabtretung, oder was liegt dem rechtlich zu Grunde?

Sorry, dass ich so blöd frage, und mir selbst keine Gedanken mache, aber mir fehlt gerade die Zeit dazu.
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Muirne
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Re: Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von Muirne »

675f bgb

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»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Tobias__21
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Re: Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von Tobias__21 »

Na, das mein ich nicht.

Ich weiss nicht, wie ich es ausdrücken soll. Der Schuldner weist seine Bank an Geld zu "schicken", dieses Geld landet dann auf dem Konto des Gläubigers, der dann eine Forderung in der Höhe gegen seine Bank hat. Das muss man doch allgemein rechtlich fassen können, was das genau ist. Nehmen wir 433 und den Kaufpreis. Das Gesetz mein doch mit "zahlen" Eigentum+Besitz verschaffen am Geld, also eigentlich Hartgeld. Ist das Buchgeld dann Erfüllungs statt / halber? Oder ist "zahlen" offen gemeint, so dass das per se schon drunter fällt? Die Forderung des Gläubigers erlischt ja schon, wenn das Geld bei seiner Bank ist. Das muss man doch unter allgemeine juristische Konstruktionen gefasst kriegen?
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Tibor
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Re: Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von Tibor »

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Tobias__21
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Re: Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben: Samstag 26. Mai 2018, 13:27 Let me google that for you: https://www.sparkasse.de/unsere-loesung ... isung.html
Da steht aber nichts von Anweisungsverhältnissen, Abtretungen, Forderungen, pi pa po. :D
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Schnitte
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Re: Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von Schnitte »

Schon die Rechtsnatur des Guthabens auf dem Konto, also noch ganz ohne Überweisung, ist strittig. Vertreten werden Darlehen und ein Verwahrungsverhältnis. Lange wurde auch nach der Art des Kontos (Girokonto: Darlehen, Sparkonto: Verwahrung) differenziert. Heute würde ich sagen, dass über eine konkrete zivilrechtliche Erfassung keine Einigkeit besteht, diese aber auch entbehrlich ist und daher keine näahere Diskussion stattfindet, weil der Bereich durch europarechtliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben sowie Spezialregelungen (wie eben §§ 675c ff. BGB) so überlagert ist, dass jeder Versuch, es ins System des klassischen BGB einzuordnen, nicht viel Mehrwert liefern würde.
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Re: Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von Schnitte »

(Ach, und wenn ich noch meinen eigenen Senf dazugeben darf: M.E. erfasst man das am Besten so, dass man die Existen eines eigenständigen, gesetzlich nicht typisierten, aber durch Vertragsklauseln, Geschäftsbräuche und langdauernde Rechtsprechung konkretisierten schuldvertraglichen Verhältnisses namens Einlage anerkennt, das weder Darlehen nioch Verwahrung ist, sondern sui generis. Das ist aber Schnitte'sche Eigenkreation; ich weiß nicht, ob das in der Literatur vertreten wird.)
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Tobias__21
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Re: Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von Tobias__21 »

Danke :) Eigentlich ist das ja eine absolute Grundlagenfrage. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass man sich um eine konkrete Antwort drückt, wie die Erfüllung eigentlich zivilrechtlich genau funktioniert. Auch in den Klausuren reicht es ja aus, dass man feststellt, dass das Geld auf dem Konto angelangt ist. Gut im Bereicherungsrecht hat man diese Anweisungsfälle, aber auch da muss man zur rechtlichen Konstruktion nicht Stellung nehmen.
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Re: Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von Ara »

Du machst es nur komplizierter als es ist. Das läuft wie Schnitte schon sagt letztendlich alles über individuelle Verträge/Vereinbarungen. Der Anweiser wandelt seinen Auszahlungsanspruch zu einem Anspruch, dass die a-Bank sich darum kümmert, dass wer Drittes einen Auszahlungsanspruch gegen eine andere b-Bank erlangt. Die a-bank klärt mit der b-bank, dass der Dritte nen Anspruch gegeb die b-bank haben soll und dafür hat die b-bank einen Anspruch gegen die A-Bank.

Das ist ja alles kein juristisches Hexenwerk. In der Praxis ist das vermutlich alles deutlich komplexer, weil ja alles durch den Giroverband geregelt ist, aber im Kern ist es nix anderes als ein Haufen an Geschäftsbesorgungsverträgen und Schuldversprechen
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von Schnitte »

Tobias__21 hat geschrieben: Samstag 26. Mai 2018, 23:59 Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass man sich um eine konkrete Antwort drückt, wie die Erfüllung eigentlich zivilrechtlich genau funktioniert.
Wenn's gezielt um die Erfüllungswirkung geht: Das ist eine Leistung an Erfüllungs statt nach § 364 BGB. Bei Geldschulden ist nach dem gesetzlichen Regelfall Übereignung von gesetzlichen Zahlungsmitteln (Banknoten und Münzen) als körperliche Sachen zu erbringen. Stattdessen wird hier durch Verschaffung eines schuldrechtlichen Anspruchs gegen die Hausbank des Zahlungsempfängers erfüllt; die nach § 364 BGB erforderliche Zustimmung des Schuldners wird großzügig bejaht (laut Rechtsprechung reicht bereits die Angabe einer Bankverbindung auf einer Rechnung als Zustimmung zur Erfüllung durch Überweisung).
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Re: Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von scndbesthand »

Ich weiß nicht, ob das die Frage von Dir, Tobias, beantwortet, aber der Geldtransfer als solcher läuft im Grundsatz so ab, dass alle Überweisungen von Kunden der A-Bank zu Kunden der B-Bank addiert werden. Jede Bank verfügt über ein Konto bei einem Zentralinstitut. Dann wird vom Konto der A-Bank beim Zentralinstitut dieser Betrag auf das Konto der B-Bank umgebucht. B-Bank muss dann nichts anderes tun, als ihren Kunden die einzelnen Beträge gutzuschreiben.
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Re: Wie funktionieren Überweisungen rechtlich?

Beitrag von Schnitte »

scndbesthand hat geschrieben: Dienstag 29. Mai 2018, 21:12 Ich weiß nicht, ob das die Frage von Dir, Tobias, beantwortet, aber der Geldtransfer als solcher läuft im Grundsatz so ab, dass alle Überweisungen von Kunden der A-Bank zu Kunden der B-Bank addiert werden. Jede Bank verfügt über ein Konto bei einem Zentralinstitut. Dann wird vom Konto der A-Bank beim Zentralinstitut dieser Betrag auf das Konto der B-Bank umgebucht. B-Bank muss dann nichts anderes tun, als ihren Kunden die einzelnen Beträge gutzuschreiben.
Das ist im Grundsatz richtig, wobei ich noch - für den, den es interessiert - dass es eine große Vielzahl von dem gibt, was du hier Zentralinstitut nennst. Das können Zentralbanken (in Deutschland die Bundesbank) sein, aber auch die Zentralinstitute in den Verbänden, z.B. die Landesbanken im Sparkassensektor. Es gibt auch private Zahlungsverkehrsabwicklungssysteme, und daneben gibt es immer die Möglichkeit zu Korrespondenzkonten, wenn also zwei Banken wechselseitig Konten bei der anderen unterhalten. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wie eine Bank eine Zahlung zu einer anderen Bank auf den Weg schicken kann.
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