Lateiner gesucht!

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
schlafkatze
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5532
Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von schlafkatze »

gen pl.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ProstG! hat geschrieben:bitter wärs nur, wenn der Korrektor es durchstreicht und essentialium danebenschreibt :D
Dann wird remonstriert!
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

BuggerT hat geschrieben:
ProstG! hat geschrieben:bitter wärs nur, wenn der Korrektor es durchstreicht und essentialium danebenschreibt :D
Bei Googel findet man zT auch "essentialium"; vielleicht sollte Daniel es doch auf deutsch schreiben :D .


grtz
BuggerT
Weiss ich. Es gibt mehrere solcher Latein-Fehler, die Jura-Jargon gebräuchlich sind.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Benutzeravatar
BuggerT
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4405
Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von BuggerT »

schlafkatze hat geschrieben:gen pl.
Nein, es wird dort nicht als gen. pl. angesehen, sondern als sing., also wie zunächst oben auch vorgeschlagen wurde. Z.B. gleich der erste Treffer bei Googel:
Immerhin geht es beim Preis um ein essentialium negotii!
Naja, ich hätte es selbst auch nicht gewusst, und das trotz sehr gutem großen Latinum 8-[ .


grtz
BuggerT
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

BuggerT hat geschrieben:trotz sehr gutem großen Latinum
grtz
BuggerT
Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod! :D
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Benutzeravatar
schlafkatze
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5532
Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von schlafkatze »

ProstG! hat geschrieben:
BuggerT hat geschrieben:trotz sehr gutem großen Latinum
grtz
BuggerT
Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod! :D
?
Benutzeravatar
BuggerT
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4405
Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von BuggerT »

ProstG! hat geschrieben:
BuggerT hat geschrieben:trotz sehr gutem großen Latinum
grtz
BuggerT
Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod! :D
Hehe, hier im Forum brauchen wir aber mit Fehlersuchen nicht anfangen :D . Dafür schreibt man hier viel zu schnell und ungenau :-w .


grtz
BuggerT
Benutzeravatar
schlafkatze
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5532
Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von schlafkatze »

das stimmt. und ich beherrsche schon nicht einmal mehr außerhalb des forums die deutsche rechtschreibung........
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

BuggerT hat geschrieben:
ProstG! hat geschrieben:
BuggerT hat geschrieben:trotz sehr gutem großen Latinum
grtz
BuggerT
Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod! :D
Hehe, hier im Forum brauchen wir aber mit Fehlersuchen nicht anfangen :D . Dafür schreibt man hier viel zu schnell und ungenau :-w .


grtz
BuggerT
Sollt nur n Spaß sein; hatte das Buch ("Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod) letztens in der Hand und find den Spruch einfach witzig.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Benutzeravatar
BuggerT
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4405
Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von BuggerT »

@ProstG!
Schon ok :D!


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

also ich wäre jetzt trotzdem für essentialium negotii gewesen...
aber auch bei mir ist Latein ein bissel her :D
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

whitsunrose hat geschrieben:also ich wäre jetzt trotzdem für essentialium negotii gewesen...
Manche Dinge sind einem Meinungsstreit nicht zugänglich ;)
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

also

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Es gibt keine andere form. Euer Streit ist völlig überflüssig.

es bleibt: essentialia negotii d.h. wesentliches des Vertrages und

bezeichnet auch den einzelnen Vertragsbestandteil.

so viel dazu


gruß thomas
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

Das ist Unsinn. Du kannst, wenn du z.B ausdrücken willst, dass Dissens über den Kaufpreis besteht nicht schreiben: "Die Parteien haben sich über ein essentialia negotii nicht geeinigt." Das muss man anders formulieren oder doch den Singular wählen.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Benutzeravatar
JS
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2344
Registriert: Mittwoch 24. Dezember 2003, 18:20

Beitrag von JS »

Und welche Autorität entscheidet jetzt diesen Meinungsstreit? :-s

Kann er überhaupt entschieden werden? 8-[
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
Antworten