Lateiner gesucht!
Moderator: Verwaltung
- schlafkatze
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Weiss ich. Es gibt mehrere solcher Latein-Fehler, die Jura-Jargon gebräuchlich sind.BuggerT hat geschrieben:Bei Googel findet man zT auch "essentialium"; vielleicht sollte Daniel es doch auf deutsch schreiben .ProstG! hat geschrieben:bitter wärs nur, wenn der Korrektor es durchstreicht und essentialium danebenschreibt
grtz
BuggerT
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
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Nein, es wird dort nicht als gen. pl. angesehen, sondern als sing., also wie zunächst oben auch vorgeschlagen wurde. Z.B. gleich der erste Treffer bei Googel:schlafkatze hat geschrieben:gen pl.
Naja, ich hätte es selbst auch nicht gewusst, und das trotz sehr gutem großen Latinum .Immerhin geht es beim Preis um ein essentialium negotii!
grtz
BuggerT
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Sollt nur n Spaß sein; hatte das Buch ("Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod) letztens in der Hand und find den Spruch einfach witzig.BuggerT hat geschrieben:Hehe, hier im Forum brauchen wir aber mit Fehlersuchen nicht anfangen . Dafür schreibt man hier viel zu schnell und ungenau .ProstG! hat geschrieben:Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod!BuggerT hat geschrieben:trotz sehr gutem großen Latinum
grtz
BuggerT
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also
Es gibt keine andere form. Euer Streit ist völlig überflüssig.
es bleibt: essentialia negotii d.h. wesentliches des Vertrages und
bezeichnet auch den einzelnen Vertragsbestandteil.
so viel dazu
gruß thomas
es bleibt: essentialia negotii d.h. wesentliches des Vertrages und
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Das ist Unsinn. Du kannst, wenn du z.B ausdrücken willst, dass Dissens über den Kaufpreis besteht nicht schreiben: "Die Parteien haben sich über ein essentialia negotii nicht geeinigt." Das muss man anders formulieren oder doch den Singular wählen.
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