Daniel22 hat geschrieben:Danke, hat sich erledigt! essentialium negotii ist richtig!!! (nach buggerT Ansicht sowie nach vormalig aA ]
Als ich in einem Gutachten mal so überzeugt geschrieben habe, meinte mein Korrektor: "Ohne Begründung so nicht vertretbar" .
Also, woher weißt du jetzt, dass das richtig ist ?
Wobei es für mich das wahrscheinlichste ist. Ist dann neutrum singular; so viele wörter, die es nur im Plural gibt (plurale tantum), sind's nun auch wieder nicht.
BuggerT hat geschrieben:
Also, woher weißt du jetzt, dass das richtig ist ?
Ich selbst hab keine Ahnung (kein Latein gehabt) -hab jemand zu rate gezogen und zitiere jetzt mal (auch ohne Genehmigung ):
Zitat:
"Nein, essentialium negotii muss es heißen.
Negotii heißt ja "des Vertrags", und die Umwandlung von Plural in Singular betrifft nur das Bezugswort des Genetivs, und das ist essentialium. Negotii als Genetiv Singular (genetivus objectivus) bleibt gleich.
Also: Essentialium negotii = Notwendiger Bestandteil des Geschäfts.
Essentialium negotium würde so was heißen wie "notwendiger Bestandteil der Vertrag". Ist natürlich Quatsch."
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen. j 20.07.07
Essentialium negotii ist richtig! Glaubt jemandem, der seit fast 5 Jahren als Nebenjob Latein unterrichtet. Wobei ich echt Zweifel habe, ob es essentialium als Singular gibt .
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen. j 20.07.07
Der Grundterminus essentialia negotii besteht einerseits aus dem Genetiv negotii, der richtigerweise unverändert bleibt. Allerdings ist essentialia nicht der Plural von essentialium, denn diese Wort gibt es nicht. essentialia ist der Neutrum Plural des ADJEKTIVS essentialis, -e. Dieser wird in substantivierter Form verwendet, also gleich einem Substantiv. Im Singular muss es dennoch essentiale(eben Neutrum) heißen.
Daher ist die richtige Lösung: essentiale negotii.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)