Lateiner gesucht!

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
BuggerT
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4405
Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von BuggerT »

Daniel22 hat geschrieben:Danke, hat sich erledigt! essentialium negotii ist richtig!!! (nach buggerT Ansicht sowie nach vormalig aA :D ]
Als ich in einem Gutachten mal so überzeugt geschrieben habe, meinte mein Korrektor: "Ohne Begründung so nicht vertretbar" :D .

Also, woher weißt du jetzt, dass das richtig ist :) ?

Wobei es für mich das wahrscheinlichste ist. Ist dann neutrum singular; so viele wörter, die es nur im Plural gibt (plurale tantum), sind's nun auch wieder nicht.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

BuggerT hat geschrieben:
Also, woher weißt du jetzt, dass das richtig ist :) ?
Ich selbst hab keine Ahnung (kein Latein gehabt) -hab jemand zu rate gezogen und zitiere jetzt mal (auch ohne Genehmigung :D ):

Zitat:
"Nein, essentialium negotii muss es heißen.

Negotii heißt ja "des Vertrags", und die Umwandlung von Plural in Singular betrifft nur das Bezugswort des Genetivs, und das ist essentialium. Negotii als Genetiv Singular (genetivus objectivus) bleibt gleich.

Also: Essentialium negotii = Notwendiger Bestandteil des Geschäfts.
Essentialium negotium würde so was heißen wie "notwendiger Bestandteil der Vertrag". Ist natürlich Quatsch."
Benutzeravatar
BuggerT
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4405
Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von BuggerT »

@Daniel22
Also ich unterschreibe das "essentialium negotii" mal :) .

Wenn ProstG! hier eine MM vertreten will, muss er schon gewaltig Argumente auffahren :D .

Ansonsten geht's unter den 4-Punkte-Strich :D :D .


grtz
BuggerT
Conway
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 83
Registriert: Freitag 23. Januar 2004, 18:52

Beitrag von Conway »

Möchte sich vielleicht Prostitution nochmal äußern, oder war das nur sinnfreies Gestänkere?
Benutzeravatar
schlafkatze
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5532
Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von schlafkatze »

letzteres.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Syd26
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3576
Registriert: Montag 8. März 2004, 14:07
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Syd26 »

Essentialium negotii ist richtig! Glaubt jemandem, der seit fast 5 Jahren als Nebenjob Latein unterrichtet. Wobei ich echt Zweifel habe, ob es essentialium als Singular gibt .
Benutzeravatar
schlafkatze
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5532
Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von schlafkatze »

natürlich, warum soll es dasnicht geben?
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

Also gut Leute, ich lüfte das Geheimnis:

essentialium negotii ist FALSCH.

Der Grundterminus essentialia negotii besteht einerseits aus dem Genetiv negotii, der richtigerweise unverändert bleibt. Allerdings ist essentialia nicht der Plural von essentialium, denn diese Wort gibt es nicht. essentialia ist der Neutrum Plural des ADJEKTIVS essentialis, -e. Dieser wird in substantivierter Form verwendet, also gleich einem Substantiv. Im Singular muss es dennoch essentiale(eben Neutrum) heißen.

Daher ist die richtige Lösung: essentiale negotii.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

schlafkatze hat geschrieben:letzteres.

=;
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

:wav:
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ ProstG: Danke! Aber jetzt hab ich´s schon auf deutsch :D
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

Keine Ursache ;)

--> würds aber nochmal ändern; wirkt so schön elaboriert :D
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ProstG! hat geschrieben:
--> würds aber nochmal ändern; wirkt so schön elaboriert :D
Schon passiert! Ich denke das wird mich ganz hoch nach oben bringen :D
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

bitter wärs nur, wenn der Korrektor es durchstreicht und essentialium danebenschreibt :D
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Benutzeravatar
BuggerT
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4405
Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von BuggerT »

ProstG! hat geschrieben:bitter wärs nur, wenn der Korrektor es durchstreicht und essentialium danebenschreibt :D
Bei Googel findet man zT auch "essentialium"; vielleicht sollte Daniel es doch auf deutsch schreiben :D .


grtz
BuggerT
Antworten