Inhaltsverzeichnis auf 2 Seiten zu wenig?
Moderator: Verwaltung
Inhaltsverzeichnis auf 2 Seiten zu wenig?
Meine BGB-HA umfaßt 25 Seiten, aber mein Inhaltsverzeichnis hat nur 2. Das liegt daran, dass ich wg. Platzmangel nicht zu stark untergliedert habe, was meiner Meinung nach die Lesbarkeit nicht sonderlich stört.
Würdet ihr mir empfehlen, das so zu lassen? Oder können die mir aus einem 2-Seiten-Inhaltsverzeichnis "Einen Strick drehen"?
Würdet ihr mir empfehlen, das so zu lassen? Oder können die mir aus einem 2-Seiten-Inhaltsverzeichnis "Einen Strick drehen"?
sagen wir es mal so:
2 seiten ist ein verdamt ehrliches lit.verz. ... mehr kriegt man bei ner ha nämlich nicht zusammen, ohne das man sich extra hinsetzt, um das lit.verz. "aufzublasen"
allerdings scheint es mir so, daß die meisten profs auf aufgeblasene lit.verz. stehen ... also wenn du zeit hast, immer schön aufblasen ... wer schon 5 bücher zum bgb at im verzeichnis hat, findet sicher noch 10 weitere
2 seiten ist ein verdamt ehrliches lit.verz. ... mehr kriegt man bei ner ha nämlich nicht zusammen, ohne das man sich extra hinsetzt, um das lit.verz. "aufzublasen"
allerdings scheint es mir so, daß die meisten profs auf aufgeblasene lit.verz. stehen ... also wenn du zeit hast, immer schön aufblasen ... wer schon 5 bücher zum bgb at im verzeichnis hat, findet sicher noch 10 weitere
- Bart Wux
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Alle meine Inhaltsverzeichnisse hatten nur 2 Seiten. War nie ein Problem. Irgendwie stimmt da auch imo das Verhältnis. Wie blöd ist es denn bitte, bei schlappen 25 Seiten ein 5 seitiges Inhaltsberzeichnis zu haben? Wie viele Unterpunkte hast du dann denn pro Seite? 10? Ich mein sorry, aber wer soll das denn noch lesen? 2 Seiten bei 25 Seiten Gutachten ist perfekt.
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"
Robert Underdunk Terwilliger
Robert Underdunk Terwilliger
sorry, habe ich mich doch glatt verlesen ... naja, meistens wird halt bzgl. lit.verz. gepostet ... zum inh.verz. kann ich nur sagen, daß ich eben eine ha abgegeben habe, die 2 seiten inhalts-verz. hatte ... und ich mache mir keine sorgen. 2 seiten sind immerhin auch ne menge untergliederungen ... das sollte reichenhase_ina hat geschrieben:nein, ich meine das inhaltsverzeichnis
- Bart Wux
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Hab jetzt übrigens 5 Seiten Inhaltsverzeichnis für meine Strafrechts HA rausbekommen. Bin selber erstaunt, aber was soll ich machen? Bin trotzdem der Meinung, daß 2 Seiten im Normalfall ausreichen.
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Robert Underdunk Terwilliger
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