Durchfallquoten und Korrektoren

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Durchfallquoten und Korrektoren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

So, meine erste Hausarbeit ist abgegeben. Dass ich mit dem was ich Geschrieben habe überhaupt bestehen werden scheint mir sehr zweifelhaft. Aber wirklich einschätzen kann man ich´s bei der ersten Hausarbeit überhaupt eigentlich kaum.

Deswegen meine Frage, wie sind eigentlich so die Durchfallquoten in den ersten Zivilrechts und Ö-Rechtshausarbeiten? Denkt ihr da lassen es die Korrektoren noch locker angehen und gehen im Gegenteil richtig ran um Auszusieben?

Und dann zu Korrektoren. Was man da alles schon für Horrorgeschichten gehört hat. Von wegen mit gleicher Hausarbeit bei einem Korrektor 13, beim nächsten 8 und bei dritten 3. Oder der Prof hat welche von 2 Pkt. auf 12 hochgeholt. Oder Leute die um 3 inner Disco auffallen weil sie total daneben sind und dann plötzlich zu ihren leuten sagen, du ich muss jetzt weg, hab nochn paar Hausarbeiten zu korrigieren diese nacht.

IST DAS WIRKICH SO? wie sind eure erfahrungen und was sagen vielleicht die leute hier dazu, die selber korrigieren oder korrigiert haben?
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Christian aus Mainz
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Beitrag von Christian aus Mainz »

ja, genau so ist es.

gruß aus mainz
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Olli
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Beitrag von Olli »

Solche Horrorgeschichten hört man immer wieder. Aber so schlimm ist es wirklich nicht...
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist schon nicht grad objektiv das ganze. Aber soooo schlimm nun auch wieder nicht. Wirst schon durchkommen. Natürlich gehört Glück dazu.
Die Durchfallquoten lagen bei uns zwischen 20 % und 50 %.. also alles drin. Sorry, ist nicht das was du hören willst, aber glaub mir man gewöhnt sich dran. Und meistens sind die HA und Klausuren, die man für die schlechtesten hält die besten :D
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Bart Wux
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Re: Durchfallquoten und Korrektoren

Beitrag von Bart Wux »

TerminatorII hat geschrieben: Oder Leute die um 3 inner Disco auffallen weil sie total daneben sind und dann plötzlich zu ihren leuten sagen, du ich muss jetzt weg, hab nochn paar Hausarbeiten zu korrigieren diese nacht.
Hab ich noch nicht gehört, ist aber saugeil... :D ist doch gut, wenn er doppelt sieht, dann sieht mein Literaturverzeichnis wenigstens nach was aus. :D
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Beitrag von Tequila »

whitsunrose hat geschrieben:Und meistens sind die HA und Klausuren, die man für die schlechtesten hält die besten :D
Stimmt, hatte damit gerechnet, dass ich Staatsorganisationsrecht durchgefallen bin und jetzt habe ich 12 Punkte ;).
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chefrocker
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Beitrag von chefrocker »

Hi,
aus Korrektorensicht kann ich mich nur zum Strafrecht äußern.
Diese Horrorgeschichten sind mit Sicherheit nicht die Regel. Die Korrektoren, die ich kenne und meine Wenigkeit bemühen uns sehr, gleichartige Korrekturverhältnisse zu schaffen.
So habe ich mit den Kollegen auch immer die Arbeiten, die unter dem Strich liegen, nochmal zusammen durchgesprochen, sodass in etwa ein gleicher Level eingehalten wird. Durch die Diskussion kam dann schon ab und an eine Arbeit noch über den Strich.
Ansonsten bleibt aus meiner Sicht noch zu sagen, dass es wirklich keinen Spaß macht, wenn eine Arbeit als nicht bestanden unter dem Strich bleibt. Über solchen Arbeiten saß ich auch schonmal zwei Stunden, immer auf der Suche nach Möglichkeiten, die Arbeit doch über den Strich zu heben.
Leicht fällt es bei keiner Arbeit, drei oder weniger Punkte drunterzuschreiben.
Es gibt aber einfach Arbeiten, wo nix mehr zu retten ist. Dann sollte es aber wie bei jeder Arbeit selbstverständlich sein, dass die Korrektur sehr ausführlich mit Randbemerkungen und einer ausführlichen Schlussbemerkung geschrieben wird, damit der Kandidat außer Frust noch etwas für die Zukunft mitnehmen kann.

Kleiner Tip noch: Wenn Profs aufgrund von Remonstrationen mitbekommen sollten, dass ein Korrektor schlechte Arbeit liefert, korrigiert der Korrektor beim nächsten Mal nicht mehr :D

Gruß,
Chefrocker
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

chefrocker hat geschrieben: Kleiner Tip noch: Wenn Profs aufgrund von Remonstrationen mitbekommen sollten, dass ein Korrektor schlechte Arbeit liefert, korrigiert der Korrektor beim nächsten Mal nicht mehr :D
Das ist wohl richtig, hilft einem aber leider nicht mehr, wenn man bei einem solchen Korrektor war...
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Also ich bin ein ganz ein lieber... Außer man schreibt mir hin, daß Voraussetzung für den Verwaltungsrechtsweg das Vorliegen eines VA ist oder daß die Stadt vom Stadtratsvorsitzenden vertreten wird...
Erst Pflicht dann Kür!
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treverer
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Beitrag von treverer »

Bei meiner ersten Hausarbeit (Strafrecht) sind 45% durchgefallen. Es stimmt schon, dass die Noten oft nicht die wahre Leistung widerspiegeln. Einer schrieb ein Semester weiter beim gleichen Prof eine 12 Punkte-Klausur bei ihm und ist mittlerweile Hiwi bei ihm. Einerseits ist es schon schwierig, wenn die erste juristische Arbeit als nicht bestanden gewertet wird und man sich dann aufraffen muss, das Gegenteil zu beweisen. Andererseits finde ich schon, dass gerade am Anfang ein wenig "gesiebt" werden muss. Sonst kommt für noch mehr Studis der dicke Hammer mit dem 1. Examen.
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Beitrag von Frittenverkäufer »

chefrocker hat geschrieben: Kleiner Tip noch: Wenn Profs aufgrund von Remonstrationen mitbekommen sollten, dass ein Korrektor schlechte Arbeit liefert, korrigiert der Korrektor beim nächsten Mal nicht mehr :D

Gruß,
Chefrocker
Ich weiß von nem Korrektor, der hat so hart benotet, der durfte im letzten Semseter nur noch die Arbeiten von Leute bearbeiten, die in den ersten Klausuren schon bestanden haben...
ready_or_not
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Beitrag von ready_or_not »

Ich finde es immer wieder amüsant, welche Geschichten über Korrektoren kursieren. Üblicherweise ist die Informationsquelle dann ein Freund eines Freundes der gehört hat, dass ....

Meine eigene Erfahrung als Korrektor hat mich gelehrt, dass häufig die angeblich gleichen aber unterschiedlich benoteten HAs schlicht nicht gleich waren. Gleiches Inhaltsverzeichnis und gemeinsames Arbeiten bedeutet NICHT gleiche Hausarbeit, viele Fehler stecken in Kleinigkeiten, in juristisch sauberen oder unsauberen Formulierungen etc. Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, häufig fehlt nicht den Korrektoren sondern den Studenten das Verständnis um die jeweiligen Arbeiten richtig einschätzen zu können. Selbstverständlich werden aufgrund Geld- und daraus folgend Korrektorenknappheit gelegentlich Leute genommen, die nicht korrigiern sollten, das ist aber - zumindest in Tübingen, welches die einzige Uni ist für die ich das tatsächlich beurteilen kann - die Ausnahme. Im übrigen schlägt dies, so es denn vorkommt, in beide Richtungen aus. Ich habe einmal Teile der Arbeiten eines anderen Korrektors nachkorrigieren dürfen, da dieser im Schnitt ca. 3 Pkt. zu gut korrigiert hatte.

Im übrigen gibt es wohl so gut wie keine Korrektoren, die einen Kick daraus ziehen, Leute durchfallen zu lassen. Aber manchmal ist dies schlicht unvermeintlich, manchmal auch in großer Zahl. Durfte einmal eine HA für den großen ZR-Schein korrigieren, bei der nahezu 50 % der Bearbeiter bereits auf Seite 1 durchgefallen sind. Dort stand in schöner Regelmäßigkeit zu lesen: Voraussetzung für die Übereignung wäre das Vorliegen eines Kaufvertrags nach § 433 BGB. Da ist egal was da noch kommt, die Arbeit ist unterm Strich ... das weitere Korrigieren der Arbeit dementsprechend unerfreulich ....
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

es gibt auch wahre "Horrorgeschichten"

kleine BGB HA mit über 70% Durchfaller und 9 Pkt. bereits die zweitbeste Arbeit (*hüstel* meine)

beim selben Prof. fielen dann knapp über 90 % der WiWis in "Zivilrecht für WiWis" durch (obligatorisch für BWL)
ready_or_not
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Beitrag von ready_or_not »

Sicherlich gibt es "wahre Horrorgeschichten". Es gibt den A**** von einem Korrektor, der einen Kick daraus zieht Leute durchfallen zu lassen, es gibt den Prof, der die Anforderungen völlig falsch einschätzt, es gibt "Sex gegen Punkte" (manchmal wirklich erstaunlich, was man als Korrektor plötzlich für Angebote bekommt *g*), es gibt ...... fast alles. ABER: Es gibt es verdammt selten. Was es viel häufiger vorkommt sind Studenten, gelegentlich ganze Semester, die den Anforderungen nicht gewachsen sind (was zugegebener Maßen auch häufig an der Uni liegt, dies aber nur am Rande ....) und dann ihr individuelles oder kollektives Scheitern auf die Klausur, HA bzw. den Korrektor zurückführen, anstatt auf eigene Defizite. Ich erinnere mich noch lebhaft an die bereits erwähnte ZR-HA für den großen Schein. Nach allgemeiner Seminaransicht nach Rückgabe war diese unglaublich fies bewertet worden, sie hatte schließlich eine Durchfallquote von fast 60 %. Das aber ziemlich genau jeder 2. eine Übereignung nach § 433 BGB geprüft hatte (mir ist bis heute schleierhaft wie das passieren konnte .....) und damit ein Bestehen schlicht unmöglich ist (das ist regelmäßig der letzte oder vorletzte Schein vor dem Examen!) habe ich - oh Wunder - nie vernommen.

Fazit: Es kommen Dinge vor, die nicht passieren dürfen. Die Mehrzahl der "Horrorgeschichten"basiert aber nicht auf der Unfähigkeit des Unipersonals sondern auf Übertreibungen gepaart mit mangelnder Einsichtsfähigkeit der Studenten.
Zuletzt geändert von ready_or_not am Mittwoch 6. April 2005, 10:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von ready_or_not »

Kritschgau hat geschrieben:Also ich bin ein ganz ein lieber... Außer man schreibt mir hin, daß Voraussetzung für den Verwaltungsrechtsweg das Vorliegen eines VA ist ...
Das sind einfach historisch besonders interessierte Studenten. Ich finde Du solltest es würdigen, wenn sich jemand die Mühe macht einen aktuellen Sachverhalt nach längst vergangenen Rechtsgrundsätzen zu lösen ;-)
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