(aus http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/jpa/intro.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)) :
Studierenden, die sich bis spätestens 30.06.2006 bei meinem Amt zur Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung nach bisherigem Recht (Juristenausbildungsgesetz und Juristenausbildungsordnung i.d.F. vom 8. November 1993) im Rahmen eines Freiversuchs mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen melden, werde ich ausnahmsweise gestatten, als spätestmöglichen Zeitpunkt für den Beginn der Prüfungsleistungen, d.h. für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten, den Monat November 2006 zu wählen.
Was wäre denn dann der frühstmögliche Termin für den Beginn der Prüfungsleistungen; d.h. für die 5 Aufsichtsarbeiten?
Weiß da jemand etwas bis wann ich mit Lernen fertig sein sollte (sofern das überhaupt möglich ist)?
Zeitfrage
Moderator: Verwaltung
hallo lucy,
gruss, huckster
vielleicht august, eher aber september. habe mich ende september zum examen gemeldet. klausuren waren dann im november. im zweifel würde ich das jpa einfach mal anrufen.Was wäre denn dann der frühstmögliche Termin für den Beginn der Prüfungsleistungen; d.h. für die 5 Aufsichtsarbeiten?
gruss, huckster