theorien inder HA - formale frage

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

theorien inder HA - formale frage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich wollte von euch mal wissen, wonach ihr bei meinungsstreits differenziert ob ihr sie in der HA einbezieht.
sollte man grundsätzlich wenn es bei bestimmten dingen meinungsstreits mit vielen unterschiedlichen meinungen diesen auch bringen (unter umständen recht knapp) auch wenn alle zum gleichen ergebnis kommen, oder sollte meinungsstreits nur gebracht werden wenn sie zu unterschiedlichen ergebnissen kommen?

hatte schon das problem dass ich 3-5 meinungsstreits hatte die allesamt nicht entschieden werden mussten und ich war mir sehr unsicher ob ich sie trotzdem alle bringen soll.
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treverer
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Beitrag von treverer »

Gebracht werden müssen sie. Wenn du siehst, dass sie zum gleichen Ergebnis führen und du meinst, dass sie nicht wichtig sind, dann reicht eine sehr kurze Dastellung und der Hinweis darauf, dass ein Streitentscheid nicht notwendig ist.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

mhmm, ok. der platz wird dann zwar sehr, sehr knapp, aber gut
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zähl halt einfach die einzelnen Auffassungen auf :-)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

treverer hat geschrieben:Gebracht werden müssen sie. Wenn du siehst, dass sie zum gleichen Ergebnis führen und du meinst, dass sie nicht wichtig sind, dann reicht eine sehr kurze Dastellung und der Hinweis darauf, dass ein Streitentscheid nicht notwendig ist.
Hierzu ein kurzer Tipp:

Vorhin habe ich eine StrafR-HA in die Finger bekommen (mit deren Korrektur ich aber nichts zu tun habe). Der SV war wohl ähnlich angelegt - auf jeden Fall waren ein paar Punkte drin, die man diskutieren konnte, aber nicht musste (da sie iE nicht entscheidend und auch sonst eher Nebenkriegsschauplätze sind). Eigentlich ganz nett, da es dem Bearbeiter eine Chance gibt zu glänzen.

In der Arbeit waren allerdings so tolle Sachen wie "Der Streit ist Unsinn. Eine Diskussion erfolgt nicht." Das ist dann kontraproduktiv, denn genau dieser Streit war zwar hier nicht ergebnisentscheidend, aber das macht ihn noch nicht unsinnig (dort hätte man nebenbei auch wunderbar zeigen können, dass man die Materie versteht).

Da der Bearbeiter sich anscheinend übers Wochenende ein Cabrio ausgeliehen hat um einen ausführlichen Ausflug ins sonnige und warme Urteilsstil-Land zu machen, passte das auch irgenwie ins Bild.

Also: am besten immer sachlich bleiben. :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

so sehe ich das aber nicht!
meinungsstreits nur dann bringen, wenn sie wirklich entscheidend sind! alles andere ist überflüssig und unsinnig!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hazey hat geschrieben:so sehe ich das aber nicht!
meinungsstreits nur dann bringen, wenn sie wirklich entscheidend sind! alles andere ist überflüssig und unsinnig!
ich hab auch einige wieder rausgenommen, ging gar nicht anders. in der ha hätte ich sonst locker 10 meinungstreits bringen können, dann wäre für die falllösung aber nichts mehr übrig gewesen.
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