Wahl des Wahlfaches fürs Examen abhängig vom Seminarschein?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Wahl des Wahlfaches fürs Examen abhängig vom Seminarschein?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Denke es könnte wieder BL-abhängig sein, aber mich würde mal interessieren, ob das WF, dass ich für die Prüfung im Examen angeben muss, abhängig davon ist, in welchem Rechtsgebiet ich meinen Seminarschein gemacht habe. Bsp.: Wenn ich meinen Seminarschein im Strafrecht gemacht habe, kann ich dann als WF im Examen trotzdem beispielsweise Arbeitsrecht wählen od. nicht?

Habe jetzt mehrfach gehört, dass das WF, in dem man im Examen geprüft wird, irgendwie abhängig vom Seminarschein sein soll. Es kommt für das WF darauf an, ob man einen Seminarschein für das ganze Rechtsgebiet ausgestellt bekommt (bsp. Seminarschein im zivilR) oder einen konkreten Schein (MedienR, ArbR) und danach richtet sich dann die Prüfung??. Weiß da jmd. was genaueres? Gibt es da Unterschiede in der Ausstellung eines Seminarscheins und was bedeutet das für das WF im Examen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

(Alt-Recht) In Nds. muss man einen Seminarschein in dem Wahlfach das man im 1 Ex. belegen muss nachweisen. Wenn man mehrere Seminarscheine hat, darf man wählen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das hängt ganz von Deiner Prüfungsordnung ab.

In Hessen wars nicht so und als ich mich in Niedersachsen melden wollte - naja, da viel mir halt der kleine Unterschied zwischen den Prüfungsordnungen auf, den ich trotz vorherigen Blick in die Ordnungen überlesen hatte...
Habe es aber überlebt, obwohl ich den Seminarschein nicht unbedingt danach gewählt hatte, ob mich das Wahlfach reizt. Das Thema klang ganz gut und ich hatte es schon mal aus strafrechtlicher Sicht bearbeitet und dachte es wäre nett, dies jetzt mal aus europarechtlicher Sicht zu tun.
Falls Du eine Seminarscheingebundene Prüfungsordnung hast aber bei der Wahlfach- Wahl nicht so sicher bist:
Entweder Du machst mehrere Seminarscheine (wird immer wohlwollend zur Kenntnis genommen und erweitert Deinen Horizont) oder Du wählst einen Seminarschein, der für mehrere Wahlfächer anerkannt ist (z.B. Rechhtsgeschichte, IPR und dann noch die spezielle Konstruktion des Seminarthemas)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke Euch beiden. Studiere in Nds. und hatte bis vor kurzem gedacht, dass die Wahl des Seminars überhaupt nichts mit dem Wahlfach im Examen zu tun hat. Wie ist das denn jetzt, wenn man ein medienrechtliches Seminar macht, wird man dann später im Examen im gesamten öff.Recht geprüft oder nur im Fach Medienrecht (wobei es das als Wahlfach im Examen glaub ich gar nicht gibt :-k ). Ich glaube nämlich nicht, dass ich unbedingt im gesamten Öffentlichen Recht geprüft werden möchte, so dass das Seminar schon einmal wegfällt. Die gleiche Frage stellt sich dann für mich auch bei einem arbeitsrechtlichen Seminar - ist die Prüfung dann nur im Arbeitsrecht od. im gesamte Zivilrecht?? Würde ja gerne mehrere Seminare machen, aber dazu fehlt mir leider die Zeit, wenn ich das Examen nach Altrecht anstrebe :(

Im Notfall muss ich wirklich ein Seminar belegen, was das gesamte Rechtsgebiet abdeckt. Schade eig., weil mich konkrete Bereiche mehr interessieren, mir dann aber nicht sicher bin, ob das fürs Examen so das richtige ist..............
Antworten