Moin,
nachdem nun das Forum endlich wieder geht, möchte ich dies nutzen um eine Aufbaufrage zu klären. Wenn es zwei Theorien zu einer bestimmten Frage gibt, die jedoch bei unterschiedlichen Prüfungspunkten zum Tragen komme, wo sollte man dies erörtern?
Besten Gruß,
Colian
Aufbauproblem
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@Colian:
Grundsätzlich dort, wo der Meinungsstreit das erste Mal relevant wird. Es wäre unlogisch erst einer bestimmten Meinung zu folgen und dann an späterer Stelle noch weitere darzustellen wenn Du Dich ohnehin schon für eine entschieden hast.
Beim ETI im Strafrecht würde ich das allerdings anders machen. Da würde ich den Streit nicht schon im Vorsatz darstellen, sondern dort am Schluss den Satz "Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Vorsatz später aus anderen Gründen ausscheidet" einbauen.
Grundsätzlich dort, wo der Meinungsstreit das erste Mal relevant wird. Es wäre unlogisch erst einer bestimmten Meinung zu folgen und dann an späterer Stelle noch weitere darzustellen wenn Du Dich ohnehin schon für eine entschieden hast.
Beim ETI im Strafrecht würde ich das allerdings anders machen. Da würde ich den Streit nicht schon im Vorsatz darstellen, sondern dort am Schluss den Satz "Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Vorsatz später aus anderen Gründen ausscheidet" einbauen.
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