Aufbauproblem

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

Aufbauproblem

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Moin,

nachdem nun das Forum endlich wieder geht, möchte ich dies nutzen um eine Aufbaufrage zu klären. Wenn es zwei Theorien zu einer bestimmten Frage gibt, die jedoch bei unterschiedlichen Prüfungspunkten zum Tragen komme, wo sollte man dies erörtern?

Besten Gruß,

Colian
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pHr3d
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Beitrag von pHr3d »

Da wo die Theorie hinkommt der man folgen wird denke ich.
I'm not happy till you're not happy.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jep, stimme meinem Vorredner zu.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Sonntag 2. Oktober 2005, 23:05, insgesamt 2-mal geändert.
jayjay
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Beitrag von jayjay »

@Colian:

Grundsätzlich dort, wo der Meinungsstreit das erste Mal relevant wird. Es wäre unlogisch erst einer bestimmten Meinung zu folgen und dann an späterer Stelle noch weitere darzustellen wenn Du Dich ohnehin schon für eine entschieden hast.

Beim ETI im Strafrecht würde ich das allerdings anders machen. Da würde ich den Streit nicht schon im Vorsatz darstellen, sondern dort am Schluss den Satz "Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Vorsatz später aus anderen Gründen ausscheidet" einbauen.
egal
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Beitrag von egal »

pHr3d hat geschrieben:Da wo die Theorie hinkommt der man folgen wird denke ich.
So habe ich das auch gelernet.
Wobei das dogmatisch nicht ganz richtig ist, jedoch aus ÜBersichtlichkeitsgründen sicherlich niemandem angekreidet wird.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nagut. Dann mache ich es so. Wobei ich den Korrekturassistenten auf eine harte Probe stelle, da mein Problem "üblicherweise" nicht an dieser Stelle geprüft wird und mich hier einer Mindermeinung anschließen möchte, die ich dogmatisch jedoch für überzeugend halte.
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