Zu wenig Zitate und Literatur in Hausarbeit?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Oh je, also ich beneide dich sicher nicht, was diese HA angeht :D . Mir sind beim ersten Durchlesen zwar einige Probleme aufgefallen, aber ich kann jetzt sicher nicht beurteilen, wieviel Platz die HA insgesamt in Anspruch nimmt.

Aber ich befürchte, dass man auch hier davon ausgehen kann, dass der Platz eher knapp bemessen ist.

Also hau rein :wink2:!!


grtz
BuggerT
Nameistvergeben
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Beitrag von Nameistvergeben »

@marlin4

Meine Kritik bezog sich ja darauf, dass man eine schlechtere Punktzahl bekommen könnte, weil man bei *gleicher Inhalts-Qualität* weniger Fußnoten hat als z.B. ein Kommilitone.

Dass das scheinbar oft so gesehen wird, konnte man u.a. auch in diesem Thread sehen, wo einfach noch ein paar Fußnoten dazukommen sollen, obwohl sich inhaltlich nichts mehr an der HA ändert (= Qualität gleich, nur mehr Fußnoten; = bessere Note?).
Sei du selbst. Nur besser.
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

Nameistvergeben hat geschrieben:Kommt mir irgendwie vor wie bei der Bundeswehr... "die Waffe KANN noch garnicht sauber sein, wenn du 5 Minuten schneller fertig bist als alle anderen!".
Oh ja, den Scheiß kenn ich! :) Aber bleiben wir bei dem Beispiel. Im Studium spielt der Korrektor die Rolle, die beim Bund die Ausbilder gespielt haben (Die Korrektoren sind aber im Allgemeinen intelligenter...). Beim Bund WAR die Waffe sauber und du hast trotzdem nen Anschiss bekommen. Im Studium IST die HA möglicherweise gut. Wenn der Korrektor aber denkt, du hast schlampig gearbeitet und "die Literatur nicht ausreichend ausgewertet"... Pech. Natürlich ändert es an der Qualität der HA selbst nichts, wenn nur andere Fußnoten drin stehen. Ein kalifornischer Anwalt hat mir mal gesagt: "The truth is irrelevant. What matters is only the PERCEPTION of truth." Das war auf Gerichtsverfahren bezogen, lässt sich aber auch auf HAs anwenden. Die HA ist nur so gut, wie dein Korrektor (und evtl. Nachkorrektor) denkt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Erstmal Studium anfangen. Jura hat genau wie der DFB Pokal eigene Gesetze. Nahezu inhaltsgleiche Arbeiten mit 5-10 P Differenz, das kommt vor. Fußnoten in einer Arbeit bemängelt, in anderer nicht, oder die Erstkorrektur deiner Arbeit...

ich hätte manches auch net für möglich gehalten, und ich bin noch gar nicht lang dabei.

aber ich mags trotzdem, man muss sich halt nur mit den Dingen arrangieren und immer schön Korrektorfreundlich sein :D

gruß
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

#-o
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Freitag 23. September 2005, 00:50, insgesamt 2-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich habe ein ähnliches problem wie der autor.

hinter einer definition aus einem kommentar stehen dahinter in klammern bgh entscheidungen. nun gebe ich diese an, aber nicht den kommentar selbst. jetzt kann ich denn kommentar ja micht in mein literaturverzeichnis aufnehmen und habe deshalb zu wenig büvher für meine strafrecht ha.

wie könnt ihr mir da helfen?


mfg larz1
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Bonnvoyage
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Beitrag von Bonnvoyage »

@Poseidon:

Zu 1: Ich hab das immer so wie ein Aufsatz zitiert (ist für mich auch irgendwie das gleiche) und wurde mir nie angestrichen.
Zu2: Wenn du sowas schreibst wie: Nach dem Schriftum*...

dann sollten bei der Fussnote * schon so 3-4 Literaturstellen zu finden sein, in denen diese Auffassung vertreten wird.

@lazerrus1:

Ich wäre sehr vorsichtig bei diesen Blindzitaten, die du da scheinbar machst. Mir sind während meiner Literatursuche schon unzählige Fehler in den Kommentaren aufgefallen. Wessels ist da auch ganz vorne mit dabei. Teilweise gehen die Zitate sogar ins Leere und man findet überhaupt nichts an der Stelle.

Aus dem ganzen Kommentaren nimmst du doch, neben Lehrbüchern, deine Definitionen für die einzelnen Tatbestandsmerkmale raus. Da wirste doch auf 20 Seiten mal den Kommentar erwähnen können in der Fussnote :).

Wenn das allerdings nicht der Fall ist, dann kannste ihn auch nicht ins Literaturverzeichnis aufnehmen.

Bonny
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