Zu wenig Zitate und Literatur in Hausarbeit?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist es eigentliche erlaubt, bei der Streitentscheidung Fußnoten zu setzen?

Bei der Streitentscheidung kommt ja im Prinzip die eigene Argumentation zu tragen, oder nicht?
Tequila
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Beitrag von Tequila »

Daniel22 hat geschrieben:Mal eine andere Frage zum gleichen Thema:

Ich habe ca. 21 Seiten in der Strafrechts Ha. Was fehlt, sind jetzt nur noch Konkurrenzen.

Es sind aber 25 Seiten zulässig. Problem ist nur, dass ich irgendwie schon das Gefühl habe, alles an Tatbeständen ausgeschöpft zu haben.

Ist euch sowas auch schon mal passiert im StrafR ? Oder mache ich einfach zu viel im Urteilsstil ? :-k
Das ging mir bei der HA, die ich gestern abgegeben habe auch so. Ich habe dann einfach an den Stellen, wo eine längere eigene Argumenation gefragt war noch etwas mehr geschrieben. Und auch mal ordentliche Absätze gemacht, das sieht dann deutlich angenehmer aus als die üblichen eng gequetschten HAs, um noch unter dem Seitenlimit zu bleiben ;).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, genau. Absätze und Zwischenüberschriften kann ich noch ein paar machen :) .
Christoph
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Beitrag von Christoph »

Poseidon hat geschrieben:Ist es eigentliche erlaubt, bei der Streitentscheidung Fußnoten zu setzen?
Eigentlich aus diesem Grund
Poseidon hat geschrieben:Bei der Streitentscheidung kommt ja im Prinzip die eigene Argumentation zu tragen, oder nicht?
nicht. Andererseits ist es ja kaum so, dass man tatsächlich auf 2-3 Seiten vollständig uninspirierte eigene Argumentation kommt, sodass es schon fast ein wenig dreist ist, das dann vollständig als eigene Leistung auszugeben. Ich mache es (auch bei der StrafR HA, an der ich gerade sitze) so, dass ich bei Bedarf zu markante Eckargumente in den Fußnoten "vgl." auf eine Quelle verweise.

Das gilt IMHO natürlich nicht, wenn du allgemeingültige Grundsätze zur Stütze deiner eigenen Argumentation heranziehst ("Dem StGB liegt keine durchgehend logisch-systematische Konstruktion zugrunde"). In den Fällen habe ich auch kein Problem damit, direkt einen Beleg für diese (mit der konkreten Falldiskussion nicht in Zusammenhang stehende) Frage anzufügen

Ist halt irgendwie eine Gratwanderung :-w
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Bonnvoyage
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Beitrag von Bonnvoyage »

@Daniel22: Das kommt mir ein wenig spanisch vor, dass du noch soviel Platz hast. Ist das ein großer Schein, oder ein kleiner? Kannst du mir einfach mal per PN einen Link dazu geben? Ich würd mir die gerne mal anschauen.

Bonny
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

@Daniel22
Ich will mir ohne SV kein Urteil bilden, aber ZU VIEL Platz bei einer HA im StrR... dabei hätte ich auch kein gutes Gefühl.

Es muss nichts heißen, aber sieh dir bitte nochmals genau an, ob du nicht doch was vergessen hast. Im StrR habe ich in den Klausuren noch nie zu viel Zeit, in den HAs noch nie zuviele Seiten gehabt.

Also schau dir das Ding nochmals an!


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Stimme dem voll zu.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Samstag 8. Oktober 2005, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
Nameistvergeben
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Beitrag von Nameistvergeben »

Kommt mir irgendwie vor wie bei der Bundeswehr... "die Waffe KANN noch garnicht sauber sein, wenn du 5 Minuten schneller fertig bist als alle anderen!".

Wenn die Qualität der HA stimmt, sollte es dann nicht egal sein, ob man 15 oder 100 Fußnoten hat?
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zur Qualität einer HA zählt aber auch die richtoge Zitierweise und eine gewisse Anzahl an Fußnoten.
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Beitrag von Nameistvergeben »

Poseidon hat geschrieben:Zur Qualität einer HA zählt aber auch die richtoge Zitierweise
Einverstanden.
und eine gewisse Anzahl an Fußnoten.
Nicht einverstanden.

Wenn nach der fertigen Hausarbeit einfach nur noch nach irgendwelchen Zitaten gesucht wird, um die Fußnoten etwas zu "tunen", gewinnt man nichts an Qualität hinzu. Warum sollen viele Fußnoten also per se besser sein, als dieselbe Arbeit mit weniger Fußnoten?
Sei du selbst. Nur besser.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gegenfrage: Welche Anzahl an Fußnoten wäre denn bei einer 25 Seiten HA angemessen?
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Samstag 8. Oktober 2005, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Nameistvergeben »

Soviele, wie nötig.

Aber ich bin ja auch noch im 0. Semester, vielleicht gibts da ja ungeschriebene Jura-Gesetze. Und wer dagegen verstößt (Korrektor denkt: was, nur X Fußnoten? Die muss ja schlecht sein!) kriegts eben notentechnisch zu spüren. Hat viel damit zu tun, wie genau die Korrektur ist und wie sehr der Korrektor an solchen Dingen hängt.

Die Studenten, die schon mehrere Hausarbeiten geschrieben haben, werden das sicher besser wissen als ich.
Was mich dennoch nicht davon überzeugen kann, dass möglichst viele Fußnoten/eine Mindestzahl von X Fußnoten pro Seite ein Muss für eine gute HA sind. Dazu brauchts schon Argumente.
Sei du selbst. Nur besser.
Christoph
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Beitrag von Christoph »

Nameistvergeben hat geschrieben:Soviele, wie nötig.
Eben. Der Punkt ist, dass man fast immer auf eine gewisse Anzahl von Fussnoten im Durchschnitt kommt (der sich halt von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet unterscheidet). Hat man dann weniger *kann* das eine zu ungenaue Recherche indizieren...
Nameistvergeben hat geschrieben:(Korrektor denkt: was, nur X Fußnoten? Die muss ja schlecht sein!)
...was dann (richtigerweise) auch bei der Korrektur berücksichtigt wird. Das muss dann nicht so willkürlich funktionieren, wie du das gerade darstellst, ist aber legitim. Schließlich dienen Fussnoten zum einen Quellenarbeit zu dokumentieren, zum anderen fremde Meinungen korrekt zu belegen - beides (nicht nur juristische) Kernkompetenzen. Das jemand wegen schlechter Zitierweise bei ansonsten guter Arbeit durchfällt dürfte eher ausgeschlossen sein.
Nameistvergeben hat geschrieben:Was mich dennoch nicht davon überzeugen kann, dass möglichst viele Fußnoten/eine Mindestzahl von X Fußnoten pro Seite ein Muss für eine gute HA sind.
IMHO ist eine Mindestanzahl an Fußnoten (wo auch immer man den Wert dann auch ansetzt) schon ein Muss für eine HA im oberen Punktebereich. Um mal, wie du das im zitierten Text machst, in Extremen zu sprechen: Eine StrafR-HA mit 10 Fussnoten auf 20 Seiten *kann* bei durchschnittlichem SV nicht den oben beschriebenen Ansprüchen genügen.
Zuletzt geändert von Christoph am Montag 12. September 2005, 00:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von BuggerT »

Ich weiß eigentlich gar nicht, was ihr immer mit den Fussnoten habt. Man zitiert halt einfach das, was man zitieren muss. Wenn also ein Streit auftaucht, sind die Argumente natürlich nicht auf eurem, auch nicht auf meinem Mist gewachsen. Daher werden die fremden Gedanken zitiert.

Ich habe bei meinen HAs immer im Durchschnitt ca. 4-5 Fußnoten pro Seite hinbekommen.


Welche (sonstigen) Regeln es da so gibt, war mir immer egal. Hat ja bestens geklappt :D .



grtz
BuggerT
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bonnvoyage hat geschrieben:@Daniel22: Das kommt mir ein wenig spanisch vor, dass du noch soviel Platz hast. Ist das ein großer Schein, oder ein kleiner? Kannst du mir einfach mal per PN einen Link dazu geben? Ich würd mir die gerne mal anschauen.
Bonny
Ist der große Schein. Hier ist der Link (ups, jetzt habe ich es hier "öffentlich" reingestellt, verstößt aber wohl nicht gegen die Regeln)

http://www.uni-konstanz.de/FuF/Jura/Dokumente/SVHausarbeiten/GruebStrR.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

BuggerT hat geschrieben: Ich will mir ohne SV kein Urteil bilden, aber ZU VIEL Platz bei einer HA im StrR... dabei hätte ich auch kein gutes Gefühl.

Es muss nichts heißen, aber sieh dir bitte nochmals genau an, ob du nicht doch was vergessen hast. Im StrR habe ich in den Klausuren noch nie zu viel Zeit, in den HAs noch nie zuviele Seiten gehabt.

Also schau dir das Ding nochmals an!
Ja, gerade wegen StrafR kommt mir das ganze eben auch etwas komisch vor.
Aber du hast Recht, werde noch mal ganz genau schauen, ob da noch was ist.
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