Gutachten-Frage
Moderator: Verwaltung
Gutachten-Frage
Okay kurze Frage zum Strafrechtsgutachten:
Was sollte man machen wenn man ein Antragsdelikt hat, im Sachverhalt aber nichts von Anträgen steht (wie sonst üblich, von wegen "Etwaige Anträge wurden rechtzeitig gestellt"). Was sollte man am besten schreiben und wo sollte man es unterbringen.
Z.B. im Anschluss an das Endergebnis der Strafbarkeitsprüfung oder im Extrapunkt nach Schuld?
Was sollte man machen wenn man ein Antragsdelikt hat, im Sachverhalt aber nichts von Anträgen steht (wie sonst üblich, von wegen "Etwaige Anträge wurden rechtzeitig gestellt"). Was sollte man am besten schreiben und wo sollte man es unterbringen.
Z.B. im Anschluss an das Endergebnis der Strafbarkeitsprüfung oder im Extrapunkt nach Schuld?
- Kritschgau
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Wenn über Anträge nichts gesagt wird, also kein "Strafanträge sind gestellt" etc, würde ich JS zustimmen.
Ich habe dann immer einen Satz à la "Die Tat wird aber nur auf Antrag verfolgt, sofern nicht die StA ein besonderes öffentliches Interesse bejaht" hinter das Ergebnis gepackt (bei relativen Antragsdelikten). Bei absoluten natürlich etwas anders.
grtz
BuggerT
Ich habe dann immer einen Satz à la "Die Tat wird aber nur auf Antrag verfolgt, sofern nicht die StA ein besonderes öffentliches Interesse bejaht" hinter das Ergebnis gepackt (bei relativen Antragsdelikten). Bei absoluten natürlich etwas anders.
grtz
BuggerT
- Kritschgau
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Unnötige Platzverschwendung in strafrechtlichen Hausarbeiten durch Eröffnung eines überflüssigen Prüfungspunktes.Kritschgau hat geschrieben:Ah so.... Ja was denn?JS hat geschrieben:
Kritschgau hat sich gemäß § zzz strafbar gemacht.
Zum Thema: ich mache das auch so, wie JS es beschrieben hat.
Ist doch völlig ausreichend, da man hierfür sicherlich keine Punkte bekommt.
- JS
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Interessant, dass dieser subtile Hinweis verstanden wurde.egal hat geschrieben:Unnötige Platzverschwendung in strafrechtlichen Hausarbeiten durch Eröffnung eines überflüssigen Prüfungspunktes.Kritschgau hat geschrieben:Ah so.... Ja was denn?JS hat geschrieben:
Kritschgau hat sich gemäß § zzz strafbar gemacht.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
Genau so hat ich mir´s auch gedacht.JS hat geschrieben:Wenns keinen Hinweis gibt schreibt man einfach:
Kritschgau hat sich gemäß § zzz strafbar gemacht.
Die Tat wird gemäß § xxx nur auf Antrag verfolgt.
Ganz am Ende also.
Aber vielleicht doch extra Gliederungspunkt wie Kritschgau sagt?
Und möglicherweise noch erwähnen, das der Antrag vom nach § 70 Berechtigten gestellt werden kann?
Und das mit dem öffentlichen Interesse lieber weglassen?
--> Ich find das macht schon alles einen Unterschied und wills deshalb genau wissen
- Kritschgau
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Also ich würd nen eigenen Gliederungspunkt machen, aber das liegt vielleicht auch nur daran, dass ich als Korrektor eben gerne ordentliche Gliederungen sehe (womit ich aber fürchte ich nicht allein bin...). Im Ergebnis ist es sicher egal, aber wenn du´s ganz sauber machen willst, würd ich nen eigenen Punkt machen. Bin ich jetzt ein Wiederholungstäter JS?
Erst Pflicht dann Kür!