1. examen... und wie darf man sich nennen?
Moderator: Verwaltung
1. examen... und wie darf man sich nennen?
hey,
habe die zeit des forums-crashs mal sinnvoll genutzt und das examen endgültig beendet
mal ne (ernstgemeinte frage--und deshalb bitte keine blödel-antwort):
wie kann man sich mit ersten staatsexamen nennen?
Dipl. Juristin ist klar (antrag läuft schon)
aber nur JURIST? darf man das oder muss man dazu VOLLjurist sein?
hhmm, ich poste das nochmal bei den refrendaren (auch wenn ich nicht dazu gehöre, nicht böse seibn über das doppelposting:)
lieben gruss von überglücklicher
habe die zeit des forums-crashs mal sinnvoll genutzt und das examen endgültig beendet
mal ne (ernstgemeinte frage--und deshalb bitte keine blödel-antwort):
wie kann man sich mit ersten staatsexamen nennen?
Dipl. Juristin ist klar (antrag läuft schon)
aber nur JURIST? darf man das oder muss man dazu VOLLjurist sein?
hhmm, ich poste das nochmal bei den refrendaren (auch wenn ich nicht dazu gehöre, nicht böse seibn über das doppelposting:)
lieben gruss von überglücklicher
dipl. jurist ist nen neues berufsbild, das haben manche unis im angebot (du stellst einen antrag und zahlst ne verwaltungsgebühr und zeigst dein erstes staatsexamen vor und kriegst ne urkunde und dann trägst du den titel "diplom-jurist" )
ref.jur. ? ist das nicht einfach "rechtsreferedar"? meinte ja gerade wenn man nicht im refrendarait ist.
ist "jurist" nur den volljuristen vorbehalten?...... da lernt man jahrelang, kotzt nur noch vor lauter prüfungspanik und weiss danach noch nicht mal, wie man sich nun nennen darf ...eigentlich schon lustig
ref.jur. ? ist das nicht einfach "rechtsreferedar"? meinte ja gerade wenn man nicht im refrendarait ist.
ist "jurist" nur den volljuristen vorbehalten?...... da lernt man jahrelang, kotzt nur noch vor lauter prüfungspanik und weiss danach noch nicht mal, wie man sich nun nennen darf ...eigentlich schon lustig
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...habe gerade im Referendarforum auf DIESELBE Frage geantwortet.
@Survivor: "Rechtsreferendar" darf man sich erst nennen, wenn man zu einem solchen ernannt wurde; bis dahin ist man nur befugt, sobald man das Zeugnis über die EJS ausgehändigt bekommen hat, sich "Referendar jur." zu nennen. Wo da der Unterschied in der Sache liegt aber das JAG differenziert so.
@Survivor: "Rechtsreferendar" darf man sich erst nennen, wenn man zu einem solchen ernannt wurde; bis dahin ist man nur befugt, sobald man das Zeugnis über die EJS ausgehändigt bekommen hat, sich "Referendar jur." zu nennen. Wo da der Unterschied in der Sache liegt aber das JAG differenziert so.
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O.K., stimmt, die Differenzierung hatte ich übersehen. Mit der allgemeinen Bezeichnung "Referendar" dürfte dann aber eigentlich nichts mehr schief gehen.Philipp22 hat geschrieben:...habe gerade im Referendarforum auf DIESELBE Frage geantwortet.
@Survivor: "Rechtsreferendar" darf man sich erst nennen, wenn man zu einem solchen ernannt wurde; bis dahin ist man nur befugt, sobald man das Zeugnis über die EJS ausgehändigt bekommen hat, sich "Referendar jur." zu nennen. Wo da der Unterschied in der Sache liegt aber das JAG differenziert so.
Grüße, S.
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Also in Hamburg muss man für den Mag.iur. eine 8-wöchige Arbeit schreiben (zusätzlich zum bachelor, den man bekommt, wenn man scheinfrei ist). Beantragt man aber die dipl-jur, dann fällt der mag.iur wieder weg. Wer sich hier also mag.iur ohne entsprechende Urkunde nennt, trägt ja eigentlich einen Titel zu Unrecht.Daniel22 hat geschrieben:Also hier darf man sich seit neuestem "Magister iuris" nennen. Weiß aber nicht, ob das überall in Ba-Wü so ist.
Ich habe glaube ich schon mal erwähnt, dass ich diese ganzen neuen Abschlüsse hasse wie die Pest. Nenn Dich einfach Rechtsreferendarin oder Juristin mit 1. Examen und gut ist.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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Wenn die Bezeichnung nicht geschützt ist, wieso sollte dann noch (irgend-)ein Abschluss nötig sein? Jeder kann sich im Grundschulalter genausogut als "Jurist" wie auch als "Journalist" ausgeben. Schließlich bedeutet das ja nicht anderes als "Jemand, der irgendwie irgendwas mit Recht zu tun hat" bzw. "Jemand, der irgendwie irgendwas mit Journalismus zu tun hat".Altbier hat geschrieben:ich glaub, die bezeichnung "jurist" ist nicht geschützt. demnach kann sich das jeder, der einen abschluss hat auf sein türschild schreiben.....
viele grüße
ich hoffe ja nicht, dass du vor hast einen juristen im grundschulalter zu mandatieren! das eine ausbildung im jew. bereich nötig ist, ist mir schon klar.....
aber ernsthaft: hinsichtlich der beantwortung verweise ich auf den post von glen rothes im "zwillingsthread" der referendarabteilung.
(2 threads für ein thema macht keinen sinn !!)
viele grüße
aber ernsthaft: hinsichtlich der beantwortung verweise ich auf den post von glen rothes im "zwillingsthread" der referendarabteilung.
(2 threads für ein thema macht keinen sinn !!)
viele grüße