1. examen... und wie darf man sich nennen?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

1. examen... und wie darf man sich nennen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hey,


habe die zeit des forums-crashs mal sinnvoll genutzt und das examen endgültig beendet :D

mal ne (ernstgemeinte frage--und deshalb bitte keine blödel-antwort):

wie kann man sich mit ersten staatsexamen nennen?

Dipl. Juristin ist klar (antrag läuft schon)

aber nur JURIST? darf man das oder muss man dazu VOLLjurist sein?

hhmm, ich poste das nochmal bei den refrendaren (auch wenn ich nicht dazu gehöre, nicht böse seibn über das doppelposting:)

lieben gruss von überglücklicher \:D/
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

= Ref. Jur.
Was ich nicht kenne, ist der Antrag auf Diplom-Jurist?! Wie geht das denn?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

dipl. jurist ist nen neues berufsbild, das haben manche unis im angebot (du stellst einen antrag und zahlst ne verwaltungsgebühr und zeigst dein erstes staatsexamen vor und kriegst ne urkunde und dann trägst du den titel "diplom-jurist" )

ref.jur. ? ist das nicht einfach "rechtsreferedar"? meinte ja gerade wenn man nicht im refrendarait ist.

ist "jurist" nur den volljuristen vorbehalten?...... da lernt man jahrelang, kotzt nur noch vor lauter prüfungspanik und weiss danach noch nicht mal, wie man sich nun nennen darf ...eigentlich schon lustig :)
Survivor
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Beitrag von Survivor »

Nach bestandenem 1. Ex. darfst du dich "Rechtsreferendar" nennen, auch wenn das eigentliche Referendariat noch nicht begonnen hat.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich glaub, die bezeichnung "jurist" ist nicht geschützt. demnach kann sich das jeder, der einen abschluss hat auf sein türschild schreiben..... :)

viele grüße
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Baron
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Beitrag von Baron »

war das nicht so, dass man sich nur "geprüfter Rechtskundiger" nennen darf ? und nur nach dem entsprechenden antrag dipl.-jur. (univ) und sonst gar nix anderes ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie wäre es denn mit:

1. Frau Möchtegernschlau
2. Frau Diplom Arbeitslose
3. Frau ich weiß viel, aber ich kann nichts
4. Frau Referendaranwärterin in Wartezeit
5. Frau Diplom 1 Euro Jobber
6. Frau "Ich hab nur ein Gehirn, dafür aber ein Zeugnis mit ner Note drauf"

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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Wenn man Themen nur einmal in einem Forum posten würde, würde das auch zu einer klarerern Diskussion beitragen.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

...habe gerade im Referendarforum auf DIESELBE Frage geantwortet.

@Survivor: "Rechtsreferendar" darf man sich erst nennen, wenn man zu einem solchen ernannt wurde; bis dahin ist man nur befugt, sobald man das Zeugnis über die EJS ausgehändigt bekommen hat, sich "Referendar jur." zu nennen. Wo da der Unterschied in der Sache liegt :dontknow: aber das JAG differenziert so.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also hier darf man sich seit neuestem "Magister iuris" nennen. Weiß aber nicht, ob das überall in Ba-Wü so ist.
Survivor
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Beitrag von Survivor »

Philipp22 hat geschrieben:...habe gerade im Referendarforum auf DIESELBE Frage geantwortet.

@Survivor: "Rechtsreferendar" darf man sich erst nennen, wenn man zu einem solchen ernannt wurde; bis dahin ist man nur befugt, sobald man das Zeugnis über die EJS ausgehändigt bekommen hat, sich "Referendar jur." zu nennen. Wo da der Unterschied in der Sache liegt :dontknow: aber das JAG differenziert so.
O.K., stimmt, die Differenzierung hatte ich übersehen. Mit der allgemeinen Bezeichnung "Referendar" dürfte dann aber eigentlich nichts mehr schief gehen.

Grüße, S.
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Olli
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Beitrag von Olli »

Daniel22 hat geschrieben:Also hier darf man sich seit neuestem "Magister iuris" nennen. Weiß aber nicht, ob das überall in Ba-Wü so ist.
Also in Hamburg muss man für den Mag.iur. eine 8-wöchige Arbeit schreiben (zusätzlich zum bachelor, den man bekommt, wenn man scheinfrei ist). Beantragt man aber die dipl-jur, dann fällt der mag.iur wieder weg. Wer sich hier also mag.iur ohne entsprechende Urkunde nennt, trägt ja eigentlich einen Titel zu Unrecht.

Ich habe glaube ich schon mal erwähnt, dass ich diese ganzen neuen Abschlüsse hasse wie die Pest. Nenn Dich einfach Rechtsreferendarin oder Juristin mit 1. Examen und gut ist.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

cliffhanger hat geschrieben:Pest
Das ist natürlich auch eine gute Bezeichnung!

"Gesellschaftliche Pest (Jurist)"

::D
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Altbier hat geschrieben:ich glaub, die bezeichnung "jurist" ist nicht geschützt. demnach kann sich das jeder, der einen abschluss hat auf sein türschild schreiben..... :)

viele grüße
Wenn die Bezeichnung nicht geschützt ist, wieso sollte dann noch (irgend-)ein Abschluss nötig sein? Jeder kann sich im Grundschulalter genausogut als "Jurist" wie auch als "Journalist" ausgeben. Schließlich bedeutet das ja nicht anderes als "Jemand, der irgendwie irgendwas mit Recht zu tun hat" bzw. "Jemand, der irgendwie irgendwas mit Journalismus zu tun hat".
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich hoffe ja nicht, dass du vor hast einen juristen im grundschulalter zu mandatieren! ;-) das eine ausbildung im jew. bereich nötig ist, ist mir schon klar.....
aber ernsthaft: hinsichtlich der beantwortung verweise ich auf den post von glen rothes im "zwillingsthread" der referendarabteilung.

(2 threads für ein thema macht keinen sinn !!)

viele grüße
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