Anwaltszulassung Sicherheitsüberprüfung?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Anwaltszulassung Sicherheitsüberprüfung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo allseits,

wird bei der Anwaltszulassung eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt (Vgl. Bewerber für Atomkraftwerke). Wird der Verfassungsschutz befragt?

Sachverhalt:
A hat vor 3 Jahren den Namen von B unter einer Unterschriftenliste einer verbotenen und verfassungswidrigen Partei gesetzt. Was hat B zu befürchten?

Vielen Dank
Petersen
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Lies' dazu das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). in Google zu finden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hab ich bereits :D
Aber leider finde ich keine konkrete Antwort.
Meiner Ansicht nach, findet keine SÜ statt, aber leider habe ich keinen Kommentar zur Hand oder Verwaltungsvorschriften bezüglich der Durchsetzung SÜG bzw. der BRAO.

Deshalb meine Anfrage 8-[
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Also ich kann mich täuschen, aber die Unanwendbarkeit des SÜG auf die Anwaltszulassung ergibt sich doch aus dem Gesetz oder...
Erst Pflicht dann Kür!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja dachte ich auch. Vgl. §5 I Nr.3 SÜG http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/sueg/sueg.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)

und §26 I "Eidesformel" und §7 Nr. 5, 6BRAO
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brao/

Weitere Antworten erwünscht.
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

cand.iur.Petersen hat geschrieben:Ja dachte ich auch.
Na dann. Hat einer was anderes behauptet?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ja :-k
und zwar ein bekannter Anwalt
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Falls das tatsächlich der Fall sein sollte frage ich mich doch ernsthaft wie so mancher deutsche Anwalt an seine Zulassung gekommen ist...
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Anfragen bei zig R.kammern ergaben, dass teilweise nur Kapitaldelikte von Bedeutung ist. Teilweise wird nur FZ Belegart O verlangt, obwohl AUSDRÜCKLICH im BZRG den R-Kammern uneingeschränkte Auskunft erteilt wird.

Naja. Ich bin schon immer der Ansicht gewesen, dass diese ganzen Länderegelungen überflüßig sind und alles aus Bundesebene sein sollte
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