hausarbeit aber wie richtig?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

hausarbeit aber wie richtig?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich will jetzt doch mal was grundsätzliches wissen. leider habe ich immer wieder im studium probleme mit der anfertigung von hausarbeiten gehabt.
in den grossen scheinen habe ich die klausuren regelmässig bestanden bin aber 2mal an den hausarbeiten gescheitert.

wie geht man sinvollerweise vor wenn man eine hausarbeit schreiben will/soll/muss ?

ich hab es bisher immer so gemacht:

1. sachverhalt lesen und versuchen zu verstehen, dann wichtige dinge unterstreichen und in sinnvolle abschnitte einteilen.
2. mit dem gesetzestext alle normen finden und aufschreiben die evtl. in frage kommen.
3. diese normen mit den voraussetzungen dazu aufschreiben und durchprüfen.
4. evtl. auftauchende probleme im lehrbuch,skript oder handkommentar nachschlagen.
5. bei immer noch bestehenden problemen große kommentare und lehrbücher bemühen und evtl. zeitschriften, aufsätze oder sogar bücher nur zum thema.

nur hatte ich immer probleme die schwerpunkte und die meinungsstreitigkeiten der arbeit zu finden und zu bearbeiten.

es gibt soviel literatur ect. zum formellen aufbau einer HA gibt es sowas nicht auch für das inhaltliche vorgehen?
Benutzeravatar
Kritschgau
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5092
Registriert: Montag 24. November 2003, 21:42
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von Kritschgau »

Die hausarbeit unterscheidet sich nicht wirkich von der Klausur. Nur dass es ausführlicher ist und natürlich Belege in Form des Fußnotenapparats zu bringen sind. Ansonsten ist dein Vorgehen ok denke ich, nur 4. und 5. wird wohl meist gleichzeitig laufen.
Erst Pflicht dann Kür!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,
es gibt soviel literatur ect. zum formellen aufbau einer HA gibt es sowas nicht auch für das inhaltliche vorgehen?
eigentlich ist es echt nicht sonderlich kompliziert. such dir z.b. die anspruchsgrundlagen im bgb raus. prüf sie durch. du wirst zwangsläufig auf die probleme der ha stoßen, wenn du sauber subsumierst.

gruss, huckster
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

huckster1980 hat geschrieben:hallo,
es gibt soviel literatur ect. zum formellen aufbau einer HA gibt es sowas nicht auch für das inhaltliche vorgehen?
eigentlich ist es echt nicht sonderlich kompliziert. such dir z.b. die anspruchsgrundlagen im bgb raus. prüf sie durch. du wirst zwangsläufig auf die probleme der ha stoßen, wenn du sauber subsumierst.

gruss, huckster
na ja im strafrecht z.B. gibt es oft ein dutzend meinungsstreits, wo man nicht wirklich weiss welche man weglassen soll (zwangsweise wegen platz wenn sonst schon alles weggekürzt wurde)


ich hab auch das problem dass ich nicht alle anspruchsgrundlagen bzw. tatbestände finde, die gefragt sind. gibt es da ein system wie ich nichts vergesse?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist es eigentlich normal, dass man immer mehr schreibt als erlaubt?

Ich habe bei meiner HA 34 Seiten.,Tolle sch...., was? :-k

Ist es eigentlich erlaubt, im Ergebnis einen Anspruch zu bejahen, aber dann eine Fußnote zu setzen, in der eine m.M. angegeben wird mit dem Zusatz "mit kaum vertretbaren Argumenten"?
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Sonntag 2. Oktober 2005, 23:14, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

nee, das würd ich lassen. diskussionen sollten nur im text stattfinden. nicht in der fußnote. außerdem klingt das schnell mal zu überheblich.

viel erfolg
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Naja, aber wenn man dafür keinen Platz mehr hat, dem Korrektor aber trotzdem zeigen will, dass es auch eine m.M. gibt, die man zwar gesehen hat, aber im Prinzip jahrelang abgelehnt wurde.

Wobei der Ausdruck "mit kaum vertretbaren Argumenten" nicht von mir stammt. Habe das nämlich öfers in Fußnoten gelesen und es könnte ja sein, dass man das auch in HA machen darf.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

naja, ich wär da vorsichtig. klar, wenn eine ansicht seit 1953 nicht mehr vertreten wurde kann man sicher etwa "früher anders" oder "seit BGHZ12... so und so" schreiben....
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ dennis
na ja im strafrecht z.B. gibt es oft ein dutzend meinungsstreits, wo man nicht wirklich weiss welche man weglassen soll
ich kenn die probleme schon. das ist nach meiner erfahrung allerdings in der regel einfach ein problem der schwerpunktsetzung. man muss in einer ha nicht bei jedem noch so kleinen problem ein fass aufmachen. man soll dem korrektor ja zeigen, dass man den fall vernünftig lösen kann, und nicht das man in möglichst alle bücher geguckt hat.

gruss, huckster
egal
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 799
Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 15:26

Beitrag von egal »

ich hab auch das problem dass ich nicht alle anspruchsgrundlagen bzw. tatbestände finde, die gefragt sind. gibt es da ein system wie ich nichts vergesse?
Im StrafR ist das ja relativ einfach, zumindest wenn auf das StGB beschränkt. Mach dir einfach die Mühe und blättere das Ding mal durch, lies die ÜBerschriften und bei Bedarf dann den §.

Eine andere, nicht so zuverlässige Methode, ist es natürlich in Kommentaren bei der Konkurrenz nach bereits behandelten§§ zu schauen. Dort gibt es dann auch oft noch Hinweise.
[also z.B. §223 bei §212]
Wobei diese §§ dann für die Prüfung wohl eher eine untergeordnete Bedeutung haben, außer, dass man nach einem "großen §" nicht zu einer Strafbarkeit kommt. (z.B. Täter klaut Kreditkarte und hebt Geld am Automat ab - hier hast du ziemlich viel zu prüfen)

nee, das würd ich lassen. diskussionen sollten nur im text stattfinden. nicht in der fußnote. außerdem klingt das schnell mal zu überheblich.
Notfalls würde ich einfach ein "a.A." dahintersetzen, bzw. das Ganze in einem Halbsatz abhandeln.

Ist es eigentlich normal, dass man immer mehr schreibt als erlaubt?
Es ist normal, dass man mehr schreiben will als man darf. Allerdings hatte ich mit einem ordentlichen Layout bisher noch nie Probleme mit dem Platz. Durch ein bisschen rumspielen kann man da nämlich noch gut 2-3 Seiten an Platz rausholen, wenn man Absätze richtig setzt, Ränder minimiert, etc...

Aber deine ÜBerschreitung ist schon enorm.
Ein genereller Tipp: niemals ausführlich werden, wenn es auf den Streit sowieso nicht ankommt!
Das kann unter Umständen dann auch in 3 Zeilen oder so stattfinden:

"Eine Entscheidung zwischen der Fiktionstheorie , die die Realität juristischer Personen leugnet und sie als bloße Fiktion darstellt, und der Theorie der realen Verbandspersönlichkeit , die von der Realität der juristischen Person mit einem eigenen Gesamtwillen ausgeht, kann dahingestellt bleiben, da jedenfalls juristische Personen allein durch ihre Organe und sonstige Vertreter handeln. "

Da sind quasi 2 extreme Theorien (Fiktion und Verbandspersönlichkeit) sowie eine vermittelnde Ansicht in ein paar Zeilen zusammengefasst.




Und noch ein genereller Tipp: wirklich alles penibel durchprüfen, völlig egal wie lächerlich dir das erscheint. Sonst übersieht man schnell mal ein Problem
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@egal

Also die Ränder kann ich nicht verändern, ist alles schon vorgegegen (links/recht/oben/unten). Schriftart und-größe ebenfalls.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Samstag 8. Oktober 2005, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
hero-of-the-day
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 978
Registriert: Dienstag 23. August 2005, 11:31

Beitrag von hero-of-the-day »

Selbst wenn die Ränder oben/unten/rechts und Schriftart nicht vorgegeben sind, würde ich da nicht alles bis aufs Letzte ausreizen. Ich habe schon Hausarbeiten gesehen, wo jmd praktisch keine Absätze mehr gemacht hat, Rand praktisch nur links und Schriftart noch etwas gequetscht.
Ich glaube nicht, dass sich dadurch Vorteile ergeben. Dann lieber doch Absätze und Überschriften mit ordentlichem Schriftbild, das liest sich direkt viel schöner.

Hatte bei meiner letzten (und ersten) HA keine Platzprobleme und kam genau hin, obwohl ich ein ordentliches (ich möchte behaupten: sehr gutes dank LaTeX) Schriftbild hatte. Bei meiner jetztigen siehts mit dem Platz ähnlich aus, ich denke ich komme genau hin.

Unwichtiges halt wirklich knapp fassen und auch bei wichtigen Dingen nicht um den heißen Brei herumreden, sondern möglichst präzise darstellen.

viele Grüße Hotd
Tequila
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5181
Registriert: Samstag 13. November 2004, 13:22
Ausbildungslevel: Doktorand

Beitrag von Tequila »

Vor allem keine Scheu haben, irgendwas einfach mal festzustellen oder nach oben zu verweisen. Und nur wirklich problematische Dinge dann sauber im Gutachtenstil prüfen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie kann man denn bei einer HA noch Platz rausholen????

Bei mir sind die Ränder vorgegeben, ebenso Schriftart und -größe. Eine Veränderung der laufweite/Zeichenabstand ist ebenso verboten.

Jemand eine Idee? Ich kriege die Sch.....einfach nicht gekürzt.
egal
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 799
Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 15:26

Beitrag von egal »

Poseidon hat geschrieben:Wie kann man denn bei einer HA noch Platz rausholen????

Bei mir sind die Ränder vorgegeben, ebenso Schriftart und -größe. Eine Veränderung der laufweite/Zeichenabstand ist ebenso verboten.

Jemand eine Idee? Ich kriege die Sch.....einfach nicht gekürzt.
1. in der Fußnote reicht meisten ein normaler Zeilenabstand. Einfach ne kruze Mail an den LS -> -1 Seite

2. Es ist die Schriftgröße festgeschrieben. Aber bei Absätzen, setzte ich die Schriftgröße immer deutlich runter. Sieht auch viel besser aus. 1-2 Seiten

3. Die Überschriften müssen nicht sehr groß sein. Es seiht besser aus und braucht weniger Platz, wenn man statt groß oder fett zu schreiben das ganze je nach Ebene einrückt
Spart auch wieder was.

4. Fußnoten abchecken. Wenn wegen einer unnötigen Quellenangabe eine neue Zeile gebraucht wird, ist das nicht sehr sinnvoll. Also raus damit. (ABER wirklich nur, wenn genug andere Quellen angegeben sind)

5. Was manche nicht machen: SILBENTRENNUNG spart auch noch mal 1 Seite.
Und dann noch Absatzkontrolle deaktivieren, was auch nochmal 1 Seite rausholt. (aber ein bisschen darauf achten, dass es noch sinnvoll aussieht)

6. Alles nochmal lesen, und überlegen ob man das nicht kürzer fassen kann.



Also ich hole so meistens noch mindestens 5 Seiten raus, UND es sieht am Ende optisch sogar besser aus.
Antworten