Lebenslauf (Was ist bei Verbesserungsversuch?)
Moderator: Verwaltung
Lebenslauf (Was ist bei Verbesserungsversuch?)
Zum Lebenslauf:
Wenn man einen erfolgreichen Notenverbesserungsversuch unternommen hat, soll/muß man dann auch das Ergebnis des Freiversuches erwähnen, bzw. überhaupt erwähnen das man einen Verbesserungsversuch gemacht hat?
Wenn man einen erfolgreichen Notenverbesserungsversuch unternommen hat, soll/muß man dann auch das Ergebnis des Freiversuches erwähnen, bzw. überhaupt erwähnen das man einen Verbesserungsversuch gemacht hat?
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- Fossil
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ehrlich wär's ja
Ansonsten stellen sich für mich da 2 grundsätzliche Fragen:
1. kannst du eine andere "Hauptbeschäftigung" für die Zeit nachweisen oder aber müsstest du angeben "habe nichts gemacht"
2. könnte jemand (mit normalen Mitteln) herausfinden, dass du einen Verbesserungsversuch unternommen hast?
Ansonsten stellen sich für mich da 2 grundsätzliche Fragen:
1. kannst du eine andere "Hauptbeschäftigung" für die Zeit nachweisen oder aber müsstest du angeben "habe nichts gemacht"
2. könnte jemand (mit normalen Mitteln) herausfinden, dass du einen Verbesserungsversuch unternommen hast?
zu 1) Nein da ich nur gelernt habe Ok und ein büsken viel Urlaubjulée hat geschrieben:ehrlich wär's ja
Ansonsten stellen sich für mich da 2 grundsätzliche Fragen:
1. kannst du eine andere "Hauptbeschäftigung" für die Zeit nachweisen oder aber müsstest du angeben "habe nichts gemacht"
2. könnte jemand (mit normalen Mitteln) herausfinden, dass du einen Verbesserungsversuch unternommen hast?
zu 2) keine Ahnung. Habe den Verbesserungsversuch im 9. Semester gemacht. Ob man herausfinden kann das es ein Verbesserugsversuch war? Wie soll das denn gehen?
Vor allem wegen Punkt 1 wäre es mir eigentlich ganz recht das ganze gar nicht zur erwähnen.
Ist doch kein Problem, dann hast Du halt einfach so lange studiert und der Verbesserungsversuch war Dein erster Versuch (der Freischuss zählt doch im Zweifel eh nicht
Und wie sollte das außerhalb der Uni bzw. der Justizverwaltung jemand rauskriegen? Und selbst wenn, ich glaube schon, dass man seinen LL da durchaus etwas variieren darf...
Und wie sollte das außerhalb der Uni bzw. der Justizverwaltung jemand rauskriegen? Und selbst wenn, ich glaube schon, dass man seinen LL da durchaus etwas variieren darf...
- schlafkatze
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vergleich zeitpunkt 1. und 2. examen sowie beginn des ref. gehört nicht viel dazu, wenn man selbst de mühle durchlaufen hat.Philipp22 hat geschrieben:
Und wie sollte das außerhalb der Uni bzw. der Justizverwaltung jemand rauskriegen? Und selbst wenn, ich glaube schon, dass man seinen LL da durchaus etwas variieren darf...
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- Fossil
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wenn du noch immatrikuliert warst, dann hast ja ne "Hauptbeschäftigung" - nämlich studieren. Der Lebenslauf sollte nur auf keinen Fall Lücken aufweisen - und ich gebe zu bedenken: falls jemand auf die Idee kommen sollte nachzuforschen -warum auch immer- und herausfindet, dass du den Verbesserungsversuch (bzw. den ersten Versuch) verschwiegen hast, dann könnte es wirklich peinlich für dich werden
Ja aber in meinem Lebenslauf steht entweder:schlafkatze hat geschrieben:vergleich zeitpunkt 1. und 2. examen sowie beginn des ref. gehört nicht viel dazu, wenn man selbst de mühle durchlaufen hat.Philipp22 hat geschrieben:
Und wie sollte das außerhalb der Uni bzw. der Justizverwaltung jemand rauskriegen? Und selbst wenn, ich glaube schon, dass man seinen LL da durchaus etwas variieren darf...
Freiversuch
Erfolgreicher Verbesserungsversuch (9.Semester)
und direkt danach Referendariat
oder
Examen (9.Semester)
und direkt danach Referendariat
Man kann dann allenfalls erkennen das ich mit 9 Semmester relativ lange studiert habe, oder???
Der Verbesserungsveruch war ja erfolgreich. Ich würde also allenfalls den 1. Versuch nicht erwähnen. Deshalb würde auch keine Lücke auftauchen.julée hat geschrieben:wenn du noch immatrikuliert warst, dann hast ja ne "Hauptbeschäftigung" - nämlich studieren. Der Lebenslauf sollte nur auf keinen Fall Lücken aufweisen - und ich gebe zu bedenken: falls jemand auf die Idee kommen sollte nachzuforschen -warum auch immer- und herausfindet, dass du den Verbesserungsversuch (bzw. den ersten Versuch) verschwiegen hast, dann könnte es wirklich peinlich für dich werden
Auf Nachfrage würde ich dann ja auch gar nicht leugnen schon vorher einen Versuch gemacht zu haben. Die Frage ist nur ob das zwingend in den Lebenslauf gehört?
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Versteh das Problem nicht ... das Ganze sieht in etwa aus wie folgt:
Am 1. 10. 1995 begann ich mein rechtswissenschaftliches Studium welches ich am 1.1.2000 mit der Note absolut herausragen (189 Gummipunkte) abschloss.
Dies ist jedenfalls dann eine korrekte Formulierung, wenn Du weiterhin immatrikuliert warst. Andernfalls könntest du ggf. so formulieren:
Am 1.1.2000 legte ich mein Staatsexamen mit der Note XY ab.
Hast Du gelogen? Ganz sicher nicht!
Hast Du etwas weggelassen? Aber sicher doch ....
Ist das problematisch wenn es rauskomt? M.M. anch nciht, da unwichtiges im Lebenslauf selbstverständlich weggelassen werden darf. Und der Verbesserungsversuch ist unwichtig, entscheidend ist auf´m Platz bzw. was am Ende rauskommt ...
Prost!
Am 1. 10. 1995 begann ich mein rechtswissenschaftliches Studium welches ich am 1.1.2000 mit der Note absolut herausragen (189 Gummipunkte) abschloss.
Dies ist jedenfalls dann eine korrekte Formulierung, wenn Du weiterhin immatrikuliert warst. Andernfalls könntest du ggf. so formulieren:
Am 1.1.2000 legte ich mein Staatsexamen mit der Note XY ab.
Hast Du gelogen? Ganz sicher nicht!
Hast Du etwas weggelassen? Aber sicher doch ....
Ist das problematisch wenn es rauskomt? M.M. anch nciht, da unwichtiges im Lebenslauf selbstverständlich weggelassen werden darf. Und der Verbesserungsversuch ist unwichtig, entscheidend ist auf´m Platz bzw. was am Ende rauskommt ...
Prost!
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- schlafkatze
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bei uns sieht man halt den verbesserungsversuch daran, daß einer
- im september schreibt (schleeeeeeeeeeeeecht)
- im märz schreibt man noch mal (verbesserung)
- im april fängt man mit ref an , machen sehr viele --> das geht nicht, wenn man erst im märz geschrieben hat --> verbesserungsversuch erkann.
wenn man allerdings erst im
- otkober mit ref anfängt, dann sieht man's natürlich nicht.
- im september schreibt (schleeeeeeeeeeeeecht)
- im märz schreibt man noch mal (verbesserung)
- im april fängt man mit ref an , machen sehr viele --> das geht nicht, wenn man erst im märz geschrieben hat --> verbesserungsversuch erkann.
wenn man allerdings erst im
- otkober mit ref anfängt, dann sieht man's natürlich nicht.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07
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Mir sagte ein Anwalt einer Großkanzlei in etwa: Also an Ihrer Stelle würde ich den ersten Versuch [= sehr unrühmlich] aus dem Lebenslauf rauslassen - damit schrecken Sie nur Ihre potentiellen Arbeitgeber ab [da zweiter Anlauf = VB].
Ich halte es seitdem so, dass ich nur noch den Wiederholungsversuch anführe. Da ich zwischenzeitlich aber an der Uni tätig war, erschließt sich jedem aufmerksamen Betrachter schnell, dass ich auch schon vor dem angeführten Examen ein Examen gehabt haben muss ...
Ich halte es seitdem so, dass ich nur noch den Wiederholungsversuch anführe. Da ich zwischenzeitlich aber an der Uni tätig war, erschließt sich jedem aufmerksamen Betrachter schnell, dass ich auch schon vor dem angeführten Examen ein Examen gehabt haben muss ...
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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.... warum nicht? Die mündliche kann man doch während des RRefs machen?schlafkatze hat geschrieben:- im april fängt man mit ref an , machen sehr viele --> das geht nicht, wenn man erst im märz geschrieben hat
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
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Also, wenn ich Personaler wäre, würde ich einen Verbesserungsversuch auf jeden Fall positiv interpretieren (Ehrgeiz usw...)
Natürlich kann man das auch anders sehen und viele tun es vielleicht. Aber die meisten dürfte es wohl gar nicht weiter intressieren.
-> also muss einfach jeder selbst abwägen und entscheiden, ob er es aufnimmt oder nicht. Ich jedenfalls hab damit bisher nur gute Erfahrungen gemacht.
Natürlich kann man das auch anders sehen und viele tun es vielleicht. Aber die meisten dürfte es wohl gar nicht weiter intressieren.
-> also muss einfach jeder selbst abwägen und entscheiden, ob er es aufnimmt oder nicht. Ich jedenfalls hab damit bisher nur gute Erfahrungen gemacht.
- schlafkatze
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nein, du brauchst ein komplett fertges 1. examen, um dich zum ref anmelden zu können in by - vermutlich auch überall wo anders.Asche hat geschrieben:.... warum nicht? Die mündliche kann man doch während des RRefs machen?schlafkatze hat geschrieben:- im april fängt man mit ref an , machen sehr viele --> das geht nicht, wenn man erst im märz geschrieben hat