Lebenslauf (Was ist bei Verbesserungsversuch?)

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Lebenslauf (Was ist bei Verbesserungsversuch?)

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zum Lebenslauf:

Wenn man einen erfolgreichen Notenverbesserungsversuch unternommen hat, soll/muß man dann auch das Ergebnis des Freiversuches erwähnen, bzw. überhaupt erwähnen das man einen Verbesserungsversuch gemacht hat?
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von julée »

ehrlich wär's ja
Ansonsten stellen sich für mich da 2 grundsätzliche Fragen:
1. kannst du eine andere "Hauptbeschäftigung" für die Zeit nachweisen oder aber müsstest du angeben "habe nichts gemacht"
2. könnte jemand (mit normalen Mitteln) herausfinden, dass du einen Verbesserungsversuch unternommen hast?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

julée hat geschrieben:ehrlich wär's ja
Ansonsten stellen sich für mich da 2 grundsätzliche Fragen:
1. kannst du eine andere "Hauptbeschäftigung" für die Zeit nachweisen oder aber müsstest du angeben "habe nichts gemacht"
2. könnte jemand (mit normalen Mitteln) herausfinden, dass du einen Verbesserungsversuch unternommen hast?
zu 1) Nein da ich nur gelernt habe Ok und ein büsken viel Urlaub O:)

zu 2) keine Ahnung. Habe den Verbesserungsversuch im 9. Semester gemacht. Ob man herausfinden kann das es ein Verbesserugsversuch war? Wie soll das denn gehen?

Vor allem wegen Punkt 1 wäre es mir eigentlich ganz recht das ganze gar nicht zur erwähnen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist doch kein Problem, dann hast Du halt einfach so lange studiert und der Verbesserungsversuch war Dein erster Versuch (der Freischuss zählt doch im Zweifel eh nicht ;)

Und wie sollte das außerhalb der Uni bzw. der Justizverwaltung jemand rauskriegen? Und selbst wenn, ich glaube schon, dass man seinen LL da durchaus etwas variieren darf...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich lasse auch immer viele überflüssige Sachen im Lebenslauf raus. Entscheidend ist doch das letztendliche Ergebnis.

Wer soll dir da denn einen Strick aus dem ersten Versuch drehen - schließlich soll das ein Bonus im Studium sein, nicht etwas, wofür man noch sein Leben lang geradestehen muss.
Benutzeravatar
schlafkatze
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5532
Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von schlafkatze »

Philipp22 hat geschrieben:
Und wie sollte das außerhalb der Uni bzw. der Justizverwaltung jemand rauskriegen? Und selbst wenn, ich glaube schon, dass man seinen LL da durchaus etwas variieren darf...
vergleich zeitpunkt 1. und 2. examen sowie beginn des ref. gehört nicht viel dazu, wenn man selbst de mühle durchlaufen hat.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von julée »

wenn du noch immatrikuliert warst, dann hast ja ne "Hauptbeschäftigung" - nämlich studieren. Der Lebenslauf sollte nur auf keinen Fall Lücken aufweisen - und ich gebe zu bedenken: falls jemand auf die Idee kommen sollte nachzuforschen -warum auch immer- und herausfindet, dass du den Verbesserungsversuch (bzw. den ersten Versuch) verschwiegen hast, dann könnte es wirklich peinlich für dich werden
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

schlafkatze hat geschrieben:
Philipp22 hat geschrieben:
Und wie sollte das außerhalb der Uni bzw. der Justizverwaltung jemand rauskriegen? Und selbst wenn, ich glaube schon, dass man seinen LL da durchaus etwas variieren darf...
vergleich zeitpunkt 1. und 2. examen sowie beginn des ref. gehört nicht viel dazu, wenn man selbst de mühle durchlaufen hat.
Ja aber in meinem Lebenslauf steht entweder:

Freiversuch
Erfolgreicher Verbesserungsversuch (9.Semester)
und direkt danach Referendariat

oder

Examen (9.Semester)
und direkt danach Referendariat

Man kann dann allenfalls erkennen das ich mit 9 Semmester relativ lange studiert habe, oder???
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

julée hat geschrieben:wenn du noch immatrikuliert warst, dann hast ja ne "Hauptbeschäftigung" - nämlich studieren. Der Lebenslauf sollte nur auf keinen Fall Lücken aufweisen - und ich gebe zu bedenken: falls jemand auf die Idee kommen sollte nachzuforschen -warum auch immer- und herausfindet, dass du den Verbesserungsversuch (bzw. den ersten Versuch) verschwiegen hast, dann könnte es wirklich peinlich für dich werden
Der Verbesserungsveruch war ja erfolgreich. Ich würde also allenfalls den 1. Versuch nicht erwähnen. Deshalb würde auch keine Lücke auftauchen.

Auf Nachfrage würde ich dann ja auch gar nicht leugnen schon vorher einen Versuch gemacht zu haben. Die Frage ist nur ob das zwingend in den Lebenslauf gehört?
ready_or_not
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1003
Registriert: Samstag 15. Januar 2005, 12:14

Beitrag von ready_or_not »

Versteh das Problem nicht ... das Ganze sieht in etwa aus wie folgt:

Am 1. 10. 1995 begann ich mein rechtswissenschaftliches Studium welches ich am 1.1.2000 mit der Note absolut herausragen (189 Gummipunkte) abschloss.

Dies ist jedenfalls dann eine korrekte Formulierung, wenn Du weiterhin immatrikuliert warst. Andernfalls könntest du ggf. so formulieren:
Am 1.1.2000 legte ich mein Staatsexamen mit der Note XY ab.



Hast Du gelogen? Ganz sicher nicht!

Hast Du etwas weggelassen? Aber sicher doch ....

Ist das problematisch wenn es rauskomt? M.M. anch nciht, da unwichtiges im Lebenslauf selbstverständlich weggelassen werden darf. Und der Verbesserungsversuch ist unwichtig, entscheidend ist auf´m Platz bzw. was am Ende rauskommt ...

Prost!
- Due to budget cutbacks the light at the end of the tunnel is temporarily switched off! -
Benutzeravatar
schlafkatze
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5532
Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von schlafkatze »

bei uns sieht man halt den verbesserungsversuch daran, daß einer
- im september schreibt (schleeeeeeeeeeeeecht)
- im märz schreibt man noch mal (verbesserung)
- im april fängt man mit ref an , machen sehr viele --> das geht nicht, wenn man erst im märz geschrieben hat --> verbesserungsversuch erkann.

wenn man allerdings erst im
- otkober mit ref anfängt, dann sieht man's natürlich nicht.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Asche
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2143
Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Asche »

Mir sagte ein Anwalt einer Großkanzlei in etwa: Also an Ihrer Stelle würde ich den ersten Versuch [= sehr unrühmlich] aus dem Lebenslauf rauslassen - damit schrecken Sie nur Ihre potentiellen Arbeitgeber ab [da zweiter Anlauf = VB].

Ich halte es seitdem so, dass ich nur noch den Wiederholungsversuch anführe. Da ich zwischenzeitlich aber an der Uni tätig war, erschließt sich jedem aufmerksamen Betrachter schnell, dass ich auch schon vor dem angeführten Examen ein Examen gehabt haben muss ... ;)
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Asche
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2143
Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Asche »

schlafkatze hat geschrieben:- im april fängt man mit ref an , machen sehr viele --> das geht nicht, wenn man erst im märz geschrieben hat
.... warum nicht? Die mündliche kann man doch während des RRefs machen? :-k
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also, wenn ich Personaler wäre, würde ich einen Verbesserungsversuch auf jeden Fall positiv interpretieren (Ehrgeiz usw...)

Natürlich kann man das auch anders sehen und viele tun es vielleicht. Aber die meisten dürfte es wohl gar nicht weiter intressieren.

-> also muss einfach jeder selbst abwägen und entscheiden, ob er es aufnimmt oder nicht. Ich jedenfalls hab damit bisher nur gute Erfahrungen gemacht.
Benutzeravatar
schlafkatze
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5532
Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von schlafkatze »

Asche hat geschrieben:
schlafkatze hat geschrieben:- im april fängt man mit ref an , machen sehr viele --> das geht nicht, wenn man erst im märz geschrieben hat
.... warum nicht? Die mündliche kann man doch während des RRefs machen? :-k
nein, du brauchst ein komplett fertges 1. examen, um dich zum ref anmelden zu können in by - vermutlich auch überall wo anders.
Antworten