Examenswiederholung

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Examenswiederholung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die universitäre Examensprüfung kann ja, soviel ich weiß, in der Regel einmal wiederholt werden.
Wie sieht es aber mit dem staatl. Teil aus?

Ich will mal den Freischuss aussen vor lassen und gehe davon aus, dass der Stud. den Freischuss (wg längerer Studienzeit, nein kein anzurechnendes Auslandsem.) nicht wahrnehmen kann. :-w
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Niemand? Ich dachte das wär ne einfache Frage?! :-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Am Wochenende dauert das mit den Antworten hier immer mal etwas länger.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

in der Woche wohl auch :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

na gut, dann geb ich mal meinen senf dazu.

also, ich weiß nicht genau, was du mit der universitären examensprüfung meinst (sowas kenne ich nicht).
das erste staatsexamen kannst du jedenfalls 1 mal wiederholen, wenn du bei deinem ersten versuch durchgefallen bist.

viele grüße
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich denke, mit universitärer Prüfung meint er die Schwerpunktbreichsprüfung und mit staatlichen Teil den Klausurenblock.

Am besten einfach beim JPA nachfragen oder beim Studiendekan. Der kennt sich bei solchen Fragen aus.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ach ja, das neue JAG. am besten mal hier http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjusti ... twurf.html (Verwaister Link http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/aktuelles/2referentenentwurf.html automatisch entfernt) nachlesen und anschließend dem rat meines vorredners folgen....

gruß
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Pokerface hat geschrieben:Ich denke, mit universitärer Prüfung meint er die Schwerpunktbreichsprüfung und mit staatlichen Teil den Klausurenblock.

.
genau das meinte er 8-[

hab mir heute mal die "grdsl. Sachen" von nem Prof. erklären lassen..


der thread war etwas voreilig, wollte schon am WE schlau sein :D

trotzdem Danke!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

gehört das Juristenausbildungsrecht denn nicht zum Recht? keine gute Visitenkarte, die manche hier hinterlassen [-X

(womit ich solche Fragesteller meine)
ÖR-Spezine
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Beitrag von ÖR-Spezine »

Hobbydenunziant hat geschrieben:gehört das Juristenausbildungsrecht denn nicht zum Recht? keine gute Visitenkarte, die manche hier hinterlassen [-X

(womit ich solche Fragesteller meine)
gehören nicht die meisten Fragen, die in diesem Forum gestellt werden zum Recht? :-k
finde deine Äußerung ziemlich arrogant und daneben [-X

zur Sache: hatte bisher nicht geantwortet, weil ich mir auch nicht so sicher bin, meine aber dass man das 1.Staatsexamen (in NRW) bei Nichtbestehen einmal wiederholen kann
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

finde deine Äußerung ziemlich arrogant und daneben

na du bist ja ein JuraFlüsterer .... bei Jurastudenten, die bis zum Examen offensichtlich noch nie ihre JAO gelesen haben kann ich noch viel gehässiger werden :-$
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

](*,)
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Kiesela
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Beitrag von Kiesela »

Ich hab die JAPrO nicht nur bis zum, sondern auch bis nach dem Examen nicht gelesen. Und lebe noch.
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