Zwischenüberschriften

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Zwischenüberschriften

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist es eigentlich nötig, bei einer HA die ganzen Zwischenüberschriften, die auch in der Gliederung auftauchen, im Text hinzuschreiben?

Also soe wie hier dargestellt:

A. Anspruch des X gem. § Y
X könnte einen Anspruch nach § Y haben.
I Anspruch entstanden
Hierfür müsste ein KV geschlossen worden sein
1) Einigung
Fraglich.......

Oder kann man die Überschriften weglassen und schreibt nur noch den Gliederpunkt hin (also I, 1, a....)??? Oder lässt man beides weg?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

kann nur aus meiner Erfahrung sprechen, hab das schon immer so gemacht, es war einfach übersichtlicher und der Korrektur hat immer gleich gewusst, was er als nächstes liest - und schließlich ist es nicht zu verachten, seinen Korrektor milde zu stimmen :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, ich habe das auch immer so gemacht, weil alles übersichtlich ist.

Allerdings kam neulich die Diskussion auf, ob das überhaupt notwendig ist, da man durch das Weglassen der Überschriften sehr viel Platz sparen kann.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

mA wird da aber an der falschen Stelle Platz gespart -lieber weniger Absätze lassen und den Rand um ein paar Millimeter drücken
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Im Namen aller Korrektoren: Bitte macht Zwischenüberschriften!! Nichts ist schlimmer als zwei Seiten Massivtext.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Glen

So sehe ich das auch. Gibt es noch andere Sachen, die man vermeiden sollte und die ein Korrektor ungern sieht?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe keine Überschriften geschrieben, aber sehr viele Absätze gemacht, eben damit es nicht dazu kommt, dass seitenlange Textblöcke entstehen.

Ich habe mir sogar eingebildet, man dürfe und solle im Text gar keine Überschriften machen. Ich habe wirklich nur dann Überschriften genutzt wenn ich einen Sachverhalt mit mehreren getrennten Aufgaben hatte.

Als falsch angestrichen worden ist mir das allerdings auch nie, dass keine Überschriften da waren.

Gruß Missy
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Weiss jemand, wie die Gliederung mit Word erstellen kann, OHNE dass der Abstand von den Zwischenüberschriften zum Text größer wird.

Der ganze Text rutscht so nach unten, wodurch dann auch die Seitenzahlen nicht mehr stimmen. Hat jemand eine Idee? :-k
Benutzeravatar
Bonnvoyage
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1207
Registriert: Montag 5. April 2004, 18:48

Beitrag von Bonnvoyage »

Du kannst über die Formatvorlage in Word den Absatz zu allen Überschriften 1-9 ändern. Guck da mal rein. Der ist glaube ich Standartmässig auf 12 oder so gestellt. Da machste einfach 3 draus und gut ist :)

Bonny
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gilt für die Fußnoten der gleiche Zeilenabstand wie im Gutachten?
Benutzeravatar
Bonnvoyage
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1207
Registriert: Montag 5. April 2004, 18:48

Beitrag von Bonnvoyage »

Haste zuviel Platz? :D

Nein, Fussnoten direkt untereinander ohne Abstand. Das kannst du auch in der Formatvorlage ändern :)

Bonny
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

Unbedingt Überschriften in den Text. Dadurch sieht der Korrektor auf einen Blick, dass alle Prüfungspunkte da sind!
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist es eigentlich erlaubt eine Anspruchsgrundlag X durchzuprüfen und innerhalb dieser Prüfung eine andere Norm Y, die ebenfalls als eigenständige Anspruchsgrundlage prüfbar wäre, zu verneinen, so dass man Y nicht mehr prüfen müsse?
Benutzeravatar
Olli
Moderator
Moderator
Beiträge: 13521
Registriert: Donnerstag 24. Februar 2005, 16:26
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von Olli »

Eine Inzidentprüfung sozusagen? Beschreib mal bitte etwas genauer, welche AGL Du da meinst...
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
ProstG!
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 821
Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43

Beitrag von ProstG! »

Pokerface hat geschrieben:Ist es eigentlich erlaubt eine Anspruchsgrundlag X durchzuprüfen und innerhalb dieser Prüfung eine andere Norm Y, die ebenfalls als eigenständige Anspruchsgrundlage prüfbar wäre, zu verneinen, so dass man Y nicht mehr prüfen müsse?
Wenn ein entsprechender Sinnzusammenhang besteht, geht das. Beispiel: § 1004 BGB: Du stellst unter (I) fest, dass eine Beeinträchtigung noch nicht vorliegt (§ 1004, 1 (-)), aber unter (II), dass eine solche zu besorgen ist --> § 1004, 2 (+).
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Antworten