Zwischenüberschriften
Moderator: Verwaltung
Zwischenüberschriften
Ist es eigentlich nötig, bei einer HA die ganzen Zwischenüberschriften, die auch in der Gliederung auftauchen, im Text hinzuschreiben?
Also soe wie hier dargestellt:
A. Anspruch des X gem. § Y
X könnte einen Anspruch nach § Y haben.
I Anspruch entstanden
Hierfür müsste ein KV geschlossen worden sein
1) Einigung
Fraglich.......
Oder kann man die Überschriften weglassen und schreibt nur noch den Gliederpunkt hin (also I, 1, a....)??? Oder lässt man beides weg?
Also soe wie hier dargestellt:
A. Anspruch des X gem. § Y
X könnte einen Anspruch nach § Y haben.
I Anspruch entstanden
Hierfür müsste ein KV geschlossen worden sein
1) Einigung
Fraglich.......
Oder kann man die Überschriften weglassen und schreibt nur noch den Gliederpunkt hin (also I, 1, a....)??? Oder lässt man beides weg?
Ich habe keine Überschriften geschrieben, aber sehr viele Absätze gemacht, eben damit es nicht dazu kommt, dass seitenlange Textblöcke entstehen.
Ich habe mir sogar eingebildet, man dürfe und solle im Text gar keine Überschriften machen. Ich habe wirklich nur dann Überschriften genutzt wenn ich einen Sachverhalt mit mehreren getrennten Aufgaben hatte.
Als falsch angestrichen worden ist mir das allerdings auch nie, dass keine Überschriften da waren.
Gruß Missy
Ich habe mir sogar eingebildet, man dürfe und solle im Text gar keine Überschriften machen. Ich habe wirklich nur dann Überschriften genutzt wenn ich einen Sachverhalt mit mehreren getrennten Aufgaben hatte.
Als falsch angestrichen worden ist mir das allerdings auch nie, dass keine Überschriften da waren.
Gruß Missy
- Bonnvoyage
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- Olli
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Eine Inzidentprüfung sozusagen? Beschreib mal bitte etwas genauer, welche AGL Du da meinst...
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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Wenn ein entsprechender Sinnzusammenhang besteht, geht das. Beispiel: § 1004 BGB: Du stellst unter (I) fest, dass eine Beeinträchtigung noch nicht vorliegt (§ 1004, 1 (-)), aber unter (II), dass eine solche zu besorgen ist --> § 1004, 2 (+).Pokerface hat geschrieben:Ist es eigentlich erlaubt eine Anspruchsgrundlag X durchzuprüfen und innerhalb dieser Prüfung eine andere Norm Y, die ebenfalls als eigenständige Anspruchsgrundlage prüfbar wäre, zu verneinen, so dass man Y nicht mehr prüfen müsse?
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)