Wie sieht eine Praktikumsbescheinigung aus?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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MaxiKing
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Wie sieht eine Praktikumsbescheinigung aus?

Beitrag von MaxiKing »

Da sich mein vierwöchiges Praktikum in einer Kanzlei dem Ende zuneigt, bin ich heute wegen der Praktikumsbescheinigung zu meinem "Chef".

Dieser sagte mir ich solle ihm doch die Praktikumsbescheinigung ausformulieren.

Kann mir jd. eine Musterformulierung sagen, die den Anforderungen des LJPA Bayern genügt.

Ich würde einfach schreiben:
"Hiermit bestätigen wir Herrn ... die regelmäßige Teilnahme an einem Praktikum in unserer Kanzlei in der Zeit vom ... bis ... ."
Christoph
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Re: Wie sieht eine Praktikumsbescheinigung aus?

Beitrag von Christoph »

MaxiKing hat geschrieben: Kann mir jd. eine Musterformulierung sagen, die den Anforderungen des LJPA Bayern genügt.
Hab für Bayern jetzt nichts gefunden, im Zweifel wende dich halt an dein JPA. Bei uns in NRW sieht die Bescheinigung so (Verwaister Link http://www.olg-koeln.nrw.de/home/service/formular/jpa/merkblatt_praktisch.pdf automatisch entfernt) aus (Seite 7).
polliiie
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Beitrag von polliiie »

du solltest noch reinschreiben auf welchen gebieten du gearbeitet hast. also zum beispiel strafrecht oder familienrecht oder so. weiß ja nicht, was das für ne kanzlei war.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

die vss für die praktische studienzeit sind die selben wir in nrw. hier ist ein vordruck des jpa köln für eine praktikumsbescheinigung:

http://www.olg-koeln.nrw.de/home/service/formular/jpa/merkblatt_praktisch.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

dort auf seite 7. nicht vergessen, den § zu ändern.

gruss, huckster
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Also auch in Bayern reicht :D :

Teilnahmebescheinigung

(Name), geb. (...), wh. (...)

hat in der Zeit vom XXX bis XXX bei (...) seine praktische Studienzeit (§ 5a Abs. 3 DRiG, § 14 JAPO)

- strafrechtlich / zivilrechtlich -

abgeleistet und an den Ausbildungsangeboten regelmäßig teilgenommen.


Irgendwie so einen Standard-Quatsch halt :wink2:. Ach ja, oben bin ich noch von der alten Regelung ausgegangen. In der neuen JAPO haben sich die "Hausnummern" geändert; also das ggfs. ausbessern. Wichtig ist, dass das Gebiet genannte wird, da das nach neuer JAPO eine entscheidende Rolle spielt.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hi, ich komme auch aus nrw und wollte fragen, durch was ich diesen § 8 ersetzen soll
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Bonnvoyage
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Beitrag von Bonnvoyage »

larzerrus1 hat geschrieben:hi, ich komme auch aus nrw und wollte fragen, durch was ich diesen § 8 ersetzen soll
Ok, du KOMMST aus NRW...studierst du auch da?

Wenn ja, dann musst du den §8 natürlich nicht ändern, denn genau dieser gilt ja für dich :)
Maxi kommt aus Bayern und dort gilt "unser" JAG nicht. ;)

Bonny
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