Da sich mein vierwöchiges Praktikum in einer Kanzlei dem Ende zuneigt, bin ich heute wegen der Praktikumsbescheinigung zu meinem "Chef".
Dieser sagte mir ich solle ihm doch die Praktikumsbescheinigung ausformulieren.
Kann mir jd. eine Musterformulierung sagen, die den Anforderungen des LJPA Bayern genügt.
Ich würde einfach schreiben:
"Hiermit bestätigen wir Herrn ... die regelmäßige Teilnahme an einem Praktikum in unserer Kanzlei in der Zeit vom ... bis ... ."
Wie sieht eine Praktikumsbescheinigung aus?
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Re: Wie sieht eine Praktikumsbescheinigung aus?
Hab für Bayern jetzt nichts gefunden, im Zweifel wende dich halt an dein JPA. Bei uns in NRW sieht die Bescheinigung so (Verwaister Link http://www.olg-koeln.nrw.de/home/service/formular/jpa/merkblatt_praktisch.pdf automatisch entfernt) aus (Seite 7).MaxiKing hat geschrieben: Kann mir jd. eine Musterformulierung sagen, die den Anforderungen des LJPA Bayern genügt.
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hallo,
die vss für die praktische studienzeit sind die selben wir in nrw. hier ist ein vordruck des jpa köln für eine praktikumsbescheinigung:
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/service/formular/jpa/merkblatt_praktisch.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
dort auf seite 7. nicht vergessen, den § zu ändern.
gruss, huckster
die vss für die praktische studienzeit sind die selben wir in nrw. hier ist ein vordruck des jpa köln für eine praktikumsbescheinigung:
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/service/formular/jpa/merkblatt_praktisch.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
dort auf seite 7. nicht vergessen, den § zu ändern.
gruss, huckster
- BuggerT
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Also auch in Bayern reicht :
Teilnahmebescheinigung
(Name), geb. (...), wh. (...)
hat in der Zeit vom XXX bis XXX bei (...) seine praktische Studienzeit (§ 5a Abs. 3 DRiG, § 14 JAPO)
- strafrechtlich / zivilrechtlich -
abgeleistet und an den Ausbildungsangeboten regelmäßig teilgenommen.
Irgendwie so einen Standard-Quatsch halt . Ach ja, oben bin ich noch von der alten Regelung ausgegangen. In der neuen JAPO haben sich die "Hausnummern" geändert; also das ggfs. ausbessern. Wichtig ist, dass das Gebiet genannte wird, da das nach neuer JAPO eine entscheidende Rolle spielt.
grtz
BuggerT
Teilnahmebescheinigung
(Name), geb. (...), wh. (...)
hat in der Zeit vom XXX bis XXX bei (...) seine praktische Studienzeit (§ 5a Abs. 3 DRiG, § 14 JAPO)
- strafrechtlich / zivilrechtlich -
abgeleistet und an den Ausbildungsangeboten regelmäßig teilgenommen.
Irgendwie so einen Standard-Quatsch halt . Ach ja, oben bin ich noch von der alten Regelung ausgegangen. In der neuen JAPO haben sich die "Hausnummern" geändert; also das ggfs. ausbessern. Wichtig ist, dass das Gebiet genannte wird, da das nach neuer JAPO eine entscheidende Rolle spielt.
grtz
BuggerT
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Ok, du KOMMST aus NRW...studierst du auch da?larzerrus1 hat geschrieben:hi, ich komme auch aus nrw und wollte fragen, durch was ich diesen § 8 ersetzen soll
Wenn ja, dann musst du den §8 natürlich nicht ändern, denn genau dieser gilt ja für dich
Maxi kommt aus Bayern und dort gilt "unser" JAG nicht.
Bonny