Zwischenprüfung - Genaue Leistungen
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Zwischenprüfung - Genaue Leistungen
Hab mir gerade die Studien- und Prüfungsordnung der LMU (Uni München) durchgeschaut, damit ich genau weiß, welche Leistungen die ersten 4 Semester zu erbringen sind.
Dort ist davon die Rede, dass in jedem Grundkurs (hier: ZR, ÖR, SR) ein Leistungsnachweis zu erbringen ist. Ebenso in einem Fremdsprachenkurs und in einem "Seminar oder gleichwertigen Lehrveranstaltung die die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen,
rechtsphilosophischen und europarechtlichen Grundlagen des Rechts behandelt".
Insgesamt also 5 Leistungsnachweise? (davon zumindest die Fremdsprache und das Seminar erst bis zur 1. Jur. Staatsprüfung)
Für die Zwischenprüfung muss man in jedem Grundkurs (ZR, ÖR, SR) je eine 2stündige Klausur und eine Hausarbeit bestehen. Noch dazu eine Klausur in einem Grundlagenfach (z.B. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, ...).
Also hierbei nochaml 4 Klausuren und 3 Hausarbeiten.
Vorläufiges Ergebnis:
Bis Ende des 4. Semesters müssen 4 Klausuren, 3 Hausarbeiten und 3 Leistungsnachweise erbracht werden. Ist das so richtig? Hab ich was vergessen?
Was mir auch nicht ganz klar ist:
Können die Klausuren, die für die Zwischenprüfung notwendig sind, nicht auch als Leistungsnachweise benutzt werden? Oder müssen das zwei verschiedene Prüfungen sein?
Gruß,
nameistvergeben
(nächste Woche in München auf den Erstsemestertagen anzutreffen)
Dort ist davon die Rede, dass in jedem Grundkurs (hier: ZR, ÖR, SR) ein Leistungsnachweis zu erbringen ist. Ebenso in einem Fremdsprachenkurs und in einem "Seminar oder gleichwertigen Lehrveranstaltung die die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen,
rechtsphilosophischen und europarechtlichen Grundlagen des Rechts behandelt".
Insgesamt also 5 Leistungsnachweise? (davon zumindest die Fremdsprache und das Seminar erst bis zur 1. Jur. Staatsprüfung)
Für die Zwischenprüfung muss man in jedem Grundkurs (ZR, ÖR, SR) je eine 2stündige Klausur und eine Hausarbeit bestehen. Noch dazu eine Klausur in einem Grundlagenfach (z.B. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, ...).
Also hierbei nochaml 4 Klausuren und 3 Hausarbeiten.
Vorläufiges Ergebnis:
Bis Ende des 4. Semesters müssen 4 Klausuren, 3 Hausarbeiten und 3 Leistungsnachweise erbracht werden. Ist das so richtig? Hab ich was vergessen?
Was mir auch nicht ganz klar ist:
Können die Klausuren, die für die Zwischenprüfung notwendig sind, nicht auch als Leistungsnachweise benutzt werden? Oder müssen das zwei verschiedene Prüfungen sein?
Gruß,
nameistvergeben
(nächste Woche in München auf den Erstsemestertagen anzutreffen)
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Die Zwischenprüfung besteht aus drei Klausuren in dem Fächern ZR, ÖR, SR.
Die Klausur in einem Grundlagenfach als Teil der Zwischenprüfung ist abgeschafft worden.
Vgl. und weitere Informationen:
http://www.jura-muenchen.de/einrichtung ... entral.htm
Die Klausur in einem Grundlagenfach als Teil der Zwischenprüfung ist abgeschafft worden.
Vgl. und weitere Informationen:
http://www.jura-muenchen.de/einrichtung ... entral.htm
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Danke soweit... die angegebene URL funktioniert derzeit allerdings nicht, hat sich wohl der Server 'verschluckt'MaxiKing hat geschrieben:Die Zwischenprüfung besteht aus drei Klausuren in dem Fächern ZR, ÖR, SR.
Die Klausur in einem Grundlagenfach als Teil der Zwischenprüfung ist abgeschafft worden.
Vgl. und weitere Informationen:
http://www.jura-muenchen.de/einrichtung ... entral.htm
Wenn das stimmen würde, wärs aber frech. Hab gerade heute von der Zentralen Studienberatung die besagte Studien- und Prüfungsordnung als PDF zugeschickt bekommen. Und nun soll die veraltet sein? Das würde mein Vertrauen erschüttern
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also das scheint in münchen wie in leipzig zu sein.
die zwischenprüfung hat man in der tasche, wenn man in jedem gebiet eine klausur bestanden hat. diese klausuren sind auch teil der jeweiligen kleinen Scheine. Um die zu bekommen muss man dann also noch eine Hausarbeit bestehen. So isses bei uns
is doch ganz einfach
mit den klausuren schlägst du zwei fliegen mit einer klappe.
die zwischenprüfung hat man in der tasche, wenn man in jedem gebiet eine klausur bestanden hat. diese klausuren sind auch teil der jeweiligen kleinen Scheine. Um die zu bekommen muss man dann also noch eine Hausarbeit bestehen. So isses bei uns
is doch ganz einfach
mit den klausuren schlägst du zwei fliegen mit einer klappe.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
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ääääähhhhhm... du hast die hausarbeiten vergessen! na und weil die klausuren mit den scheinen einhergehen wirst du in allen semesterferien damit beschäftigt sein eine hausarbeit zu schreiben. Dann muss man das letzte semester am besten nochmal nacharbeiten (lücken füllen, wenn man die ein oder andere vorlesung mehr weniger regelmäßig besucht hat) und praktika stehen nach dem 3. semester auch noch an...
is nix mit viiiiiel zeit... nee nee
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Link funktioniert tatsächlich nicht. Geh einfach auf die LMU-Homepage und gib bei "Suchen" "Zwischenprüfungsamt, Jura" ein.
In München ist es so:
Ende der Vorlesungszeit des 1.Semesters (Anfang Februar) bekommt ihr in ÖR und ZR je eine Hausarbeit. Wenn diese nicht bestanden wird, besteht die Möglichkeit im laufenden Sommersemester an der zweiten HA teilzunehmen.
Klausuren: Zwei Pflichtklausuren jeweils in ÖR und ZR im 2.Semester. Die erste Klausur ist eine Grundkursklausur, die zweite Klausur ist gleichzeitig auch Zwischenprüfungsklausur.
Wenn du eine HA bestehst und die erste Klausur, hast du den kleinen Schein.
Für die Zwischenprüfung musst du aber die zweite Klausur bestehen.
Bestehst du eine HA und die zweite Klausur, hast du den kleinen Schein und zusätzlich noch die Zwischenprüfung in dem betreffenden Fach bestanden.
Wichtig ist also allein die zweite Klausur.
In München ist es so:
Ende der Vorlesungszeit des 1.Semesters (Anfang Februar) bekommt ihr in ÖR und ZR je eine Hausarbeit. Wenn diese nicht bestanden wird, besteht die Möglichkeit im laufenden Sommersemester an der zweiten HA teilzunehmen.
Klausuren: Zwei Pflichtklausuren jeweils in ÖR und ZR im 2.Semester. Die erste Klausur ist eine Grundkursklausur, die zweite Klausur ist gleichzeitig auch Zwischenprüfungsklausur.
Wenn du eine HA bestehst und die erste Klausur, hast du den kleinen Schein.
Für die Zwischenprüfung musst du aber die zweite Klausur bestehen.
Bestehst du eine HA und die zweite Klausur, hast du den kleinen Schein und zusätzlich noch die Zwischenprüfung in dem betreffenden Fach bestanden.
Wichtig ist also allein die zweite Klausur.
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So nicht in München!polliiie hat geschrieben:wirst du in allen semesterferien damit beschäftigt sein eine hausarbeit zu schreiben.
Wir haben im ersten Semester über Weihnachten bis Mitte Januar in ÖR eine Probehausarbeit geschrieben. Ergebnis war egal, nur Teilnahme verpflichtend. Diese HA ist aber dazu da, mal zu üben wie man eine HA so schreibt und nicht schwer.
Wie gesagt man schreibt dann in München in den Semesterferien des WS in ZR und in ÖR je eine HA. Wenn diese bestanden sind, braucht man die zweite nicht mehr mitschreiben (was von den Bestehern der ersten HA auch praktisch niemand macht).
Da am Ende des zweiten Sem. in ZR und ÖR die Zwischenprüfung ist und der Grundkurs Strafrecht erst ab dem 3. Sem. ist steht den ganzen Sommer keine HA an.
Es sei denn, man macht im dritten Sem. den großen ZR-Schein. Das muss aber absolut nicht sein.
Ich selbst (bin jetzt im dritten Sem.) habe ohne viel Stress etwas nachgearbeitet und ein einmonatiges Praktkum gemacht.
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Bleiben 3 Klausuren und 3 HAs. Weniger schön, aber sollte machbar sein. Danke!
Ahja und gleich noch ne München-Anfängerfrage:
Finde im KVV die Repetitorien zu Grundkurs ZR und ÖR nicht, die man laut Studienordnung auch besuchen muss/sollte. Wird flexibel festgelegt, vermute ich?
Weil so wie es bisher aussieht, hat man als baldiger Erstsemester ja 'nur' eine Di-Do Woche - oder mehr, je nachdem, wie die Reps liegen.
Sowas hab ich nicht, ich brauch meine 26 Urlaubstage/Jahr, damit ich zu den wichtigsten Veranstaltungen gehen kann. Viel Zeit? Bestimmt nicht. Eher gutes Zeitmanagement und nur die wichtigsten Veranstaltungen besuchen. Wird schon irgendwie hinhauenna und weil die klausuren mit den scheinen einhergehen wirst du in allen semesterferien damit beschäftigt sein
Ahja und gleich noch ne München-Anfängerfrage:
Finde im KVV die Repetitorien zu Grundkurs ZR und ÖR nicht, die man laut Studienordnung auch besuchen muss/sollte. Wird flexibel festgelegt, vermute ich?
Weil so wie es bisher aussieht, hat man als baldiger Erstsemester ja 'nur' eine Di-Do Woche - oder mehr, je nachdem, wie die Reps liegen.
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Ich hatte im ersten Semester auch Montags frei, Freitag nur Rechtsgeschichte. Eine "Di-Do"-Woche wie du sagst.
Von den Repetitorien werden pro Grundkurs mehrere zeitlich verschiedene angeboten. D.h. manche finden direkt nach der Vorlesung statt, andere abends. Wahrscheinlich kannst du zwischen 4 bis 6 verschiedenen Terminen wählen
Von den Repetitorien werden pro Grundkurs mehrere zeitlich verschiedene angeboten. D.h. manche finden direkt nach der Vorlesung statt, andere abends. Wahrscheinlich kannst du zwischen 4 bis 6 verschiedenen Terminen wählen
Re: Zwischenprüfung - Genaue Leistungen
Hallo nameistvergeben,Nameistvergeben hat geschrieben:Hab mir gerade die Studien- und Prüfungsordnung der LMU (Uni München) durchgeschaut, damit ich genau weiß, welche Leistungen die ersten 4 Semester zu erbringen sind.
Dort ist davon die Rede, dass in jedem Grundkurs (hier: ZR, ÖR, SR) ein Leistungsnachweis zu erbringen ist. Ebenso in einem Fremdsprachenkurs und in einem "Seminar oder gleichwertigen Lehrveranstaltung die die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen,
rechtsphilosophischen und europarechtlichen Grundlagen des Rechts behandelt".
Insgesamt also 5 Leistungsnachweise? (davon zumindest die Fremdsprache und das Seminar erst bis zur 1. Jur. Staatsprüfung)
Für die Zwischenprüfung muss man in jedem Grundkurs (ZR, ÖR, SR) je eine 2stündige Klausur und eine Hausarbeit bestehen. Noch dazu eine Klausur in einem Grundlagenfach (z.B. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, ...).
Also hierbei nochaml 4 Klausuren und 3 Hausarbeiten.
Vorläufiges Ergebnis:
Bis Ende des 4. Semesters müssen 4 Klausuren, 3 Hausarbeiten und 3 Leistungsnachweise erbracht werden. Ist das so richtig? Hab ich was vergessen?
Was mir auch nicht ganz klar ist:
Können die Klausuren, die für die Zwischenprüfung notwendig sind, nicht auch als Leistungsnachweise benutzt werden? Oder müssen das zwei verschiedene Prüfungen sein?
Gruß,
nameistvergeben
(nächste Woche in München auf den Erstsemestertagen anzutreffen)
Glückwunsch, dass es mit dem Studium geklappt hat.
Hast du deinen Arbeitgeber nun doch überzeugen können, dir eine Halbtagsstelle zu geben oder arbeitest du Vollzeit nebenher?
Wünsche dir viel Spaß und Erfolg an der Uni.
Spider
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Danke MaxiKing, das hat mir schonmal sehr geholfen!
Spider: nein, überzeugen konnte ich noch keinen. Bin grad in der 4. Instanz am weiterkämpfen (Chef zu Teilzeit: ja, dann drei Wochen später: ehm doch nein; Chef des Chefs: frag meinen Chef; Chef des Chefs des Chefs: nein; Chef darüber wär Beckstein, den frag ich mal nicht ) - Personalrat ist nächste Stufe.
Hab in meinem Amt allerdings jemanden getroffen, der das komplette Jura-Studium neben Vollzeit durchgezogen hat. Notfalls mach ichs so... egal wie es ausgeht, anfangen werde ich. Nur die Uni muss sich mit den Nachrückverfahren noch ein wenig beeilen...
Spider: nein, überzeugen konnte ich noch keinen. Bin grad in der 4. Instanz am weiterkämpfen (Chef zu Teilzeit: ja, dann drei Wochen später: ehm doch nein; Chef des Chefs: frag meinen Chef; Chef des Chefs des Chefs: nein; Chef darüber wär Beckstein, den frag ich mal nicht ) - Personalrat ist nächste Stufe.
Hab in meinem Amt allerdings jemanden getroffen, der das komplette Jura-Studium neben Vollzeit durchgezogen hat. Notfalls mach ichs so... egal wie es ausgeht, anfangen werde ich. Nur die Uni muss sich mit den Nachrückverfahren noch ein wenig beeilen...
Sei du selbst. Nur besser.