Hausarbeit - Grammatik: Punktabzug ?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Fluffy
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Hausarbeit - Grammatik: Punktabzug ?

Beitrag von Fluffy »

Gibt es in HA wegen vergessener/falscher Satzzeichen u.a. Punktabzug oder herrscht dort ein gewisses Toleranzlevel ? Immerhin studiert man ja Jura und nicht Deutsch und die Kommasetzung und Rechtschreibung (neue oder alte Rechtschreibung?!) ist ja nun auch nicht sonderlich "klar geregelt".

[Zitat meines Deutschlehrer: Normalerweise setzt man vor "und" kein Komma, aber manchmal halt doch - müsst ihr gucken wie es euch gefällt]. 8-[

Werden Rechtschreibfehler u.a. überhaupt angestrichen oder ist das alles kein tragisches Thema sofern man annähernd etwas niederschreibt dass es auch verständlich ist und Sinn macht ? Eigentlich sind die Sätze in HA ja eh kurz formuliert. Grossartig lange Nebensätze mit Komma etc gibt es doch meist eh nicht - oder ?!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mein Chef streicht in Examensklausuren jeden Fehler an. hat mal in einer Examensklausur über 200 Fehler gezählt.
Mir fällt bei Korrekturen auf, daß die Studenten in Grammatik und Rechtschreibung schlechter werden. ich habe Klausuren vor mir gehabt, da hatte ich Zweifel, ob der Bearbeiter überhaupt Abitur hat. Werten tue ich es nicht, aber es macht einen ganz schlechten Eindruck, der dann durchaus mal die Entscheidung (geb ich nun 17 oder 18) beeinflussen kann.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Man sollte zumindest versuchen, keine Rechtschreibfehler einzubauen und sich klar und verständlich auszudrücken.

Kleine Rechtschreibfehler können einen ganzen Satz verunstalten.

Bsp: A, meint B, habe eine strafbare Handlung begangen.

Vergisst du ein Komma hat der Satz eine andere Bedeutung:

A meint, B habe eine strafbare Handlung begangen.
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Volki
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Beitrag von Volki »

Fluffy hat geschrieben:Gibt es in HA wegen vergessener/falscher Satzzeichen u.a. Punktabzug oder herrscht dort ein gewisses Toleranzlevel
Spätestens im Examen sicher nicht. In vielen Korrekturhinweisen heißt es: "Eine unzulängliche Beherrschung der deutschen Sprache, der Rechtschreibung und Interpunktion kann zur Abrundung des Leistungsbildes negativ ins Gewicht fallen (...)". Soll meinen: Wenn der Stuss auch noch schlecht geschrieben ist, gibt es doppelt Punktabzug. Wenn die Arbeit inhaltlich in Ordnung ist, wird schlechter Stil den Notensprung nach oben versauen. Was Sinn macht: Jura ist auch und gerade Textverständnis und Textgefühl und zudem eher eine Schreibe denn eine Spreche. Wie willst Du jemals gute Schriftsätze verfassen, wenn du nicht mal die einfachsten Regeln der Interpunktion und Grammatik beherrscht? Da sorgst du bestenfalls für Heiterkeit bei Gericht und Gegenseite. Also Duden kaufen, Rechtschreibprüfung verwenden, Papa Korrektur lesen lassen.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
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Olli
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Beitrag von Olli »

...und im Examen sowieso vom Lektor Korrektur lesen lassen (darf man das überhaupt???).

Einem Freund von mir ist seine Grammatik- und Rechtschreibschwäche in der Examens-HA übrigens negativ angelastet worden (m.W. sogar mit Punktabzug).
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
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Bart Wux
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Beitrag von Bart Wux »

Ich hab in einem Gerichtsurteil mal "Parlant" gelesen...das hat physischen Schmerz verursacht...ok, das kann die Tippse gewesen sein, die das vom Band geschrieben hat, aber trotzdem darf das doch nicht in einem Urteil stehen...
naja, aber auch sonst, grad in langen Anwaltsschriftsätzen findet man gerne den einen oder anderen Fehler...andererseits tippen den ja auch nur die Damen vom Band ab...hm, was will ich eigentlich hier beitragen...ähm...bitte entschuldigt die Zeit, die ihr mit dem Lesen dieses Posts verbracht habt...bin weg...
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"

Robert Underdunk Terwilliger
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Grundkenntnisse der deutschen Sprache sollte schon vorhandensein, sind hier doch nicht im Bachelorstudiengang. [-X
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Olli
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Beitrag von Olli »

Zum Thema Palandt:

ein Prof hat mir mal erzählt, dass die Bibliothekarin meinte, da kamen Studenten für den großen Schein zur Aufsicht und haben wegen des BGB-Kommentars nach "den großen grauen Büchern" gefragt. Ich würde mal sagen: Studiengang verfehlt :D
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Beitrag von ProstG! »

Pokerface hat geschrieben:Man sollte zumindest versuchen, keine Rechtschreibfehler einzubauen und sich klar und verständlich auszudrücken.

Kleine Rechtschreibfehler können einen ganzen Satz verunstalten.

Bsp: A, meint B, habe eine strafbare Handlung begangen.

Vergisst du ein Komma hat der Satz eine andere Bedeutung:

A meint, B habe eine strafbare Handlung begangen.
Ein begeisterndes Beispiel.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
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