LL.M. (Cambridge) vs. M.Jur. (Oxford)

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: LL.M. (Cambridge) vs. M.Jur. (Oxford)

Beitrag von thh »

jurabilis hat geschrieben:Cambridge ist mehr Yale, Oxford mehr Harvard.
Und welche deutschen Universitäten würdest Du beispielhaft in diesen Vergleich setzen? ;)
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Benutzeravatar
jurabilis
Fossil
Fossil
Beiträge: 14788
Registriert: Donnerstag 15. April 2004, 10:22
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: LL.M. (Cambridge) vs. M.Jur. (Oxford)

Beitrag von jurabilis »

thh hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:Cambridge ist mehr Yale, Oxford mehr Harvard.
Und welche deutschen Universitäten würdest Du beispielhaft in diesen Vergleich setzen? ;)
Jetzt kommen wir auf vermintes Gelände.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: LL.M. (Cambridge) vs. M.Jur. (Oxford)

Beitrag von Kasimir »

jurabilis hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:Cambridge ist mehr Yale, Oxford mehr Harvard.
Und welche deutschen Universitäten würdest Du beispielhaft in diesen Vergleich setzen? ;)
Jetzt kommen wir auf vermintes Gelände.
Spoiler: Die Bucerius gehört in keine der beiden Kategorien. :alright
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Survivor
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3109
Registriert: Montag 22. August 2005, 11:37

Re: LL.M. (Cambridge) vs. M.Jur. (Oxford)

Beitrag von Survivor »

Kasimir hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:Cambridge ist mehr Yale, Oxford mehr Harvard.
Und welche deutschen Universitäten würdest Du beispielhaft in diesen Vergleich setzen? ;)
Jetzt kommen wir auf vermintes Gelände.
Spoiler: Die Bucerius gehört in keine der beiden Kategorien. :alright
:D =D> =D>
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: LL.M. (Cambridge) vs. M.Jur. (Oxford)

Beitrag von Schnitte »

Phaidros hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:Trotzdem: LL.M. ist auch bei den Laien bekannter als der M. Jur. (Für Österreich mag etwas anderes gelten :D ...)
Die Spatzen pfeifen von den Dächern, dass das Programm in Oxford nicht mehr lange MJur heißt ...
Wie ich Oxford kenne, wird man sich nicht ganz dazu durchringen können, das Programm wirklich umzubenennen. Mit so etwas tut sich die Uni traditionell schwer, weil dem halt das "Wir machen das seit achthundert Jahren so"-Argument im Weg steht. Das zieht beim MJur, den es erst seit ein paar Jahrzehnten gibt, zwar nicht, aber die Logik ist dennoch tief verwurzelt. Gleichzeitig weiß man aber natürlich, dass man sich mit diesem terminologischen Sonderweg selbst einen Wettbewerbsnachteil aufbaut. Meine Vermutung - angelehnt an parallele Entwicklungen in anderen Oxforder Programmen mit eigenartiger Benennung - ist, dass man irgendeinen halbgaren Kompromiss ausheckt. Der etwa so aussehen könnte, dass die Studenten wählen können, ob sie einen LL.M. oder einen M.Jur. verliehen bekommen. Das würde dann - so meine Vermutung - dazu führen, dass dann doch die meisten beim M.Jur. bleiben, und man wird einige Jahre später diese Option wieder abschaffen.

Aber wie gesagt, das ist nur meine Vermutung basierend auf Erfahrung, wie Oxford "so tickt"; Informationen zu dieser Sache habe ich nicht.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Antworten