Ich habe da auch mal eine Frage. Ich hätte eine Idee zu einem Promotionsthema, ein Teil wäre IPR, ein Teil völkerrechtlich. Allerdings ist der völkerrechtliche Teil schon total bearbeitet, da könnte ich nichts Neues schreiben. Ginge das trotzdem, wenn nur der erste Teil "neu" wäre?
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Montag 3. April 2006, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
In einer durchschnittlichen Promotion steckt ein neuer Gedanke der in etwa 20 seiten ausmacht .... ansonsten kommt es nur darauf an, dass Du einen betreuer für die arbeit findest ...
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Ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Der eine Teil ist schon in einer Dissertation behandelt worden. Und das wäre ja schon die Hälfte "meiner" Dissertation. Das ginge ja wohl gar nicht, oder?
Kann man so nicht sagen. Wenn heute einer über Beurteilungsspielräume im XY-recht promoviert, dann gibt es ca. eine Milliarde Bücher/Diss/Habils zu Beurteilungsspielräumen, d.h. aber nicht, dass das Thema "hin" wäre.
Genauso ist das!
Mittlerweile freut man sich ja schon, wenn überhaupt noch ein neuer Gedanke in der Arbeit ist.
Ein etwas anderer Aufbau als in den vorhandenen Defintionen bietet sich allerdings an.
Gut, danke für die Antworten. Will eigentlich nicht promovieren, fand nur die eine Diss sehr gut und habe überlegt, ob ich nicht sowas Ähnliches auf die Reihe kriegen könnte. Ich würde dabei wahrscheinlich wahnsinnig werden.