Voraussetzungen für eine Promotion in Jura?

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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ElGraf
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Beitrag von ElGraf »

OK. So weit ist mein Sarkasmus- oder Was-auch-immer-Detektor (noch?) nicht entwickelt.
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Kiesela
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Beitrag von Kiesela »

F.r.e.d. hat geschrieben:Und zügig geht´s nun schon gar nicht.
Aber bei uns darf doch wenigstens jeder so schnell (oder auch langsam) machen, wie er mag - das finde ich schon sehr vorteilhaft. UK heißt ohne jeden Spielraum drei Jahre für einen PhD, und in Schweden kann man als Jurist, wie ich kürzlich gelernt habe, gleich mal fünf Jahre investieren...
Nur noch Schnösel und Spießer.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Was genau ist der "ländliche" Bereich? Gehören da Hamburg und München auch zu?
Ansichtssache! :D

Ich meinte den Hinweis auch eher in Abgrenzung zu LLM und ähnlichem!

Gruß
bilguer
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

keine ahnung an welcher uni du bist... aber in bayern ist das so:

man kann promovieren, wenn :

entweder eine von 2 seminararebit mindestens mit vollbefriedigend absolviert wurden, oder du im examen 6,5 punkte schaffst.

so is es und da gibts auch nix dran zu rütteln. steht aber auch in der japo oder in der promotionsordnung.

wer lesen kann is klar im vorteil :D
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

clou_clou hat geschrieben:keine ahnung an welcher uni du bist... aber in bayern ist das so:

man kann promovieren, wenn :

entweder eine von 2 seminararebit mindestens mit vollbefriedigend absolviert wurden, oder du im examen 6,5 punkte schaffst.

so is es und da gibts auch nix dran zu rütteln. steht aber auch in der japo oder in der promotionsordnung.

wer lesen kann is klar im vorteil :D
da hast du vollkommen recht: wer lesen kann, ist klar im vorteil.

1. jede uni macht ihre promotionsordnung selbst (selbstverwaltung und so)

2. in münchen heißt der relevante passus:

Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

§ 6

(1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass der Bewerber die Hochschulreife oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife unter Berücksichtigung der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - BayRS 2210-1-1-3-K) in der jeweils geltenden Fassung nachweist.

(2) Der Bewerber muss die Erste Juristische Staatsprüfung oder eine vergleichbare Prüfung außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes erfolgreich abgelegt haben. Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag anerkannt, wenn die Fakultät ihre Gleichwertigkeit festgestellt hat.

(3) Der Bewerber muss zwei Halbjahre an der Universität München Rechtswissenschaft studiert haben. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann die Fakultät ein Studium als Gasthörer für ausreichend erklären oder auf die Voraussetzung des Studiums an der Universität München ganz oder teilweise verzichten.

(4) Der Bewerber darf nicht unwürdig sein im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über die Führung akademischer Grade. Sofern der Bewerber länger als sechs Monate exmatrikuliert ist und in keinem Beamtenverhältnis steht, ist der Nachweis durch ein amtliches Führungszeugnis zu erbringen.

(5) Der Bewerber darf nicht an einer wissenschaftlichen Hochschule eine Juristische Doktorprüfung endgültig nicht bestanden haben.

§ 7

(1) Wer das Referendarexamen oder das Assessorenexamen in Bayern mindestens mit dem Prädikat "voll befriedigend" bestanden hat, ist vorbehaltlich der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion zugelassen.

(2) Bewerber, die das Referendarexamen oder Assessorenexamen in einem anderen deutschen Land als Bayern oder entsprechende Examen im Ausland bestanden haben, werden nach Maßgabe der vorausgehenden Bestimmungen zugelassen, wenn die Fakultät feststellt, dass das erlangte Prädikat der unter Absatz 1 genannten Notenstufe entspricht. Bewerber mit im Ausland erfolgreich abgeschlossenem Rechtsstudium werden auch dann zur Promotion zugelassen, wenn sie an einer deutschen juristischen Fakultät ein Magisterstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens zwei Semestern mindestens mit der Gesamtnote „vollbefriedigend“ abgeschlossen haben.

(3) Wer nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 1 auf Grund seines im Ausland bestandenen Examens zur Promotion zugelassen ist, hat das Zertifikat über ein erfolgreiches Studium der Grundzüge des deutschen Rechts vorzulegen.

(4) Ausnahmsweise kann die Fakultät von den Erfordernissen der Absätze 1 und 2 absehen, wenn der Bewerber ein anderes Hochschulstudium mit zur Promotion berechtigendem Erfolg abgeschlossen hat, das von ihm gewählte Promotionsthema mit diesem Studienfach in Beziehung steht und die Fakultät ein besonderes Interesse an der Bearbeitung anerkannt hat. Diese Ausnahme gilt sowohl für den Fall, dass der Bewerber die genannten Examina nicht abgelegt hat, als auch dafür, dass er die Examina zwar bestanden, aber das geforderte Prädikat nicht erreicht hat.

§ 8

Auf Antrag des Bewerbers können die in den §§ 6, 7 und § 11 Absatz 3 Satz 2 vorgesehenen Entscheidungen der Fakultät über einzelne Zulassungsvoraussetzungen und über die Abfassung der Dissertation in einer anderen Sprache schon vor der Einreichung des Promotionsgesuches ergehen.
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Jussi Cogens
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Beitrag von Jussi Cogens »

Sehr gut, Katze, einer musste es ja sagen.
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

clou_clou hat geschrieben: steht aber auch in der japo
Wäre mir neu, dass die Japo die Promotion regelt...aber in der neuen kenn ich mich auch nicht aus...zu lang her :D

I.Ü.: In Regensburg:

- Examen gut, dann ein Seminar mit VB
- Examen befriedigend oder vb, dann zwei Seminare mit VB

Und nicht zu vergessen: Lateinkenntnisse :D :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In Würzburg:

zusätzlich zu den üblichen Voraussetzungen muss man ein rechtshistorisches Grundlagenseminar abgelegt haben <würg>. Und das unabhängig davon, ob man den normalen Dr. iur. oder den "Dr. iur. utr." machen will ](*,)

MJ
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

das ist schon richtig so! ich hab zwei scheine in rechtshistorischen grundlagen günstig abzugeben -- den dritten brauch ich vielleicht noch ;-)
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

schlafkatze hat geschrieben:das ist schon richtig so! ich hab zwei scheine in rechtshistorischen grundlagen günstig abzugeben -- den dritten brauch ich vielleicht noch ;-)
Ne danke =; , hab unterdessen den Seminarschein.
Es war allerdings durchaus lästig: Man will mit der Diss beginnen und darf sich stattdessen erstmal 2-3 Wochen mit dem Sachsenspiegel befassen ](*,) . Und zum Dank danach auf Exkursion mit 4t-Semestern (nix gegen 4t-Semeser <duck>) 1 Wochenende nach Halle a.d. Saale (nix gegen Halle a.d. Saale <duck>) und in der Jugendherberge im 10-Bett-Zimmer übernachten :drinkers: :beer

Aber es hat einen Kollegen noch viel schlimmer getroffen: der war damals schon mit allem fertig und bei der EZB angestellt; als wir nachts um halb drei in der Nacht vor seinem Seminarvortrag immer noch Party machten, hat er tatsächlich versucht, sich auf dem Flur schlafen zu legen :-$ :D .

MJ
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Situation ist folgende : ich bin bin ein 24-jähriger Juraabsolvent , oder wie es auch immer auf Deutsch heissen soll und mache mein Praktikum an einer Kanzlei. Namentlich verfüge ich über ein Juradiplom der Uni Athen, und dachte da eben dass es halt nett wäre, in meiner nun riesig viel freien Zeit ein Aufbaustudium in Deutschland zu machen. Das LLM, dass die meisten Unis ausländischen Studenten anbieten, halte ich für reinen Schwindel - ein Jahr in irgendeiner Kleinstadt an den Grundsätzen des Deutschen Rechtes herumstochern ( was heisst : Gelerntes wiederholen, griechisches und deutsches Recht sind in manchen Punkten fast identisch),ein bißchen herumficken, herumtrinken, herumspielen und dann zufrieden nach Hause kehren und Papi und Mutti stolz das Papier zeigen, das im freien Markt genau den gleichen Wert hat wie das im Badezimmer. Schon seit dem ersten Semester hatte ich es mir deshalb vorgenommen,stattdessen gleich eine Promotion zu machen. Ich dachte, es wäre besser, mich an richtige, "einheimische" Jurastudenten zu wenden, statt einfach so bei uns rumzufragen, meine Mitstudenten haben entweder keine besonders grosse Deutschkentnisse, oder geben sich bei ihrem Aufbaustudium mit zu wenig zufrieden. Also los geht's :
1. Wie genau kann man als EU-Ausländer promoviert werden ?
2. Muß ich dann auch noch ein Jahr mit Studenten die gleichen Kurse nehmen ? Ich soll ja den ganzen Kram schon gemacht haben. Frag mich, ob ich stattdessen ein Jahr Aufbaustudium in Athen machen kann.
3. Wie steht's mit dem Unterrichtsklima ? Bei uns sind die Unterrichtenden sehr, sehr kühl und Abstand haltend - schlimmer als Bundesminister (kann sein, dass es daran liegt, daß mehrere von ihnen doch Minister waren). Ist es leicht, mit einem Deutschen einfach so lässig über ZPO zu plaudern ?
4. Wie schlägt man ein Thema zur Dissertation vor ? Sagt man : Ach, ich hab so 'ne tolle Idee...usw, oder wartet man ab, bis der Professor erst mal ein richtig saftiges, gutes Thema vorschlägt ? Ich hab mich immer noch nicht zwischen Rechtsphilosophie ( Aquinas), Rechtsgeschichte (Rom und Hellenistische Gerichtshöfe), Familienrecht ( Adoption) oder Menschensrechte & Immigration entschieden - alles klingt so ziemlich interessant. Aber was es lohnt sich zu wählen, wenn man auch wirklich Karriere machen will ?
5. Was ist denn das ganze Thema mit der Deutschen Amtssprache ? Kaum zu verstehen, auch wenn man im Übrigen fliessend (Alltags)Deutsch spricht. Ich hab nur einen kurzen Bick in die Formulare geworfen und gleich einen kurzen Schock erlitten. Kann mann das ganze Gefasel in weniger als einer Woche lernen oder ist es für einen sprachlichen Aussenseiter hoffnungslos ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe bereits eine Diss. eines griech. Uni-Absolventen gelesen (d.h. nur kurz reingeschaut), der an der Uni-Mannheim promoviert hat. Thema war glaube ich das Arzthaftungsrecht in Griechenland und Dtl.

Er hat in Griechenland studiert und sein Diplom gemacht, ist nach Dtl. gekommen, hat hier 2 Jahre promoviert und ist anschliessend wieder nach Griechenland zurueckgekehrt.

Dass ein ausl. Student in Dtl. promovieren kann ist also schon moeglich.
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AnCuT
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Beitrag von AnCuT »

[quote="§-Reiter"]

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... oder die Noten in dem Rechtsgebiet, in dem du promovieren willst, müssen allein zusammengerechnet ein Prädikat ergeben.[quote]


um welche Noten geht es hier? die der Examensklausuren???  :)
iur_mika
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Beitrag von iur_mika »

Georg(ios) hat geschrieben:
... Das LLM, dass die meisten Unis ausländischen Studenten anbieten, halte ich für reinen Schwindel - ein Jahr in irgendeiner Kleinstadt an den Grundsätzen des Deutschen Rechtes herumstochern ( was heisst : Gelerntes wiederholen, griechisches und deutsches Recht sind in manchen Punkten fast identisch),ein bißchen herumficken, herumtrinken, herumspielen und dann zufrieden nach Hause kehren und Papi und Mutti stolz das Papier zeigen, das im freien Markt genau den gleichen Wert hat wie das im Badezimmer...
Wie viel Ahnung hast du denn von deutschen LL.M.-Programmen, dass du dir das Recht herausnimmst, sie so schlecht zu reden. Mach erst mal einen solchen Studiengang mit und dann kannst du drüber reden! Sind Hamburg, München, Köln etc. für dich Kleinstädte? Schon mal was von internationalen und und teilweise auch fremdsprachigen deutschen LL.M.-Programmen gehört?

Ergo: Erst informieren, dann reden - nicht umgekehrt. [-X
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