Gebühren für Promotionsstudium in Hessen und anderswo
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Gebühren für Promotionsstudium in Hessen und anderswo
Hessen plant ja die Einführung von Studiengebühren. Nun soll das auch für Promotionsstudenten gelten - bis zu 1500€. Im Internet ist von einem Kabinettsbeschluß vom 5.5.2006 die Rede, jemand ne Ahnung, wo man den herbekommt? Ich stelle mir nämlich folgende Fragen: Gilt das auch für Wiss. Mit.? Bleibt es dabei, dass die Einschreibung als Promotionsstudent über die gesamte Zeit der Diss keine Voraussetzung für die Promotion ist? Gelten die Gebühren nur für verschulte Systeme, in denen man auch tatsächlich abgesehen von der üblichen Betreuung noch eine Gegenleistung in irgendeiner Form erhält? Bin auch an Erfahrungen aus anderen Bundesländern interessiert.
- bilguer
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- flohofer
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In Konstanz war das (vor 2 -3 Jahren) mit den Gebühren so, dass beim Promotionsstudium eigenständig die Frist wegen der Gebühren beginnt. Folge: Die Regelzeit für ein Promotionsstudium (ich glaub, das waren 4 oder 6 Semester) war gebührenfrei.
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