Gebühren für Promotionsstudium in Hessen und anderswo

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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strafrechtler
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Gebühren für Promotionsstudium in Hessen und anderswo

Beitrag von strafrechtler »

Hessen plant ja die Einführung von Studiengebühren. Nun soll das auch für Promotionsstudenten gelten - bis zu 1500€. Im Internet ist von einem Kabinettsbeschluß vom 5.5.2006 die Rede, jemand ne Ahnung, wo man den herbekommt? Ich stelle mir nämlich folgende Fragen: Gilt das auch für Wiss. Mit.? Bleibt es dabei, dass die Einschreibung als Promotionsstudent über die gesamte Zeit der Diss keine Voraussetzung für die Promotion ist? Gelten die Gebühren nur für verschulte Systeme, in denen man auch tatsächlich abgesehen von der üblichen Betreuung noch eine Gegenleistung in irgendeiner Form erhält? Bin auch an Erfahrungen aus anderen Bundesländern interessiert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Anderswo = Bayern: mir hat die Studentenkanzlei gesagt, dass ich es mir raussuchen kann, ob ich mich immatrikulieren mag oder nicht. Insofern könnte ich mich auch nicht immatrikulieren und damit nicht zahlen.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Hm, ich kenne mich damit in Hessen überhaupt nicht aus, aber geh doch einfach mal zur Fachbereichsverwaltung!
Die müssten dort doch zumindest ansatzweise Kenntnisse haben (sobald zu den zuständigen Bearbeiter gefunden hast! :D ).

Gruß
bilguer
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flohofer
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Beitrag von flohofer »

In Konstanz war das (vor 2 -3 Jahren) mit den Gebühren so, dass beim Promotionsstudium eigenständig die Frist wegen der Gebühren beginnt. Folge: Die Regelzeit für ein Promotionsstudium (ich glaub, das waren 4 oder 6 Semester) war gebührenfrei.
Ferengi-Erwerbsregel Nr. 5: "Wenn du einen Vertrag nicht brechen kannst, interpretiere ihn."
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