Exposé

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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daria
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Exposé

Beitrag von daria »

Hallo,
was schreibt man eigentlich alles in ein exposé und wie baut man es auf?

Zur Erklärung: ich schreibe es nicht für eine Stiftung, sondern um mir darüber klar zu werden, welche Probleme ich konkret angehen will.

Es fällt mir schwerer als gedacht, vielleicht habt Ihr ja einen Tipp.
Danke!
Zuletzt geändert von daria am Montag 2. Oktober 2006, 23:40, insgesamt 1-mal geändert.
Flanke
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Beitrag von Flanke »

Exposés für Stipendien kann man so aufbauen:

- Problemstellung
- Forschungsstand
- Eigener Forschungsansatz
- Arbeitsplan

Prinzipiell ist dieser Aufbau auch sinnvoll, um sich Klarheit über das eigene Vorhaben zu verschaffen.
daria
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Beitrag von daria »

Danke

daraufhin hab ich gleich wieder ein paar Fragen

Zum eigenen Forschungsansatz: kann man denn da schon was sagen? Muss man da ggf. Ergebnisse vorwegnehmen? mir fehlt da glaub ich noch der Überblick oder meint der Punkt eher die Methodik der Untersuchung?

Zum Arbeitsplan: wieviel Zeit sollte man zur reinen Literaturrecherche am Anfang der Arbeit einplanen? also ohne schon zu schreiben, nur suchen, sichten, sortieren, sind da so 2-3 Monate ok?

Ihr merkt, es sind absolute Anfängerfragen, aber ich steh auch noch ganz am Anfang
Flanke
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Beitrag von Flanke »

Beim eigenen Forschungsansatz geht es natürlich nicht darum, schon fertige Ergebnisse zu präsentieren - schließlich willst du die Diss erst schreiben. Du solltest aber in der Lage sein, zu begründen, warum das Thema trotz der vorhandenen Diskussion einer vertieften Bearbeitung bedarf und aus welchem Blickwinkel du es angehen willst.

Wie viel Zeit für die reine Literaturrecherche anzusetzen ist, lässt sich nicht allgemeingültig sagen - das hängt vom Thema ab, von den eigenen Vorkenntnissen und Vorarbeiten (die in das Exposé münden) und auch von der individuellen Arbeitsweise. Es kann sinnvoll sein, einzelne Abschnitte getrennt voneinander zu bearbeiten; es kann sich auch anbieten, erst einmal die ganze Diss zu recherchieren und dann einen Gesamtplan zu erstellen. Zwei bis drei Monate erscheinen mir jedenfalls für ein wenig komplexes Thema dann angemessen, wenn im Rahmen der Arbeit an dem Exposé der Forschungsstand schon einigermaßen umfassend überblickt werden konnte.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guck mal ins Doktorandenforum - dort steht ein Muster für eine juristische Diss.
2-3 Monate scheinen mir ok, vor allem, wenn du sie nur auf Literaturrecherche verwenden willst. Ich arbeit relativ chaotisch (lesen-schreiben-lesen-schreiben), daher hab ich keine Ahnung, wieviel Zeit ich effektiv auf was verwende.
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St. Ivo
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Beitrag von St. Ivo »

Exposés für die Bewerbung um ein Promotionsstipendium müssen unter Umständen vor Gutachtergremien bestehen, die ausschließlich oder jedenfalls ganz überwiegend aus Nichtjuristen zusammengesetzt sind. Sie konkurrieren dort mit Anträgen aus anderen Fächern, in denen z.T. extrem umfangreiche und elaborierte Exposés üblich sind (die demgemäß auch erst nach vielmonatiger Befassung mit dem Thema geschrieben werden können, was bei einer auf 3 - 4 Jahre angelegten Promotion, wie es in manchen anderen Fächern üblich ist, auch nicht so tragisch ist).

Dass Juristen in allen Stipendienorganisationen bei den Promotionsstipendien unterrepräsentiert sind, liegt deshalb z.T. daran, dass ihre Exposés häufig nicht konkurrenzfähig sind. Defizite bestehen hier u.a. bei der Formulierung klarer Arbeitshypothesen und der Aufarbeitung des bestehenden Stands der Wissenschaft, aber auch bei der - für Juristen allerdings ohnehin kennzeichnenden - fehlenden Reflexion über Methodenfragen.

Ein Exposé, das für eine solche Bewerbung erstellt wird, muss deshalb mit sehr viel mehr Sorgfalt erstellt werden als das Exposé für den Betreuer der Arbeit (der anders als womöglich das Gutachtergremium bereit und imstande ist, sich manches Fehlende hinzuzudenken).
Ivo
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Beitrag von Flanke »

Für die wichtigste Stipendienorganisation, die Studienstiftung des deutschen Volkes, treffen diese Informationen nicht zu.

Die Bewerbung wird dort doppelt begutachtet: Zum einen von einem Gutachter, der dem Thema fachlich nahe steht (man kann Vorschläge machen, die idR befolgt werden) und das Exposé beurteilt. Zum anderen von einem Gutachter, der nicht aus dem engeren Umfeld kommt, aber bei juristischen Dissertationen in aller Regel Jurist ist. Dieser schöpft seinen Eindruck aber vor allem aus einem persönlichen Gespräch mit dem Bewerber. Juristen sind in der Studienstiftung auch keineswegs dramatisch unterrepräsentiert.

Bei den Landesgraduiertenförderungen mag es anders aussehen. Zumindest die in Hamburg, von der ich bis zur Annahme bei der Studienstiftung ein Stipendium bekommen habe, macht die Details des Auswahlverfahrens nicht transparent. Ich bin dort jedenfalls mit einem an zwei Wochenenden vor dem 2. Examen zusammengebastelten Exposé untergekommen, so dass die Anforderungen mir eher nicht allzu hoch vorkamen.

Im Übrigen sollte man berücksichtigen, dass für Juristen eine halbe oder volle Mitarbeiterstelle wesentlich leichter zu bekommen ist als zB für Philosophen, so dass viele geeignete Leute auf ein Stipendium nicht angewiesen sind und sich gar nicht erst bewerben.
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St. Ivo
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Beitrag von St. Ivo »

Flanke hat geschrieben:Für die wichtigste Stipendienorganisation, die Studienstiftung des deutschen Volkes, treffen diese Informationen nicht zu.

Die Bewerbung wird dort doppelt begutachtet: Zum einen von einem Gutachter, der dem Thema fachlich nahe steht (man kann Vorschläge machen, die idR befolgt werden) und das Exposé beurteilt. Zum anderen von einem Gutachter, der nicht aus dem engeren Umfeld kommt, aber bei juristischen Dissertationen in aller Regel Jurist ist. Dieser schöpft seinen Eindruck aber vor allem aus einem persönlichen Gespräch mit dem Bewerber. Juristen sind in der Studienstiftung auch keineswegs dramatisch unterrepräsentiert.

Bei den Landesgraduiertenförderungen mag es anders aussehen. Zumindest die in Hamburg, von der ich bis zur Annahme bei der Studienstiftung ein Stipendium bekommen habe, macht die Details des Auswahlverfahrens nicht transparent. Ich bin dort jedenfalls mit einem an zwei Wochenenden vor dem 2. Examen zusammengebastelten Exposé untergekommen, so dass die Anforderungen mir eher nicht allzu hoch vorkamen.

Im Übrigen sollte man berücksichtigen, dass für Juristen eine halbe oder volle Mitarbeiterstelle wesentlich leichter zu bekommen ist als zB für Philosophen, so dass viele geeignete Leute auf ein Stipendium nicht angewiesen sind und sich gar nicht erst bewerben.
1) Juristen sind in der Doktoranden-Forderung der Studienstiftung nicht "dramatisch" unterrepräsentiert. Aber ihr Anteil geht gegenüber der Studienförderung deutlich (um fast die Hälfte) zurück, obwohl die Promotionsquote in der Rechtswissenschaft höher ist als im Schnitt aller anderen Studiengänge.

2) In der Studienstiftung bewendet es nur dann bei den Gutachten, wenn Gesprächs- und Fachgutachter sich erstens einig sind, zweitens (im Fall eines positiven Votums) auf der Punkteskala Spitzennoten vergeben und drittens auch ihr schriftliches Gutachten für die Studienstiftung schlüssig ist und keinen Anlass zu Zweifeln bietet. Anderenfalls muss man auch hier in den Gutachterausschuss, und das betrifft im Schnitt mehr als 20 % der Bewerbungen. Der Anteil der Juristen an dem Personenkreis, der als Gutachter zu den Gutachterausschüssen herangezogen wird, beträgt unter 10%.

3) Bezogen auf die Gesamtheit der Doktoranden ist die Chance von Juristen auf eine Promotionsstelle sicher unterdurchschnittlich. Fächer, in denen die Stellenausstattung im Schnitt noch schlechter ist, gibt es zwar auch, sind aber die Ausnahme.

4) Falls der Hinweis auf Deine persönlichen Erfahrungen zum Ausdruck bringen sollte, dass man als herausragend befähigter und mit dem eigenen Thema vertrauter Bewerber u.U. in der Lage ist, innerhalb von zwei Wochenenden ein überzeugendes Exposé zu einem erkennbar interessanten und relevanten Thema zu erstellen, hätte ich keine Einwände. Falls damit zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass bei einem guten Bewerber mit einem guten Thema selbst ein dahingerotztes Exposé noch völlig ausreicht, hätte ich erhebliche Bedenken. Aber natürlich muss jeder selbst wissen, wieviel Aufwand ihm solch ein Stipendium wert ist.
Ivo
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Beitrag von Flanke »

Laut Tätigkeitsbericht der Studienstiftung kamen in der Grundförderung im Schnitt der letzten fünf Jahre etwa 23% aus den Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.

Bei den Doktoranden waren es bis 2003 im Schnitt rund 20%, seitdem ist die Quote gesunken (auf 14,5% im Jahr 2005). Daraus aber eine generelle Tendenz herzuleiten und Rückschlüsse auf die Qualität juristischer Exposés zu ziehen (die dann auch erst kürzlich gesunken sein müsste), scheint mir etwas übereilt.

Dagegen ist der Anteil der Sprach- und Kulturwissenschaftler in der Promotionsförderung gegenüber der Grundförderung konstant mehr als doppelt so hoch (über 40% ggü. rund 20%). Das sind die Fächer, in denen es wirklich schwer ist, eine Mitarbeiterstelle zu bekommen - insofern bestätigt sich meine These.

Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Studienfächern gibt es übrigens nicht.

Woher du die hohe Zahl von Verfahren nimmst, die in den Ausschuss gehen, ist mir unklar.
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St. Ivo
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Beitrag von St. Ivo »

Die Studienstiftung hat intern schon etwas differenziertere Zahlen, als sie in den jährlichen Tätigkeitsberichten stehen, und da diese Zahlen kein Geheimnis sind, kann man die auch erfragen.

Ich will aber niemanden zwangsbekehren. Wer es für plausibel hält, dass man sich bei der Studienstiftung oder sonstwo keine besondere Mühe mit dem Exposé zu geben braucht, weil praktisch jeder an einem Stipendium interessierte Jura-Doktorand auch eins bekommt, soll das ruhig so angehen.
Ivo
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