Wer kennt sich aus?: Thesenpapier für Disputation

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Wer kennt sich aus?: Thesenpapier für Disputation

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich habe gerade meine Dissertation abgegeben. Da ich in der mündlichen Prüfung nicht das Rigorosum, sondern lieber die Disputation machen möchte, bin ich gerade dabei, das entsprechende Thesenpapier schon mal anzufertigen. Laut unserer Promotionsordnung muß man nämlich nach der Einladung zur mündlichen Prüfung ein solches im Dekanat abgeben.

Ich frage mich jetzt, ...
... welchen Umfang sollte das Thesenpapier höchstens haben? Ich hätte an so 15 Seiten gedacht.
... ob ich bzw. in welchem Umfang ich in Fußnoten auf Literatur hinweisen sollte, z. B. auf die Vertreter der Auffassungen, die ich angreife. Einerseits ist es ein bloßes Thesenpapier, andererseits kann ein Prof gerne einen bestimmten Sachverhalt noch einmal nachlesen wollen und daher entsprechende Literaturhinweise wünschen wollen.

Gruß,
Rainer
Benutzeravatar
Torquemada
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1495
Registriert: Mittwoch 1. Februar 2006, 03:11
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von Torquemada »

Rainer7 hat geschrieben:Ich frage mich jetzt, ...
a) ... welchen Umfang sollte das Thesenpapier höchstens haben? Ich hätte an so 15 Seiten gedacht.
b) ... ob ich bzw. in welchem Umfang ich in Fußnoten auf Literatur hinweisen sollte, z. B. auf die Vertreter der Auffassungen, die ich angreife.
a) Disputationen bestehen nach den meisten Promotionsordnungen aus einem Kurzvortrag zur Diss. und einer anschließenden Diskussion. Sofern nicht ausdrücklich etwas anders verlangt wird, hat das Thesenpapier hier dieselbe Funktion wie bei allen anderen Vorträgen auch: Es soll den Zuhörern die Kernaussagen (Thesen) oder den Gedankengang des Vortrags (Gliederung) transparent machen, mehr nicht. Wie bei allen anderen Vorträgen gilt auch hier die Zumutbarkeits-Obergrenze von 2 Seiten Thesenpapier pro 45 Minuten Vortrag. Soll der Vortrag nach der PromO 20 Minuten dauern, ist deshalb eine Seite völlig angemessen, dauert er 40 Minuten, können es auch zwei sein.
b) Im Hinblick auf die dargestellte Funktion des Thesenpapiers ist Übersichtlichkeit geboten; deshalb gibt es weder längeren fortlaufenden Text noch Fußnoten, allenfalls 2 - 3 wichtige Nachweise, die in die Thesen/Gliederung integriert werden können.
Antworten