Promotion nach Zulassung zum Ref?

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Gelöschter Nutzer

Promotion nach Zulassung zum Ref?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielleicht steh' ich gerade auf dem Schlauch, aber: Ich habe von einigen gehört, dass sie promoviert habe, nachdem sie sich als Ref. beworben haben und zugelassen wurden.

Immerhin bin ich soweit gekommen und habe die Stelle gefunden, nach der man 1 Jahr Urlaub bekommt dafür. :D

Was ich nicht ganz verstehe:
Der Urlaub darf nur am Ende eines Ausbildungsabschnittes beginnen und zu einem Zeitpunkt enden, der den Anschluss an den regelmäßigen Ausbildungsgang ermöglicht.
Heißt das, man muss die 1. Station durchlaufen und kann dann den Sonderurlaub nehmen??
Sorry, wenn die Frage Käse ist, aber wie gesagt: Stehe grade auf dem Schlauch.
StEw
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Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von StEw »

So würde ich es verstehen - wobei man bedenken muss, dass afaik in einigen Ländern die ersten Monate eine Urlaubssperre gilt die sich u U über das Ende der ersten Station hinauszögern kann.
Wenn Du weniger als ein Jahr Urlaub haben willst musste halt zusehen, dass ein geregelter Ausbildungsfortlauf gewährleistet ist. Was möglicherweise schwer zu timen ist wenn in einem OLG-Bezirk nur zweimal im Jahr eingestellt wird.
So jedenfalls mein Verständnis.

grüße
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich meine, dass in HH jedenfalls die ersten beiden Stationen zu durchlaufen sind, bevor man Sonderurlaub bekommt, außerdem kann der Sonderurlaub nur im ersten Ausbildungsjahr genommen werden.

Im Übrigen ist ein Jahr Sonderurlaub vielleicht auch nicht so erstrebenswert, wie es sich anhört, da man den Stoff vom Anfang einfach wieder vergessen hat. Außerdem stellt sich ja das Problem der Finanzierung.
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