intensive Betreuung

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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BöhserOnkel
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intensive Betreuung

Beitrag von BöhserOnkel »

Hallo,

Ich habe bisher zwei Zusagen für die Betreuung einer strafrechtlichen Promotion, einmal von einem Prof, einmal von einem PD.

Das Thema des Profs reisst mich nicht gerade vom Hocker, den Vorschlag des PD finde ich interessanter und er geht auch mehr in die Richtung die mir vorschwebt.

Das Problem ist, dass der PD angekündigt hat, ab nächstem Semester in der Praxis zu arbeiten, weshalb eine "sehr intensive" Betreuung nicht möglich sei. Was genau er mit "sehr intensiv" meint weiss ich bisher nicht, ich habe nächste Woche nochmal eine Sprechstunde um ihn zu fragen.

Damit ich mir aber genauere Vorstellungen machen kann würde ich gerne eure Erfahrungen hören, wie "intensiv" die Betreuung einer Diss denn sein sollte/muss. Ich denke einfach mal dass gelegentliche Gespräche sicher drin sein sollten, sowie das Gegenlesen der ersten Entwürfe, aber reicht das auch oder ist das zu wenig?

mfG,
Onkel
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Tja das kommt auf den persönlichen geschmack an. Ich bin gern eher frei und es reicht mir, dass mein Doktorvater für mich da ist, wenn ich eine Frage habe. Diese Promotionsverhältnisse, bei denen man halbjährliche Seminare machen "soll", oder ständig Teilergebnisse abliefern muss wären nix für mich. Wenn es dir reicht, dass der PD per Mail oder telefonisch für dich erreichbar ist (das aber dann wirklich - d.h. ohne ständig genervt zu sein), dann mach das für dich interessantere Thema beim PD.
Erst Pflicht dann Kür!
Kasimir
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Beitrag von Kasimir »

Ich denke auch, dass das Du dich da allein nach Deinen persönlichen Vorlieben entscheiden solltest.
Mein Prof hat mir gesagt, dass er keine großen Anforderungen bzgl. Rückmeldungen und Zwischenergebnissen stellt. Ansonsten kann ich auch erst wiederkommen, wenn ich fertig bin. Mir kommt das sehr entgegen. Letztendlich soll es ja auch eine eigenständige wissenschaftliche Leistung sein und wenn man in sein Thema eingearbeitet ist, dann kann einem der Prof fachlich auch nicht mehr groß weiterhelfen.
Nur Mut!
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Danke für die Antworten, hat mir weitergeholfen :)
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Olli
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Beitrag von Olli »

Dürfen PDs einen promovieren? Dachte, dass geht nur bei Lehrstuhlinhabern bzw. em. Professoren...
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@BöhserOnkel: Weißt Du schon, wie Du Dich entscheiden wirst?
ElGraf
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Beitrag von ElGraf »

@cliffhanger: Promoviert wirst Du ja ohnehin durch die Uni und nicht durch Deinen Betreuer. Streng genommen brauchst Du eigentlich gar keinen Betreuer, sondern nur jemanden, der die Dissertation begutachtet (+Zweitgutachter). Der muss m.W. habilitiert sein, d.h. er muss noch nicht mal PD sein.
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

@JM: Ich frage nächste Woche nochmal die Profs in Mannheim weil zumindest einer von denen schwerpunktmäßig WirtschaftsstrafR macht (darin will ich auch promovieren) und ich da vielleicht noch ein besseres Thema bekomme. Falls nicht werde ich wohl das Angebot des PD annehmen.

@cliffhanger: Ja das geht, steht zumindest in der PO in HD und Mannheim auch explizit drin. Eignet sich vor allem dann wenn man Schwierigkeiten hat bei einem Prof unterzukommen da wenige Leute wissen dass man bei PDs promovieren kann und diese daher nicht so überlastet sind.
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Kiesela
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Beitrag von Kiesela »

Ich dachte immer, mit der Habil werden die automatisch PD. Ist letzteres dann nur der Fall, wenn sie tatsächlich einen Lehrauftrag haben?
Nur noch Schnösel und Spießer.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das ist wohl unterschiedlich. Quelle: Wikipedia:
Mancherorts wird die Bezeichnung „Privatdozent“ mit Abschluss des Habilitationsverfahrens als zusätzlicher akademischer Titel (nicht als akademischer Grad) verliehen. In Baden-Württemberg zum Beispiel darf sich ein Habilitierter, der Vorlesungen in einem bestimmten Umfang hält, Privatdozent nennen. Hält er keine Vorlesungen mehr, so kann er seinem Doktorgrad den Zusatz „habil.“ anfügen, den Titel „Privatdozent“ aber nicht mehr führen. Andernorts, wie z. B. in Bayern, wird zwischen „Lehrbefähigung“ und „Lehrberechtigung“ unterschieden: die Habilitation umfasst die Lehrbefähigung und den Titel „Dr. habil.“. Die Lehrberechtigung (lat. venia legendi) mit dem Titel „Privatdozent“ und der Zugehörigkeit zur Hochschullehrerschaft muss in diesen Ländern anschließend separat beantragt werden. In den theologischen Fakultäten ist die Unterscheidung bedeutsam, da die Lehrberechtigung außer der Habilitation auch eine kirchliche Erlaubnis voraussetzt.

In Bayern, Brandenburg und anderen Bundesländern erhält der Habilitierte einen weiteren Doktorgrad, den Dr. habil. (Beispiel: Dr. med., Dr. med. habil.), während er in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen u. a. Bundesländern seinem Doktorgrad den Zusatz „habil.“ hinzufügen darf (Beispiel: Dr. med. habil.; mit der Habilitation wird dort kein weiterer Doktorgrad verliehen).
@BöhserOnkel: Ich würde mich jedenfalls von nicht intensiver Betreuung nicht abschrecken lassen. Solange Deine Fragen beantwortet werden und man sich ab und zu sieht, reicht das doch vollkommen.
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Ja das meine ich auch. In Mannheim werde ich mich auch nur umhören um vielleicht noch ein zwei interessante Themenvorschläge zu bekommen. Tendiere im Moment schon zum PD.
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AmunRe
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Beitrag von AmunRe »

Entscheidend ist m. E., dass sich der Betreuer für das Thema wirklich interessiert. Dann denkt er mit und kann auch mal eine richtungweisende Anregung geben, nicht nur mentale Unterstützung. Ansonsten halte ich es mit Kritschgau: Lieber ein Betreuer, der keine Zeit- oder Seitenvorgaben macht. Schließlich ist es Dein Buch!
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