erst LL.M. dann Promotion, sinnvoll?

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Gelöschter Nutzer

erst LL.M. dann Promotion, sinnvoll?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Zusammen,

bin sehr froh dass ich dieses forum gefunden habe. Nun zuerst zu mir selbst: ich komme aus Kanton / China und lebe seit 10 Jahren hier in Deutschland. Nach meinem BWL Studium (Dipl. Betriebswirtin FH) besuche ich momentan einen LL.M. Kurs an der FH Mainz und werde voraussichtlich Anfang 2008 fertig sein. Eine Promotion ist für mich deshalb zu überlegen weil ich eine Karriere in China anstrebe wo ein deutscher Doktortitel hoch angesehen ist :-P

Meine Fragen wären:

1) wie sieht meine Chance überhaupt aus für eine Promotion in Deutschland? der Master of Laws müßte mich ja eigentlich dazu berechtigen...

2) wenn Promotion nicht möglich ist, ist ein LL.D. bestrebenswert? wie wertig ist ein LL.D. i.V. zum Dr. iur?

3) soll ich lieber in Jura oder in BWL promovieren wenn die Möglichkeit für beides besteht?

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir ein paar Tips geben könnt. Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße

ephemero
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Kiesela
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Registriert: Mittwoch 12. Januar 2005, 14:55

Beitrag von Kiesela »

Da mußt Du Dich wohl mal in die Promotionsordnungen vertiefen...

Für HD gilt:

§ 4a Bewerber mit Fachhochschulabschluß
(1) Wer ein rechtskundliches Studium an einer Fachhochschule abgeschlossen hat, wird abweichend von § 4 zur Promotion zugelassen, wenn er seine besondere Qualifikation in einem Eignungsfeststellungsverfahren nachweist.
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 und Abs.2 Satz 3 findet Anwendung.
(2) Die Zulassung nach Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass
1. das Studium nach dem Studienplan und der Prüfungsordnung der Fachhochschule mindestens zu zwei Dritteln rechtskundliche Fächer umfasst und sich auf das Zivil-, das Straf- und das öffentliche Recht erstreckt,
2. der Bewerber
a) ausweislich der in der Abschlußprüfung der Fachhochschule erreichte Gesamtnote zu den besten 10 von Hundert der Prüfungsteilnehmer zählt,
b) während des Eignungsfeststellungsverfahrens an einem rechtswissenschaftlichen Seminar der Fakultät teilgenommen und ein mit der Note “vollbefriedigend” oder besser bewertetes, schriftlich ausgearbeitetes Referat erstattet hat und
c) die schriftliche Prüfung nach Maßgabe des Absatzes 3 bestanden hat.
(3) Die schriftliche Prüfung im Sinne des Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) findet alljährlich in der dritten Septemberwoche statt. An ihr kann teilnehmen, wer die in Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a) und b) genannten Voraussetzungen erfüllt und sich bis zum 31. Juli desselben Jahres angemeldet hat. Es ist je eine Aufsichtsarbeit im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im öffentlichen Recht anzufertigen. Die Aufsichtsarbeiten sind in einem Termin zu schreiben.
Sie entsprechen in der Schwierigkeit den Aufsichtsarbeiten der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Stunden je Aufsichtsarbeit. Die Aufgaben werden vom Dekan gestellt und von jeweils zwei von ihm bestimmten Prüfern aus dem Kreis der Professoren und Privatdozenten begutachtet; für die Benotung gelten § 13 Abs. 2 und 4 und § 14 der Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung über die Ausbildung und Prüfung der Juristen i.d.F. vom 7. Mai 1993 (GBl. S. 314) entsprechend; an die Stelle des Landesjustizprüfungsamtes und seines Präsidenten tritt der Dekan oder ein von ihm beauftragter Professor. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote der drei Arbeiten mindestens “befriedigend” (7,0) beträgt und keine der Arbeiten mit einer Gesamtnote unter “ausreichend” (4,0) Punkte bewertet worden ist. Wer die schriftliche Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal und nur insgesamt wiederholen.

Klingt ungemütlich, finde ich.
Nur noch Schnösel und Spießer.
Gelöschter Nutzer

Re: erst LL.M. dann Promotion, sinnvoll?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ephemero hat geschrieben: 3) soll ich lieber in Jura oder in BWL promovieren wenn die Möglichkeit für beides besteht?
Wieviel Zeit und/oder Geld hast du? BWL dauert mindestens 3 Jahre, und ist ohne Assistentenstelle schwer zu kriegen. In Jura kannst du eher extern promovieren, und bei vollem Arbeitseinsatz das Ding auch in einem oder eineinhalb Jahren reißen.
hab mir dieselbe Frage gestellt, da ich Wirtschaftsjuristin bin und für beides Promotionsmöglichkeiten hatte; bei mir war der Zeitfaktor entscheidend.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi Veronika,

Danke für Deine Antwort! Ich stehe finanziell ganz gut da (habe eigene Firma und bin an einer weiteren beteiligt), also Geld ist nicht unbedingt ein Thema für mich. Kannst Du mir vielleicht ein paar Tips geben wo ich mich für Jura bewerben kann? Danke.

Viele Grüße

ephemero
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hm. Überall ;-)
Ohne zu wissen, in welchem Rechtsgebiet du promovieren möchtest, dürfte das schwierig sein.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Veronika: Wenn Du die Diss in diesem Tempo durchziehst, wie viel Zeit sitzt Du da etwa pro Tag dran? Inklusive des Wochenendes?
Danke!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Effektiv 6-8 Stunden am Tag
Könnte wohl mehr tun, aber ich hab auch noch a bisserl was anderes zu tun im Leben. Und Wochenende hab ich frei. Völlig.
Kasimir
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Beitrag von Kasimir »

@Veronika
Darf ich mal fragen was für einen Zeitraum Du für deine Diss insgesamt eingeplant hast? Das kommt natürlich immer auf das Gebiet an, aber ich hätte gern mal so einen Anhaltspunkt.

Ich fange gerade an und mache mir gerade einen Zeitplan. Ich denke auch, dass ich ca. 8 Stunden netto pro Tag dransitzen werde. An zwei Nachmittagen arbeite ich in einer Kanzlei. Die Zeit hole ich dann am Samstag "nach". Ich habe insgesamt ca. 1,5 Jahre eingeplant.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
strafrechtler
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Beitrag von strafrechtler »

Nachdem das Thema etwas abgedriftet ist ... ;-)

Ich kann den Beitrag von Kiesela nur unterstützen. In diesem und ähnlichen Punkten unterscheiden sich die Promotionsordnungen extrem. Die von der Fern-Uni Hagen und von der Uni Potsdam sehen etwas "freundlicher" aus - das nur als zufälliges Ergebnis einer schnellen Google-Suche. Bei beiden bin ich mir aber auch nicht ganz sicher, ob sie Dich prinzipiell promovieren lassen .
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kasimir, nach welcher Planung fragst du? ;-)

Der für die Studienstiftung? Satzungskonform 2 Jahre.
Der interne (für den Fall, dass die Finanzierung nciht geklappt hätte): 6 Monate (dann aber auch täglich 10 Stunden).
Der interne (mit Stipendium, aber auch Neben-Tätigkeiten): 6 Monate Schreiben + 2 Monate Korrektur. Dazwischen aber auch Schulungsprogramme (2x 1 Monat), ein Auslandsaufenthalt (2 Monate, schon an der Diss gearbeitet, aber auch das Land entdeckt), und die 3 Monate, die ich mir so a bisserl übers Thema Gedanken (und Literaturrecherche) gemacht habe, aber eigentlich noch im Studium hing, müsstest du wohl auch rechnen. Insgesamt also ein Jahr.
Kasimir
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Beitrag von Kasimir »

@Veronika
Danke für die Antwort. Ich dachte schon, dass ich meinen Plan etwas überstrapaziere. Ich fange gerade mit meiner Diss an und arbeite zwei Nachmittage nebenbei in einer Großbude. Ich möchte im Sommer 2008 ins Referendariat. Die Zeitplanung hängt ja letztendlich auch vom Thema ab. Der "Kern" meiner Arbeit ist auf drei §§ des HGB beschränkt, so dass ich mir da einen guten Einstieg erhoffe.

Und damit ich hier nicht nur offtopic schreibe, möchte ich noch schnell loswerden, dass die BWLer, die ich kenne, im Schnitt deutlich länger an ihrer Diss sitzen als die Juristen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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